Wahl in Thüringen - Alle Infos rund um die Briefwahl bei der Thüringen-Wahl 2024

Die Wahlzettel sind fast einen halben Meter lang. (Archivbild)<span class="copyright">Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa</span>
Die Wahlzettel sind fast einen halben Meter lang. (Archivbild)Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Auch bei der Landtagswahl in Thüringen können die Bürger und Bürgerinnen wieder per Post ihre Stimme abgeben. Wie Sie das auch kurz vor der Wahl noch tun können, erklärt Ihnen FOCUS Online.

Am 1. September 2024 wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Immer noch können alle Wahlberechtigten über die Briefwahl ihre Stimme dazu abgeben. Was Sie tun müssen, falls Sie die Unterlagen dazu immer noch nicht bei ihrer Stadt oder Gemeinde beantragt haben, erfahren Sie hier.

Wie erhalten Sie auch jetzt noch die Unterlagen für die Landtagswahl in Thüringen?

Um Dokumente für die Briefwahl zu bekommen, müssen Sie diese bei ihrer Gemeinde oder Stadt beantragen, sie werden nicht einfach zugestellt. Bis zum 11. August wurden an alle Wahlberechtigten Wahlbenachrichtigungen verschickt. Mit dieser können Sie sich entscheiden, ob Sie lieber an der Wahl vor Ort oder der Briefwahl teilnehmen wollen. Alle die sich für die Briefwahl entscheiden, sollten auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung den Wahlscheinantrag mit den nötigen Daten ausfüllen und an die Gemeinde zurückschicken.

Es gibt aber alternativ auch noch andere Möglichkeiten wie Sie ihre Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beantragen können:

  • Einige Gemeinden bieten auch über ein Online-Formular die Beantragung der Wahlunterlagen an. Informationen dazu finden Sie auf ihrem Wahlschein oder auf der Webseite ihrer Gemeinde

  • Sie können die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde beantragen. Auch eine bevollmächtigte Person darf die Briefwahlunterlagen für Sie beim Amt abholen

  • Außerdem besteht die Möglichkeit die Briefwahl schriftlich per E-Mail oder Brief zu beantragen

Für die Beantragung der Wahlunterlagen müssen die folgenden Angaben enthalten sein:

  • Familienname

  • Vorname

  • Geburtsdatum

  • Vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

  • Wenn Sie für die Beantragung nicht das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen, ist es sinnvoll Ihren Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer anzugeben

  • Wenn die Adresse, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden soll von der Wohnanschrift abweicht, sollte diese auch vollständig angegeben werden

Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht möglich. Nach erfolgreicher Beantragung werden die Unterlagen durch das Wahlamt kostenfrei per Post an sie verschickt. Falls Sie sich noch nicht entschieden haben, welche Partei sie wählen, kann Ihnen der Wahl-O-Mat helfen.

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen spätestens beantragt werden?

Stichtag für die Beantragung der Briefwahl ist zwei Tage vor der Wahl am Freitag, 30. August um 15 Uhr. In Ausnahmefällen, wie einer plötzlichen Krankheit, können Sie mit Unterstützung einer bevollmächtigten Person die Unterlagen sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen. In beiden Fällen sollten Sie die Dokumente aber persönlich oder durch eine weitere Person beim Amt abholen und auch wieder abgeben, da die Zustellung per Post nicht mehr rechtzeitig möglich ist.

Welche Unterlagen im Brief für die Landtagswahl 2024 enthalten sind

Bei der Briefwahl sind diese Unterlagen enthalten:

  • Ein Merkblatt, worauf steht, was Sie tun müssen

  • Ein Wahlschein, auf dem Sie unterschreiben und Ort und Datum eintragen müssen

  • Der Stimmzettel

  • Einen blauen Umschlag für den Stimmzettel

  • Ein roter Umschlag, in dem sowohl der Umschlag mit dem Stimmzettel als auch der Wahlschein reinkommen

Nachdem Sie den Stimmzettel ausgefüllt haben stecken Sie diesen in den dafür vorgesehenen Umschlag. Gemeinsam mit dem Wahlschein wird der Umschlag dann für den Versand an die Gemeinde in den großen roten Umschlag gepackt. Die Portokosten sind übrigens bereits enthalten. Sie können also einfach den verschlossenen roten Umschlag in den Briefkasten werfen oder ihn direkt bei der Gemeinde abgeben.

Wann müssen die Unterlagen spätestens bei der Gemeinde eintreffen?

Wer jetzt noch per Briefwahl wählen möchte, sollte sich beeilen. Denn die vollständigen Unterlagen sollten am besten mit gewissem Vorlauf an die Gemeinde zurückgeschickt werden. Briefe, die am Freitag vor der Wahl von der Post geleert werden, kommen oft nicht mehr rechtzeitig an. Die Unterlagen müssen spätestens am Wahltag, Sonntag, 1. September bis 18 Uhr bei ihrer Gemeinde vorliegen. Daher sollten Briefwähler ihre Unterlagen spätestens am Donnerstag vor der Wahl per Post verschicken. Um danach noch sicher zu gehen, dass ihre Stimme gezählt wird, sollten Sie den Wahlbrief direkt bei ihrer Gemeinde abgeben. Das ist sogar noch am Wahlsonntag selber möglich.

Falls Sie also vergessen haben, die Unterlagen rechtzeitig innerhalb der Frist abzuschicken, gibt es noch die Möglichkeit, die Dokumente in den Briefkasten der zuständigen Gemeinde oder des Wahlamts einzuwerfen. Die Wahlunterlagen können bei der Adresse, die auf dem Umschlag steht, selbst vorbeigebracht werden. Wichtig ist dabei, dass dies bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag (1. September) passiert. Oder Sie gehen direkt mit den Briefwahlunterlagen ins Wahlamt und wählen dort.

Dann finden Sie hier alle Dokumente, welche Sie zur Wahl mitnehmen müssen.