"Verstoß gegen europäische Verordnung": Hipp kassiert heftige Klatsche vor Gericht
Hipp musste eine Niederlage vor Gericht einstecken. Hier erfahren Sie, worum es in der rechtlichen Auseinandersetzung ging.
Der Babynahrungshersteller Hipp ist mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München endgültig gescheitert. Das Oberlandesgericht München hat die Berufung zurückgewiesen.
Die "Lebensmittelzeitung" berichtet, dass die Werbung von Hipp für seine Kindermilch "Combiotik" als irreführend beurteilt wurde. Hipp hatte behauptet, Kinder benötigten siebenmal mehr Vitamin D als Erwachsene. Diese Aussage bezog sich jedoch auf den relativen Mehrbedarf pro Kilogramm Körpergewicht, was erst auf nachfolgenden Seiten der Webseite deutlich wurde.
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Hipp-Werbung mit irreführender Aussage?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte ursprünglich im Juni 2020 Klage eingereicht und vor dem Landgericht München gewonnen. Der vzbv sah in der Hipp-Werbung eine irreführende nährwortbezogene Aussage und einen Verstoß gegen die europäische Health-Claims-Verordnung. Hipp argumentierte hingegen, die Aussage "7x mehr Vitamin D" sei unspezifisch.
Das OLG München urteilte, dass die breite Öffentlichkeit die Werbung dahingehend versteht, dass Kinder die siebenfache Menge an Vitamin D benötigen, was falsch ist. Hipp betonte, die irreführenden Aussagen bereits im Juli 2023 von den Verpackungen entfernt und die Webseite angepasst zu haben.
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