Verspätungen, Ausfälle, Deutschlandticket: Diese Rechte sollten Bahn-Kunden kennen
Verspätungen, Zugausfälle, Streiks – Was tun, wenn die Deutsche Bahn Probleme bereitet? Erfahren Sie, welche Rechte Sie als Fahrgast haben.
Wer häufig mit der Deutschen Bahn reist, kennt die Probleme: Verspätungen, Zugausfälle oder sogar Streiks, die den Reiseplan durcheinanderbringen.
Im Juli 2024 kamen nach Angaben der Deutschen Bahn nur 62 Prozent der Fernverkehr-Züge pünktlich an. Einen Monat zuvor waren es sogar nur rund 53 Prozent. Zu den katastrophalen Juni-Werten sagte ein Bahn-Sprecher der "Süddeutschen Zeitung": Die Extremwetterlage in der ersten Juni-Hälfte hat uns einen massiven Pünktlichkeits-Dämpfer verpasst."
Fakt ist: Egal, was nun dahinter steckt - für Fahrgäste sind Verspätungen ärgerlich. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Rechte Bahn-Kunden haben und welche Schritte nötig sind, um Entschädigungen zu erhalten.
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Weiterreise mit einem anderen Zug bei Verspätung
Wenn zu erwarten ist, dass sie ihren Zielbahnhof mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreichen, haben Bahn-Kunden - auch, wenn sie Fahrkarten mit Zugbindung gekauft haben - das Recht, ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Das schreibt die "Deutsche Bahn" in einem FAQ.
Dabei sind sie nicht an die ursprünglich geplante Route gebunden – nur der Zielbahnhof muss derselbe bleiben. Außerdem können sie auf andere Züge ausweichen, die nicht reservierungspflichtig sind.
Wer eine Fahrkarte für den Nahverkehr (RE, RB, IRE, S-Bahn) besitzt, aber einen höherwertigen Zug - also zum Beispiel einen IC/EC oder ICE - bei Verspätung nutzen möchte, muss das dafür nötige Ticket zunächst aus eigener Tasche bezahlen.
Die Kosten können Bahn-Kunden anschließend über das Fahrgastrechte-Formular oder Ihr Kundenkonto online zurückfordern. Diese Regelung gilt jedoch nicht für stark ermäßigte Fahrkarten wie Länder-Tickets, heißt es auf der FAQ-Seite der Deutschen Bahn weiter.
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Reiserücktritt oder Abbruch der Reise
Wenn eine Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof zu erwarten ist, haben Reisende laut einem Beitrag der "Verbraucherzentrale" verschiedene Möglichkeiten:
Sie können die Reise nicht antreten oder abbrechen und sich den Fahrkartenpreis anteilig erstatten lassen. Wenn Bahn-Kunden zum Ausgangsbahnhof zurückkehren, können sie sich diese Fahrt ebenfalls vom Bahnunternehmen erstatten lassen.
Sie können die Reise trotzdem fortsetzen und sich später einen Teil des Fahrtpreises zurückerstatten lassen.
Der "ADAC" erklärt: Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrkartenpreises, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Hierzu müssen Sie das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, das Sie entweder im Zug, an der DB-Information, im DB-Reisezentrum oder online erhalten.
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Besonderheiten beim Deutschland-Ticket
Auch Pendler haben Anspruch auf eine Entschädigung, sollten sie von Verspätungen ab 60 Minuten, Zugausfällen oder Streiks betroffen sein. Das gilt für Nutzer von Zeitfahrkarten wie dem Deutschland-Ticket oder der Bahncard 100. Die Entschädigungen sehen wie folgt aus:
Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
Bahncard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)
Wichtig ist jedoch zu beachten, dass Entschädigungsbeträge unter 4 Euro aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt werden. Es empfiehlt sich daher, mehrere Verspätungsfälle zu sammeln und diese gemeinsam einzureichen.
Das Deutschland-Ticket ist eine Zeitfahrkarte des Nahverkehrs - für viele Verkehrsverbünde übernimmt die Deutsche Bahn den Entschädigungsservice. Bei Ausfällen und Verspätungen gelten jedoch besondere Regeln. Beispielsweise müssen Deutschlandticket-Reisende, die mit einem höherwertigen Zug wie dem ICE weiterfahren möchten, die Kosten in der Regel selbst tragen.
Ausnahmen sind laut der Webseite der Deutschen Bahn, wenn ein Ausfall oder eine Zugverspätung die letzte Verbindung des Tages mit Ankunft bis 24 Uhr betrifft oder "eine Verspätung von mindestens 60 Minuten bei einer Zugverbindung mit planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr eintritt".
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Stornierungsmöglichkeiten bei Streiks
Wenn ein Streik angekündigt wurde und klar ist, dass ein Zug, den Sie gebucht haben, ausfällt, können Sie das Ticket stornieren und ihr Geld in Form von Gutscheinen oder einer Auszahlung zurückfordern. Das geht aus einem Bericht der "Verbraucherzentrale" hervor.
Demnach muss auch nicht jeder Zug der Verbindung ausfallen - es reicht, wenn ein Teil der Reise nicht wie geplant stattfinden kann. Um nachzuweisen, dass Bahn-Kunden mit einer gebuchten Verbindung nicht ans Ziel kommen, empfiehlt die "Verbraucherzentrale", Fotos oder Screenshots von den Fahrplänen oder der Bahn-App zu machen. Per Fahrgastrechte-Formular lasse sich die Reise dann reklamieren.
Bei Streiks in der Vergangenheit hat die Deutsche Bahn in der Vergangenheit zwar Kulanzregelungen aufgestellt - etwa die flexible Nutzung von Tickets ohne Zugbindung oder die kostenfreie Rückgabe, wenn ein Streik angekündigt wurde, aber dann doch nicht stattfand.
Es ist jedoch ratsam, bei zukünftigen Streiks die aktuellen Regelungen auf der Internetseite der Deutschen Bahn zu prüfen, da die Kulanzregelungen nicht automatisch auch für zukünftige Streiks greifen.
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