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Viele Streaming-Kunden kennen ihre Rechte nicht

Viele Musikstreaming-Nutzer lesen nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn
Viele Musikstreaming-Nutzer lesen nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn

Fast jeder Internetnutzer konsumiert Streaming-Dienste. Dabei akzeptieren die meisten Benutzer die AGB der Anbieter, ohne sie vorher gründlich gelesen zu haben und sind sich dabei über ihre Rechte und Nachteile nicht bewusst.

Berlin (dpa/tmn) - Fast jeder dritte Nutzer von Video- und Musikstreaming-Diensten in Deutschland (30 Prozent) kennt seine Rechte bei Problemen mit dem Anbieter nicht. Das hat eine Untersuchung der Initiative Marktwächter digitale Welt der Verbraucherzentralen ergeben.

Bei technischen Problemen, dünnem Angebotskatalog oder Vertragsstreitigkeiten hätten Kunden entsprechend schlechte Erfolgsaussichten.

Das hat vor allem zwei Gründe: Einerseits empfindet ein Großteil der Befragten (82 Prozent) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schlicht als zu kompliziert und grundsätzlich zu lang. Die meisten (87 Prozent) würden sich eine knappe Zusammenfassung der wichtigsten Informationen wünschen.

Andererseits ist aber offenbar auch die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den Nutzungs- und Geschäftsbedingungen nicht sonderlich ausgeprägt. Drei Viertel der Befragten gehen davon aus, dass die AGB professionell auftretender Anbieter juristisch einwandfrei sind. Ein knappes Drittel (30 Prozent) akzeptieren AGB einfach ungelesen. Je jünger die Nutzer dabei sind, desto eher wird «akzeptieren» angeklickt. Bei den 14- bis 29-Jährigen ist es sogar fast jeder Zweite (45 Prozent).

Insgesamt nutzen der Untersuchung zufolge knapp neun von zehn Internetnutzern (89 Prozent) mehr oder minder regelmäßig Streamingdienste. Der Anteil der zahlenden Nutzer liegt beim Videostreaming bei rund 58 Prozent, beim Musikstreaming zahlt ein knappes Drittel der Nutzer (32 Prozent). An der Umfrage haben 2000 Internetnutzer im Dezember 2016 teilgenommen.