VG Media nimmt auch Microsoft, Yahoo und Telekom ins Visier

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Foto: Jens Büttner

Die Verwertungsgesellschaft VG Media will nicht nur Google auf rechtlichem Weg zwingen, für Inhalte von Presseverlagen im Internet zu zahlen.

Die Gesellschaft geht nach einem Bericht des «Handelsblatt» auch gegen die Deutsche Telekom, Microsoft, Yahoo sowie 1&1 vor. Ein Sprecher der VG Media habe bestätigt, dass «die genannten Unternehmen» zum Kreis der Firmen gehören, mit denen man sich entweder auf Zahlungen einigen oder aber vor Gericht streiten werde.

An der VG Media sind zwölf Verlage beteiligt, unter ihnen Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg. Die Verwertungsgesellschaft will auf zivilrechtlichem Wege erreichen, dass vor allem der Internetriese Google für Inhalte von Verlagen zahlt, die er auf seinem Portal Google News sowie in der allgemeinen Google-Suche in sogenannten Snippets kurz anreißt.

Die VG Media beruft sich dabei auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) in Deutschland. Es war nach einer kontroversen öffentlichen Debatte im Frühjahr 2013 im Bundestag verabschiedet worden und am 1. August 2013 in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch «einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte» lizenzfrei nutzen.

In einem im Bundesanzeiger veröffentlichten «Tarif Presseverleger» setzte die VG Media den Vergütungssatz auf 11 Prozent der Umsätze fest, die Nutzer oder Unternehmen «unmittelbar und mittelbar mit der öffentlichen Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen erzielen». Hierzu zählten auch Umsätze, die mit einer solchen Verwertung im Zusammenhang stehen. Der Tarif gilt für Suchmaschinen und «Dienste, die Inhalte entsprechend aufbereiten».

Internetnutzer, die keine Suchmaschinen oder News-Aggregatoren betreiben, Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder Privatpersonen werden nach dem Leistungsschutzrecht nicht zur Kasse gebeten.

Nach Einschätzung von Experten dürfte es sehr schwierig sein, den Umsatz zu beziffern, den beispielsweise Google mit «Snippets» von Verlagsinhalten erzielt. Google News wird ohne Werbung präsentiert. In der Google-Suche bilden die «Snippets» nur einen kleineren Teil der Suchergebnisse ab, in deren Umfeld Google Umsatz mit Werbung oder indirekt mit Verweisen auf eigene Dienste macht.

Google hält die Forderungen der Verlage und der VG Media ohnehin für unbegründet, weil jeder Verlag selbst entscheiden könne, ob seine Inhalte auf Google-Seiten angezeigt werden. Von den anderen betroffenen Internet-Unternehmen war am Freitag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Mitteilung

Liste der VG Gesellschafter

"Tarif Presseverleger" der VG Media im Bundesanzeiger