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Vor dem Sommerurlaub: So beladen Sie ihr Auto richtig

Das müssen Sie beim Packen für die große Urlaubsfahrt beachten: Nicht nur das zulässige Gesamtgewicht, sondern auch die Verteilung der Zuladung ist wichtig. Sonst könnte es schnell teuer werden.

Wie man es nicht machen sollte: Die Zuladung vor der großen Ferienfahrt bietet einige Fallstricke. Foto: Symbolbild / gettyimages / ChiccoDodiFC
Wie man es nicht machen sollte: Die Zuladung vor der großen Ferienfahrt bietet einige Fallstricke. Foto: Symbolbild / gettyimages / ChiccoDodiFC

In manchen Bundesländern haben sie bereits begonnen, in anderen ist es bald soweit: die Sommerferien. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie war es lange Zeit unsicher, ob dieses Jahr Reisen überhaupt möglich – oder gesundheitlich unbedenklich – sein wird. Zwar vermelden viele Länder noch immer steigende Infektionszahlen, in zahlreichen europäischen Regionen aber steht einem weitgehend unbeschwerten Urlaub nichts im Wege. Deshalb haben sich viele Deutsche dazu entschieden, mit dem Auto zu verreisen. Damit der großen Fahrt nichts im Wege steht, sollten jedoch einige Sicherheitsregeln beachtet werden. Ein Überblick.

Überladung

Pkw sind schnell überladen. Das individuelle Lademaximum zu ermitteln, ist allerdings etwas knifflig. Der Tüv Süd erklärt in einer aktuellen Pressemitteilung:

Die höchstmögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck ergibt sich aus dem zulässigen Gesamtgewicht minus Leergewicht – in dieser Angabe sind bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten. Im Fahrzeugschein verbergen sich die entsprechenden Zahlen hinter den Bezeichnungen „F.1“, beziehungsweise „F.2“ für das Gesamtgewicht und hinter dem Buchstaben „G“ fürs Leergewicht.

Der Sicherheitsexperte des Tüv Süd Karsten Graef aber warnt, dass in der Praxis aufgrund diverser Ausstattungsvarianten und Extras das tatsächliche Leergewicht deutlich höher liegen könne – bis zu 200 Kilogramm. Graef sagt: „So bleiben von der theoretischen Ladekapazität von beispielsweise 500 Kilogramm rasch nur noch 300 Kilogramm übrig. Bei drei Mitreisenden je 75 Kilogramm addieren sich schon so 225 Kilogramm und es bleiben für das Gepäck nur noch 75 schnell zusammengepackte Kilogramm.“

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Und wer zu viel packt, muss zahlen. Laut Bussgeldkatalog.org gibt es zwar eine Toleranzgrenze von fünf Prozent, darüber aber kostet das Vergehen Geld. Für die Überladung eines Pkw von 20 Prozent zahlen Halterinnen und Halter bereits 95 Euro und erhalten einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Über 30 Prozent Überladung schlagen mit 235 Euro zu Buche und kosten ebenfalls einen Punkt.

Reifendruck und Scheinwerfereinstellung kontrollieren

Überladung kostet aber nicht nur Geld, sondern auch Sicherheit. Ein überladenes Auto hat veränderte Fahreigenschaften – einen längeren Bremsweg beispielsweise. Auch beschleunigt es bei Überholmanövern langsamer. Wichtig bei einer hohen Zuladung ist zudem, dass der Reifendruck (höher) und die Scheinwerfereinstellung (niedriger) angepasst werden.

Wer sicher sein will, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird, sollte sein startbereites und vollbetanktes Auto wiegen. Fahrzeug-Waagen gibt es in vielen Gemeinden, oft beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Adressen finden sich online bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.

Verteilung der Zuladung

Nicht nur das Höchstgewicht des Gepäcks, auch das sichere Verstauen ist Vorschrift. Dazu legt Graef vom Tüv Süd den Einsatz von Zurr- und Klemmschlossgurten nahe. Zur korrekten Ladungs-Verteilung sagt er: „Schwere Taschen und Koffer sollten zuerst eingeladen und möglichst ohne Lücken an der Rückbank platziert werden.“ Ist die Rückbank belegt, sollte der Kofferraum nur bis zur Oberkante der Lehne beladen werden. Denn es muss „der Blick in den Rückspiegel nach wie vor möglich sein“, sagt Graef. Außer es ist zweiter Außenspiegel vorhanden.

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Die richtige Ladungssicherung regelt Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung, es gibt zudem Strafen bei Nichtbeachten: Die liegen zwischen zehn Euro, wenn eine Ladung „vermeidbaren Lärm“ verursacht und reichen bis zu 75 Euro plus ein Punkt, wenn durch falsche und ungesicherte Beladung ein Sachschaden entstanden ist.

Laut Bussgeldkatalog.org verzeichnet die Polizei während der Urlaubszeit vermehrt entsprechende Verstöße – dann sei in rund 90 Prozent der Fälle die Ladung bei privaten Fahrzeugen nicht ausreichend oder überhaupt nicht gesichert.

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