Vorsicht: Hier lauern Roaming-Fallen

Trotz EU-Roaming-Regelung können auch im EU-Ausland hohe Gebühren bei der Handynutzung anfallen. (Bild: iStock/Poike)

Seit der EU-Roaming-Regelung von 2017 kann man sein Handy innerhalb der EU ohne zusätzliche Kosten wie zu Hause nutzen. Doch es gibt Situationen, in denen das nicht der Fall ist und zusätzliche Kosten entstehen können.

"Roam like at home" gilt seit dem 15. Juni 2017 in der ganzen EU. Damals wurden die Endkunden-Roaming-Aufschläge weitestgehend abgeschafft. Seitdem können Urlauberinnen und Urlauber surfen, telefonieren und SMS schreiben wie zu Hause. Doch Achtung: Es gibt noch Ausnahmen.

Unter Roaming versteht man die Nutzung eines ausländischen Netzbetreibers mit dem eigenen Mobilfunkvertrag. Etwa, wenn Handynutzerinnen und -nutzer aus Deutschland im Urlaub nach Hause telefonieren oder im Internet surfen. Das findet dann in einem fremden Funknetz statt, das nicht vom Mobilfunkvertrag abgedeckt wird.

Diese Nutzung des fremden Funknetzes ließ sich der ausländische Mobilfunkanbieter bis 2017 gut bezahlen. Seit der EU-Roaming-Regelung vom Juni 2017 können Nutzerinnen und Nutzer im EU-Ausland zu den gewohnte Konditionen aus ihrem Mobilfunkvertrag surfen und telefonieren. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die man auf Reisen beachten sollte, um beim Blick auf die Handyrechnung nicht doch böse überrascht zu werden.

Das Wetter ist zu schlecht für den Strand - dann mal eben im Hotel auf dem Handy die neueste Folge der Lieblingsserie schauen? Keine gute Idee! Denn das vom ausländischen Funknetzbetreiber zur Verfügung gestellte Datenvolumen ist meist begrenzt und entspricht nicht dem Datenvolumen, das Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem Vertrag gewohnt sind. Oft beträgt das im EU-Ausland zur Verfügung gestellte Datenvolumen nur ein Fünftel des gewohnten Datenvolumens. Bei besonders günstigen Handytarifen kann es vorkommen, dass das Datenvolumen im Urlaub noch geringer ausfällt. Auch bei Tarifen mit unbegrenztem Datenvolumen gibt es im EU-Ausland Einschränkungen.

Junge Touristin mit Smartphone in den Händen unterwegs in den Straßen Griechenlands.
Trotz EU-Roaming-Regelung können auf Reisen in der EU unerwartet Kosten entstehen. (Bild: Getty Images)

Urlauberinnen und Urlauber sollten sich deshalb vor Reiseantritt bei ihrem Mobilfunkanbieter erkundigen, wie hoch das zur Verfügung gestellte Datenvolumen im EU-Ausland ist.

Automatische Netzeinwahl an EU-Außengrenze beachten

An den EU-Außengrenzen besteht die Möglichkeit, dass sich das Handy automatisch in ein Funknetz eines Mobilfunkanbieters aus einem Nicht-EU-Land einwählt. Dann fallen Roaming-Gebühren an. EU-Außengrenzen klingt weit weg? Falsch gedacht: Die Schweiz etwa ist kein EU-Mitglied. Auch bei einem Kroatien-Urlaub bestünde die Gefahr einer automatischen Netzeinwahl bei einem Mobilfunkanbieter aus einem Nicht-EU-Land, denn sowohl Serbien als auch Bosnien-Herzegowina sind nicht Teil der EU.

Um das zu vermeiden, sollten all diejenigen, deren Urlaub in der Nähe einer EU-Außengrenze stattfindet, die automatische Netzeinwahl-Option in ihrem Handy deaktivieren und sich manuell in ein Netz eines Mobilfunkanbieters in der EU einwählen.

Die Schweiz fällt nicht unter die EU-Roaming-Regelung. Ebenso können aufgrund des Brexits auch in Großbritannien Roaming-Gebühren entstehen. Das gilt auch für einige Kanalinseln und im an Spanien grenzenden Gibraltar.

Die neuen Regeln verleiten dazu, zu vergessen, dass man gerade ins Ausland telefoniert - auch wenn man sich dabei gerade eben in diesem Land aufhält. Das heißt: Wenn man sich etwa in Österreich aufhält und bei einem Restaurant in der Nähe einen Tisch reservieren möchte, können höhere Kosten entstehen als zunächst vermutet.

Viele Kreuzfahrtschiffe haben ihr eigenes Schiffsnetz. Wer also eine Mittelmeer-Kreuzfahrt macht und sich vermeintlich in einem EU-Land wähnt, wird böse überrascht, wenn er feststellt, dass das Film-Streaming auf dem Handy in der Bordkabine in einem teuren Schiffsmobilfunknetz stattgefunden hat.