Vorsicht beim Urlaub im Nachbarland: Wildcamping wird ganz schön teuer

Viele Menschen verbringen ihren Wander- oder Campingurlaub gern in Österreich. Dabei halten sich nicht alle Urlauber an die offiziellen Campingregeln. Dagegen will das Bundesland härter vorgehen.

Bereits seit 2001 regelt das Tiroler Campinggesetz, was Camper dürfen und was nicht. Demnach ist das Campen außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen untersagt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Urlauber mit einem Wohnmobil, einem Wohnwagen oder einem Zelt unterwegs sind: Wildcampen ist tabu. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie die Tiroler Tageszeitung berichtet, plant Tirol nun, die Höhe der Strafe anzupassen, und auch Autofahrer wären von der geplanten Änderung betroffen.

So teuer wird Wildcamping in Österreich

Bislang beträgt die Strafe für wildes Camping in Tirol 220 Euro pro Person. Dieses Bußgeld soll nun auf 600 Euro pro Person angehoben werden. Zusätzlich können weitere Strafen wegen Verstößen gegen das Abfallwirtschafts-, Naturschutz- oder Feldschutzgesetz hinzukommen. In solchen Fällen kann die Strafsumme schnell in den vierstelligen Bereich steigen.

In anderen Regionen Österreichs ist das Wildcampen schon jetzt deutlich teurer. In Kärnten liegt die Strafe bei bis zu 3.630 Euro. Im Burgenland hingegen ist das Wildcampen teilweise erlaubt: Wer mit weniger als zehn Personen unterwegs ist, darf für maximal drei Nächte im Freien stehen. Wohnmobile sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen und riskieren ein Bußgeld in Höhe von 3.600 Euro.

Um die Geldstrafe zu umgehen, nutzten einige Wildcamper in der Vergangenheit eine clevere Entschuldigung. Wenn sie erwischt wurden, gaben sie an, zur "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" dort gecampt zu haben, da das Fahren nicht mehr möglich gewesen sei. Diese Ausrede ließ den Beamten bislang keine Handhabe. Mit der Änderung des Campinggesetzes in Tirol soll dies jedoch keine Rechtfertigung mehr sein. Besteht der Verdacht, dass die Fahrtüchtigkeit als Vorwand für das Campen genutzt wird, darf die Polizei die Weiterfahrt anordnen und eine entsprechende Strafe verhängen.

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