Verlustbescheinigung für 2024 - Mehrere Börsen-Depots? Dann sollten Sie bis Freitag diesen Antrag stellen
Grundsätzlich verrechnet die Depotbank Ihre Gewinne und Verluste aus Börsengeschäften selbstständig. Wenn Sie aber Depots bei mehreren Banken führen, sollten Sie sich jetzt beeilen: Am Freitag, den 13., läuft eine wichtige Frist ab.
Das Börsenjahr 2024 verlief für die meisten Anleger höchst erfolgreich. Umso ärgerlicher, wenn sich auch der Fiskus ein ordentliches Stück von der Performance abknappst – genau gesagt, die Kapitalertragsteuer (25 Prozent = Abgeltungssteuer) zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der zuvor errechneten Steuerlast) und gegebenenfalls auch noch Kirchensteuer.
Welche Frist gilt für die Verlustbescheinigung?
Doch es gibt einen Weg, dem Finanzamt zumindest ein klein wenig ein Schnippchen zu schlagen : über die Verlustbescheinigung. Diese können Kunden jedoch nur noch bis zum 15. Dezember bei ihrer Bank beantragen Da dieser Tag in diesem Jahr ein Sonntag ist, sollte der Antrag sicherheitshalber bis zum letzten Bankarbeitstag am Freitag, den 13. Dezember, erfolgen. Ein nachträglicher Antrag ist nämlich nicht möglich. In diesem Fall kann erst im kommenden Jahr wieder eine Verlustbescheinigung beantragt werden.
Warum ist das wichtig?
Grundsätzlich führt jede depotführende Bank für ihre Kunden zwei Verrechnungstöpfe: einen für allgemeine Gewinne und Verluste, etwa aus Termingeschäften, und einen für Gewinne und Verluste aus Aktien . Immer dann, wenn ein Anleger eine Position verkauft und einen Gewinn oder Verlust realisiert, ändern sich die Salden in einem dieser Töpfe.
Greift der Anleger nicht ein, werden diese Töpfe einfach unendlich lange fortgeschrieben: Sind in einem Depot zum Beispiel im Jahr 2022 Kursverluste realisiert worden, wurden diese zunächst einmal mit etwaigen Gewinnen in den Jahren 2023 und 2024 verrechnet. Ein möglicher positiver Saldo wird dann vom Freistellungsauftrag abgezogen. Bleibt auch danach noch ein positiver Saldo übrig, zieht die Bank davon – im Auftrag des Staates – die Kapitalertragsteuer ab (Abgeltungssteuer).
Wichtig dabei: Gewinne aus Aktien dürfen auch nur mit Verlusten aus Aktien verrechnet werden, aber nicht mit Verlusten im Topf „Allgemein“. Auch realisierte Gewinne aus der Anlage in ETFs könne nicht mit Verlusten aus Aktien verrechnet werden sondern nur mit Verlusten aus ETFs.
Wer sollte eine Verlustbescheinigung beantragen?
Interessant wird es, wenn ein Anleger zwei oder mehr Depots unterhält. Dann kann es ein, das in dem einen Depot, nennen wir es das Zocker-Depot, in einer Kategorie Verluste angefallen sind, auf dem anderen Depot dagegen ein großer Gewinn in derselben Kategorie. Dann wäre es vorteilhaft, die beiden Töpfe – die bei verschiedenen Banken liegen – in der Steuererklärung miteinander zu verrechnen. Das erlaubt das Finanzamt aber nur, wenn der Anleger dem Finanzamt die besagte Verlustbescheinigung vorlegen kann.
Anleger, die von diesem Fall betroffen sind, sollten also unbedingt bis zum 13. Dezember tätig werden. Oft kann die Bescheinigung ganz einfach per Online-Banking angefordert werden. Sie wird dann im Januar zusammen mit der Jahressteuerbescheinigung ins Postfach eingestellt. Achtung: Die Jahressteuerbescheinigung ersetzt die Verlustbescheinigung NICHT.
Was gilt nach einem Depotwechsel?
Wichtig ist der Antrag auch für den Fall, dass der Anleger sein Depot gewechselt hat . Dann würde der Verlusttopf bei der bisherigen Depotbank ungenutzt versauern. Seriöse Banken erstellen die Verlustbescheinigung bei einer Depotkündigung automatisch.
Was passiert, wenn ich vergesse, die Verlustbescheinigung zu beantragen?
Dann haben Sie erst im kommenden Jahr wieder die Möglichkeit dazu, für das dann folgende Steuerjahr. Ihre Verluste gehen jedoch nicht verloren, sondern werden einfach wie oben beschrieben fortgeschrieben.
Warum sollte ich den bescheinigten Verlust unbedingt in der Steuererklärung angeben?
Für alle, die eine Verlustbescheinigung beantragt haben, gilt: Sie sollten den dort ausgewiesenen Betrag auch wirklich in der Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt ihn berücksichtigt oder als Verlustvortag für das kommende Jahr anerkennt. Denn die ausstellende Bank stellt ihren Verrechnungs-Topf danach auf Null zurück, weil sie annimmt, der Verlustvortrag sei verbraucht. Dort werden die alten Verluste danach also nicht mehr berücksichtigt.