Vorteile, Nachteile und Alternativen - Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Zahnprobleme können nicht nur schmerzhaft, sondern auch kostspielig sein. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz wie Kronen oder Implantate, sodass ein erheblicher Eigenanteil bleibt, der schnell in die Tausende gehen kann. Eine Versicherung hilft.
Eine Zahnzusatzversicherung kann diese finanzielle Belastung deutlich reduzieren. Doch wann lohnt sich eine solche Versicherung? In diesem Artikel erfahren Sie, wann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist und wann Sie darauf verzichten können.
Das Wichtigste auf einen Blick
Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Kosten für Zahnbehandlungen übernimmt, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?
Sie bietet finanzielle Sicherheit bei teuren Zahnbehandlungen wie Implantaten, Kronen oder Inlays und ermöglicht den Zugang zu qualitativ hochwertigen zahnärztlichen Leistungen.
Wer braucht eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung ist vor allem für Personen sinnvoll, die Wert auf eine umfassende zahnmedizinische Versorgung legen und hohe Eigenkosten vermeiden möchten.
Welche Leistungen sind üblicherweise versichert?
Die Leistungen umfassen häufig Prophylaxe-Maßnahmen, Zahnersatz, Kieferorthopädie und teilweise auch professionelle Zahnreinigung.
Wie vergleicht man Zahnzusatzversicherungen?
Wichtige Vergleichskriterien sind Leistungsumfang, Erstattungshöhe, Wartezeiten, Beitragshöhe und eventuelle Ausschlusskriterien.
Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Versicherung, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der Zahnmedizin ergänzt. Sie übernimmt die Kosten für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht vollständig übernommen werden und die gesetzlich Versicherte normalerweise selbst bezahlen müssten.
Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung für die Zahngesundheit?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen in der Regel vollständig, für Zahnersatz ist in der Regel ein Eigenanteil zu leisten. Zur Zahnbehandlung gehören alle zahnerhaltenden Maßnahmen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontose-Behandlungen. Bei Karies im Seitenzahnbereich übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für Amalgamfüllungen, im Frontzahnbereich für zahnfarbene Komposit-Füllungen. Wenn Sie hochwertigere Materialien wünschen, z.B. eine Kunststofffüllung statt Amalgam, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Zahnersatz wird notwendig, wenn Zähne fehlen oder rekonstruiert werden müssen. Dazu gehören Implantate, Kronen, Brücken und Prothesen. Die Krankenkasse beteiligt sich an der so genannten Regelversorgung beim Zahnersatz, die in der Regel kostengünstigere Varianten wie Metallkronen oder Metallbrücken umfasst. Generell gilt: Krankenkassen und Zahnärzte haben in der Festzuschuss-Richtlinie festgelegt, welche Behandlungen zur Regelversorgung gehören und wie hoch der Festzuschuss der Krankenkasse dafür ist.
Eigenanteil bei Zahnersatz
Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Dieser Zuschuss erhöht sich auf 70 Prozent, wenn Sie Ihr Bonusheft für zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in den letzten fünf Jahren regelmäßig geführt haben, und auf 75 Prozent, wenn Sie Ihr Bonusheft zehn Jahre lang geführt haben. Dennoch müssen gesetzlich Versicherte mindestens 25 bis 40 Prozent der Kosten für Zahnersatz selbst tragen.
Bei höherwertigen Versorgungen, wie zum Beispiel einem Implantat statt einer Brücke oder einer Keramikkrone statt einer Metallkrone, übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten, die auch für die Regelversorgung anfallen würden. Den Aufpreis für die höherwertige Versorgung müssen Sie selbst zahlen.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Die Entscheidung, ob eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, hängt stark von Ihrem zukünftigen Bedarf an Zahnersatz ab. Zahnzusatzversicherungen sind relativ teuer, gute Verträge kosten ab etwa 300 Euro pro Jahr. Überlegen Sie daher, wie oft Sie in der Vergangenheit Zahnprobleme hatten und lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt beraten. Eine relativ teure Zahnzusatzversicherung lohnt sich nur bei hohen Kosten für Zahnersatz und wenn Sie Wert auf hochwertige und ästhetische Materialien legen. Wenn Sie mit der Regelversorgung zufrieden sind, können Sie den Eigenanteil oft aus Ersparnissen bezahlen.
