Vorsicht bei Wohnungssuche: Diese Gebühr sollten Sie nie zahlen
Der Wohnraum ist knapp, und darum freuen sich Mieter über jede Chance, die sie kriegen können. Doch Sie sollten sich nicht vor Verzweiflung darauf einlassen, bestimmte Gebühren zu zahlen.
Wenn eine Wohnungsanzeige zu schön klingt, um wahr zu sein, dann ist daran möglicherweise irgendetwas faul. Es gibt viele verschiedene Methoden, mit denen Betrüger die Verzweiflung von Mietern ausnutzen können – schließlich ist der Wohnraum vor allem in Ballungsgebieten knapp.
Bei einer Masche wird eine Rechnung verschickt, mit der sich Betroffene aber nichts als ein bisschen Hoffnung kaufen und dann mit leeren Händen dastehen.
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Rechnung für Wohnungsbesichtigung
Ob eine Wohnung wirklich taugt, wollen Mieter natürlich erstmal persönlich begutachten, statt sich nur auf die Fotos im Inserat zu verlassen. Doch schon hier stoßen viele auf eine große Hürde, da in nachgefragten Gegenden zu viele Interessenten zur Besichtigung kommen wollen.
Darum müssen die Vermieter bereits an der Stelle alle aussieben, die nicht infrage kommen – dann sind Interessenten schon froh, überhaupt die Wohnung anschauen zu dürfen. Betrüger nutzen das aus, indem sie bei gefälschten Inseraten eine Gebühr für die Besichtigung der Wohnung verlangen.
Diese Rechnung sollten Sie aber niemals zahlen, da die beworbene Wohnung in Wahrheit nicht existiert. Selbst wenn Sie nach Zahlung eine genaue Adresse, Kontaktdaten und ein Datum für die Besichtigung erhalten, ist nichts davon echt. Wer dann vor Ort erscheint, steht vor verschlossenen Türen.
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Wohnungsbesichtigung darf nichts kosten
Seriöse Vermieter oder Makler verlangen keine Gebühren für eine Wohnungsbesichtigung. Das ist sogar gesetzlich verboten, wie ein Urteil des Landgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2016 zeigte (Az.: 38 O 10/16 KfH).
Hier hatte ein Makler für ein legitimes Wohnungsinserat bei Besichtigung 35 Euro von jedem Interessenten verlangt. Das ist unzulässig – auch dann, wenn eine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
Somit können Sie sich sicher sein: Wird so etwas im Voraus verlangt, handelt es sich um einen Betrug.
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