Werbung

Verwaltungsgericht: Tageweise Vermietung von Wohnraum an Flüchtlinge gestoppt

Ein Berliner vermietete tageweise Wohnungen an Flüchtlinge und berechnete der Sozialbehörde die Kosten. Ein Gericht stoppte dies.

Die tageweise Vermietung von Wohnraum verstößt gegen das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag festgestellt und einen Eilantrag eines Vermieters abgeschmettert.

Der Mann hatte in Charlottenburg-Wilmersdorf drei möblierte Wohnungen tageweise an Asylbewerber Flüchtlinge vermietet. In den drei Wohnungen kamen zeitweise bis zu acht Personen unter. Die Miete überwies das Sozialamt, 50 Euro pro Person und Tag. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf sah dies als Zweckentfremdung von Wohnraum an und forderte den Antragsteller auf, die drei Wohnungen wieder regulär zu vermieten.

Der Vermieter weigerte sich und machte geltend, er habe mit den Bewohnern Mietverträge für mindestens zwei Monate geschlossen. Zudem sei gerichtlich zu klären, ob Mitarbeiter des Bezirksamts die Wohnungen zu Kontrollzwecken betreten dürfen.

Das Gericht entschied, die tageweise Vermietung sei eine Zweckentfremdung von Wohnraum. selbst wenn der Antragsteller mit den Bewohnern Verträge über mehrere Monate geschlossen habe. Die Überlassung sei wesentlich geprägt durch die behördliche Kostenübernahme pro Person und zu Tagessätzen. Zudem liege eine Zweckentfremdung vor, weil der Antragsteller die Wohnungen für gewerbliche Zwecke verwende. Die Wohnungsnot der Asylantragsteller und Flüchtlinge biete keine Rechtfertigung.

Der Vermieter dürfe jederzeit reguläre Mietverträge abschließen, wobei die Monatsmiete in diesem Fall auch von einer Behörde direkt überwiesen werden könn...

Lesen Sie hier weiter!