Außerdem kann es günstiger sein, regelmäßig Geld zu sparen. Ein separates Tagesgeldkonto, auf das Sie monatlich einen Betrag einzahlen, kann eine einfache Lösung sein. Orientieren Sie sich bei Ihrer Sparrate an dem Betrag, den eine Zahnzusatzversicherung kosten würde. Ein Wechsel von der Sparlösung zur Zahnzusatzversicherung ist jederzeit möglich. Allerdings ist es schwierig, den optimalen Zeitpunkt für den Abschluss einer Versicherung zu bestimmen. Jüngere Menschen zahlen niedrigere Beiträge, benötigen aber seltener teuren Zahnersatz. Warten Sie aber nicht zu lange, denn für bereits bestehende Schäden zahlt die Versicherung in der Regel nicht, und in den ersten Vertragsjahren ist die Erstattung begrenzt.
Welche Leistungen übernimmt die Zahnzusatzversicherung?
Welche Kosten Ihre private Zahnzusatzversicherung übernimmt, hängt vom gewählten Tarif ab. Folgende Leistungen sind in der Regel versichert:
Zahnbehandlungen: Kosten für Füllungen und Wurzelbehandlungen
Zahnersatz: Kostenerstattung für Brücken, Implantate, Kronen, Brücken oder Prothesen
Prophylaxe: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen und professionelle Zahnreinigung
Kieferorthopädische Leistungen: Zum Beispiel Zahnspangen für Kinder und Jugendliche
Bei der Wahl des richtigen Tarifs sollten Sie auf folgende wichtige Aspekte achten:
Kostenübernahme für Zahnbehandlungen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bestimmte Zahnbehandlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen. So wird zum Beispiel eine Wurzelbehandlung nur bezahlt, wenn der Zahn als „erhaltungswürdig“ eingestuft wird. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Achten Sie darauf, dass Ihre Zahnzusatzversicherung diese Leistungen vollständig abdeckt, damit Sie sich keine Sorgen um die Kosten für Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen oder andere Zahnbehandlungen machen müssen.
Kostenübernahme für Zahnersatz
Die Kostenübernahme für Zahnersatz ist eine der wichtigsten Leistungen einer Zahnzusatzversicherung für Erwachsene. Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, Zahnersatz zu benötigen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen geringen Teil der Kosten für Brücken, Kronen, Veneers, Implantate und andere Zahnersatzmaßnahmen - oft nicht mehr als 20 Prozent der Gesamtkosten. Wählen Sie einen Tarif mit hohen Erstattungsleistungen für Zahnersatz. Empfehlenswert sind Tarife, die mindestens 90 Prozent der Kosten erstatten, damit Sie bei teuren Implantaten keinen hohen Eigenanteil tragen müssen.
Kostenübernahme für Zahnreinigung (Prophylaxe)
Zahnärzte empfehlen, zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Die Kosten dafür müssen Sie normalerweise selbst tragen. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt jedoch die Kosten für mindestens eine Prophylaxebehandlung pro Jahr, so dass Ihre Zähne ohne zusätzliche Kosten gepflegt bleiben.
Kostenübernahme für Kieferorthopädie
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung für Kinder oder Jugendliche abschließen, sollten Sie darauf achten, dass kieferorthopädische Behandlungen mitversichert sind. Das schützt vor hohen Kosten für Kieferkorrekturen.
Worauf sollte man bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung achten?
Bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung ist es wichtig, nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die Leistungen zu achten. Besonders günstige Tarife haben oft versteckte Schwachstellen. Hier sind die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten:
1. Höchstgrenzen und Summenstaffelung in den ersten Jahren
Bei Tarifen ohne Wartezeit übernimmt die Versicherung die Kosten ab Vertragsbeginn. Allerdings gibt es eine so genannte Summenstaffelung, die festlegt, welche Kosten in den ersten Versicherungsjahren übernommen werden. Diese Summen- oder Leistungsbegrenzung gilt bei vielen Versicherungen für die ersten fünf Vertragsjahre. Sie sorgt dafür, dass die Versicherung in dieser Zeit nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag leistet. Der maximale Erstattungsbetrag steigt mit der Vertragslaufzeit. Nach einer bestimmten Vertragslaufzeit, häufig nach fünf Jahren, entfällt bei vielen Versicherungen die Leistungsbegrenzung vollständig. Empfehlenswert sind Tarife, die in den ersten vier Versicherungsjahren mindestens 1.000 Euro pro Jahr erstatten. Je höher die Leistungen in den ersten Jahren sind, desto besser. Grundsätzlich gilt: Reichen Sie vor Behandlungsbeginn immer den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes bei der Versicherung ein, um sicherzugehen, welche Kosten übernommen werden.
2. Hohe Kostenerstattung für Zahnersatz
Zahnzusatzversicherungen decken eine Vielzahl von Leistungen ab, die höchsten Kosten entstehen jedoch häufig bei Zahnersatz wie Implantaten, Brücken und Kronen. Daher ist es wichtig, dass der Tarif eine hohe Erstattung für Zahnersatz vorsieht. Gute Tarife übernehmen auch Inlays, also passgenaue Einlagefüllungen aus Kunststoff, Keramik, Gold oder Titan. Tarife, die 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz erstatten, sind oft teuer. Sinnvoller kann es sein, einen Tarif zu wählen, der etwa 90 Prozent der Kosten übernimmt und den Rest selbst zu zahlen. Einige Versicherungen bieten höhere Leistungen, wenn der Versicherte regelmäßig zur Vorsorge geht. Auch ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht die Erstattungen der Zahnzusatzversicherung. Außerdem sollte die Versicherung nicht nur die Grundversorgung abdecken, sondern auch Mehrkosten für höherwertige Materialien übernehmen. Tarife, die lediglich die Kassenleistungen verdoppeln, sind oft unzureichend.
3. Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Viele Tarife sehen eine Wartezeit von etwa drei bis acht Monaten vor. Einige Versicherungen verzichten jedoch auf die Wartezeit, wenn Sie eine zahnärztliche Untersuchung vorlegen, die den einwandfreien Zustand Ihrer Zähne bestätigt. Es gibt auch Tarife, die generell auf eine Wartezeit verzichten, zum Beispiel die Tarife der Allianz und der Württembergischen. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bietet sofortigen Schutz vor hohen Zahnbehandlungskosten ab Vertragsabschluss. Diese Tarife erstatten die Kosten auch dann, wenn Sie kurz nach Vertragsbeginn eine Zahnbehandlung benötigen.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Behandlungen, die bereits vor Abschluss der Versicherung geplant, begonnen oder vom Zahnarzt empfohlen wurden, nicht erstattet werden. Wenn Sie also bereits wissen, dass Sie einen Zahnersatz benötigen, übernimmt eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, die Sie heute abschließen, diese Kosten nicht. Für geplante oder bereits begonnene Behandlungen benötigen Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz.
4. Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz
Wenn Sie bei Vertragsabschluss wissen, dass Sie ein Zahnproblem haben, übernimmt eine normale Versicherung die anfallenden Behandlungskosten nicht. Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz übernimmt dagegen auch die Kosten für bereits empfohlene oder begonnene Behandlungen. Diese Tarife sind teurer, lohnen sich aber, wenn eine kostspielige Zahnbehandlung ansteht.
5. Mitversicherung fehlender Zähne
Einige Zahnzusatzversicherungen bieten die Möglichkeit, fehlende Zähne mitzuversichern. Dies ist sowohl finanziell als auch medizinisch sinnvoll, da die Versicherung die Behandlungskosten rund um den fehlenden Zahn übernimmt. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, die fehlenden Zähne ersetzen zu lassen. Wenn Ihnen also Zähne fehlen, sollten Sie sich vergewissern, dass diese nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Beachten Sie jedoch: Wenn Ihr Zahnarzt Ihnen bereits empfohlen hat, fehlende Zähne zu ersetzen, oder wenn Sie sich bereits in Behandlung befinden, sind diese Zähne oft nicht mehr versicherbar.
Die Regelungen zur Mitversicherung fehlender Zähne sind je nach Versicherer unterschiedlich:
Fester Beitragszuschlag pro fehlendem Zahn
Prozentualer Beitragszuschlag pro fehlendem Zahn
Reduzierte Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren
6. Gesundheitsfragen bei Antragstellung
Wenn Sie eine neue Zahnzusatzversicherung abschließen, stellt Ihnen der Versicherer Gesundheitsfragen. Diese betreffen geplante oder empfohlene zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen sowie fehlende Zähne. Auch andere Erkrankungen, die Ihre Zahngesundheit beeinträchtigen könnten, werden berücksichtigt.
Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer Ihren Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung ablehnen. Es ist wichtig, dass Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Dies gehört zu Ihren Pflichten als Versicherungsnehmer. Falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Was kostet eine gute Zahnzusatzversicherung?
Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung werden durch monatliche Beiträge gedeckt, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch sind. Basistarife beginnen bei etwa acht Euro pro Monat. Der genaue Beitrag hängt jedoch von den gewünschten Leistungen und der Höhe der Kostenübernahme ab - je mehr Leistungen, desto höher die Kosten. Auch der aktuelle Zustand Ihrer Zähne und Ihr Alter spielen bei der Beitragshöhe eine wichtige Rolle. Jüngere Menschen mit gesunden Zähnen erhalten in der Regel günstigere Angebote. Sie sollten sich jedoch darauf einstellen, dass die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen können. Wie stark, hängt von der Berechnungsmethode des Versicherers ab.
Arten der Beitragsberechnung
Die Versicherer berechnen die Beiträge für Zahnzusatzversicherungen im Wesentlichen nach zwei Methoden:
1. Beitragsberechnung mit Altersrückstellung:
Bei dieser Methode wird ein Teil Ihres Beitrags als Rückstellung angespart, um Beitragserhöhungen im Alter auszugleichen. Das bedeutet, dass Sie von Anfang an höhere Monatsbeiträge zahlen, diese aber im Laufe der Jahre konstant bleiben, da ein Teil der Beiträge für das Alter angespart wird. Tarife mit Altersrückstellungen haben in der Regel in jungen Jahren höhere Monatsbeiträge, weil der Versicherer Geld für die Zukunft anspart. Beispiele für Tarife mit Altersrückstellungen sind die Allianz und die Continentale. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Altersrückstellungen bei einem Wechsel der Versicherung verlieren.
2. Beitragskalkulation ohne Altersrückstellungen:
Hier werden keine Rückstellungen gebildet, so dass die Beiträge zu Beginn niedrig sind, mit zunehmendem Alter aber stetig steigen. Die Versicherer teilen die Versicherten in Altersgruppen ein, beim Wechsel in eine höhere Altersgruppe steigen die Beiträge. Tarife ohne Alterungsrückstellungen sind zu Beginn günstiger, können aber im Laufe der Zeit deutlich teurer werden. Zu beachten ist auch, dass es keine Garantie dafür gibt, dass sich die Beiträge wie erwartet entwickeln. Der Anbieter kann die Beiträge erhöhen, wenn die Leistungskosten höher ausfallen als erwartet.
Kann man die Zahnzusatzversicherung kündigen oder wechseln?
Wenn Sie mit Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung nicht zufrieden sind, können Sie diese kündigen oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Um einen laufenden Vertrag zu kündigen, müssen Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Bei neueren Verträgen kann es auch eine Mindestvertragslaufzeit geben.
Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, sollten Sie Folgendes beachten: Bei Tarifen mit Altersrückstellungen verlieren Sie diese bei einem Wechsel. Außerdem müssen Sie in den ersten Jahren des neuen Vertrages wieder mit Wartezeiten und Summenbegrenzungen rechnen.
Mittlerweile gibt es jedoch Zahnzusatzversicherungen, die sich speziell an wechselwillige Kunden richten. Diese Versicherer rechnen die Vorversicherungszeit im alten Tarif voll an und verzichten auf neue Höchstsätze. Der Nachteil: Die Vorversicherung muss mindestens das gleiche oder ein höheres Leistungsniveau für Zahnersatz bieten.
Welche Alternativen gibt es?
Auch ohne Zahnzusatzversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Zahnarztkosten zu senken.
Geringverdienende können beispielsweise von der Härtefallregelung der gesetzlichen Krankenkassen profitieren. Liegt das Bruttoeinkommen unter 1.414 Euro im Monat (Stand: 2024), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung vollständig. Für ein weiteres Haushaltsmitglied erhöht sich die Grenze auf 1.944,25 Euro, und für jeden weiteren Angehörigen um zusätzliche 353,50 Euro. Auch knapp über der Einkommensgrenze gibt es erhöhte Zuschüsse. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Auch Normalverdienende können durch eine kluge Wahl der Krankenkasse sparen. Viele Kassen bieten freiwillige Zusatzleistungen wie Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung oder günstigeren Zahnersatz bei kooperierenden Zahnärzten. Ein über zehn Jahre lückenlos geführtes Bonusheft kann auch die Kosten der Regelversorgung vollständig abdecken.
Allgemeiner Tipp:
Unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, lohnt sich ein Preisvergleich. Holen Sie sich Kostenvoranschläge von mindestens zwei Zahnarztpraxen ein und fragen Sie nach günstigeren Alternativen. Nutzen Sie Ihr Recht auf eine Zweitmeinung, um die beste und kostengünstigste Behandlung zu finden. Die Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern bieten kostenlose Beratung zu Zahnersatz und Zahnbehandlungen an. Außerdem können Sie über Internetportale Preise vergleichen oder die Angebote Ihrer Krankenkasse für Zweitmeinungen nutzen.
Fazit
Zahnprobleme können zu finanziellen Belastungen führen, da die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz übernimmt. Eine Zahnzusatzversicherung schafft hier Abhilfe, indem sie die Mehrkosten für teure Zahnbehandlungen wie Implantate und Kronen übernimmt. Diese Versicherungen bieten finanzielle Sicherheit und ermöglichen den Zugang zu qualitativ hochwertigen zahnärztlichen Leistungen.
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist besonders für Personen sinnvoll, die eine umfassende zahnmedizinische Versorgung wünschen und hohe Eigenkosten vermeiden möchten. Wichtig ist es, Leistungsumfang, Erstattungshöhe, Wartezeiten und Beitragshöhe der verschiedenen Angebote zu vergleichen. Die Entscheidung für oder gegen eine Zahnzusatzversicherung hängt stark vom individuellen Bedarf und den bisherigen Zahnproblemen ab.
Neben der Zahnzusatzversicherung gibt es weitere Möglichkeiten, die Zahnarztkosten zu reduzieren, wie etwa die Inanspruchnahme von Härtefallregelungen, die geschickte Wahl der Krankenkasse und das Einholen von Kostenvoranschlägen. Letztlich muss jeder für sich abwägen, ob sich die Investition in eine Zahnzusatzversicherung lohnt oder ob andere Sparstrategien vorzuziehen sind.