In Wahrheit Spionage-Produkte? Bundesnetzagentur warnt vor diesen Geräten

Smarte Geräte sind praktisch und können die Sicherheit erhöhen. Bei einigen Geräten besteht jedoch die Gefahr, dass sie ihre Besitzer ausspionieren.

Ob Lautsprecher mit digitalen Sprachassistenten oder ein Kühlschrank, der seine Besitzer per Anzeige über seinen Inhalt informiert. Smart-Home-Geräte gehören für viele Menschen inzwischen zum Alltag.

Und ja: Sie können unser Leben erleichtern, uns eine echte Hilfe sein. Manchmal bergen sie aber auch Gefahren. Die Bundesnetzagentur hat vor einigen Tagen eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie zur Vorsicht beim Kauf smarter Geräte aufruft.

Vor allem Devices mit eingebauten Mikrofonen oder Kameras können demnach die Privatsphäre ihrer Nutzer verletzen. Klaus Müller, der Präsident der Behörde, sagte, die "verbundenen Risiken für die Privatsphäre" seien "nicht zu unterschätzen".

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Smarte Alltagsgeräte: Mit diesen Eigenschaften sind sie in Deutschland verboten

Eine Frau mit einem Handy in der Hand.
Eine Frau mit einem Handy in der Hand.

Tatsächlich sind smarte Alltagsprodukte in Deutschland unter bestimmten Bedingungen verboten. Wie die Bundesnetzagentur schreibt, dürften sie nicht unbemerkt Audio- und Videoaufnahmen anfertigen und diese kabellos an andere Geräte übertragen, zum Beispiel über WLAN oder Bluetooth.

Saugroboter sind zum Beispiel verboten, wenn sie heimlich Bilder oder Audiodateien, etwa per Bluetooth, an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Auch smarte Brillen dürften nicht einfach filmen oder fotografieren, ohne ein optisches oder visuelles Signal abzugeben.

Dass Verbraucher ohne ihr Wissen überwacht werden, kommt durchaus vor. Die Bundesnetzagentur erklärt in ihrem Bericht, mehrere Spionage-Geräte auf dem Markt entdeckt zu haben - darunter Halsketten mit einem versteckten Mikrofon und einen videofähigen Rasierapparat.

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Auch Informatikprofessor warnte vor Gefahren smarter Geräte

Ein Saugroboter.
Ein Saugroboter.

Sicherheitsforscher kritisieren schon lange, dass Smart-Home-Geräte zur Gefahr für ihre Besitzer werden können. Auch, aber bei weitem nicht nur aus Spionage-Gesichtspunkten.

Ahmad-Reza Sadeghi, Informatikprofessor an der Technischen Universität in Darmstadt, analysierte im Gespräch mit dem Portal "web.de" zwei Bedrohungsszenarien. "Entweder jemand greift von außen auf das Gerät zu – oder die Mitarbeiter der Firma selbst", so der Sicherheitsforscher.

Das ließe sich zwar schwer beweisen. "Wir sehen aber durchaus, dass etwas aufgenommen wird. Es liegt nah, dass zum Beispiel "Alexa" Gespräche analysiert, um ihre Algorithmen zu verbessern." Zum Beispiel, um verschiedene Dialekte verstehen zu können.

Informatikprofessor über schlimmsten smarten Hack, der ihm untergekommen ist

Ein Mann tippt auf einer Tastatur.
Ein Mann tippt auf einer Tastatur.

Angesprochen auf den schlimmsten Hack, der ihm bisher untergekommen sei, sagte Sadeghi, smarte Geräte könnten ganz anders genutzt werden als eigentlich vorgesehen.

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"Manche Hacker infizieren im großen Stil smarte Kameras oder Router. Diese Privatgeräte greifen dann zu Tausenden gleichzeitig auf fremde Websites zu, ohne dass ihre Besitzer davon etwas bemerken", so der Professor zu "web.de".

Auf diese Weise würden Angreifer die Internetadressen bekannter Unternehmen überlasten und lahmlegen. "Alles schon passiert, zum Beispiel bei Netflix oder Spotify."

Trotzdem rät Sadeghi nicht komplett von Smart-Home-Geräten ab, da sie durchaus praktisch sein können, wie er aus eigener Erfahrung weiß. Er betonte gegenüber "web.de", dass die "drei großen Player – also Amazon, Google und Apple -" sich große Mühe geben, ihre Geräte sicherer zu machen.

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So schützen sich Verbraucher vor Spionage-Geräten

Außerdem sagte Sadeghi: "Alexas Spracherkennung ist heute komplett verschlüsselt – da kommen Sie nicht mehr so einfach dran. Wenn ich ein Produkt hacke und das Unternehmen danach auf die Schwachstelle aufmerksam mache, wird der Fehler in den meisten Fällen behoben."

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Wer sich smarte Geräte zulegen will, sollte sich letztlich gut informieren. Die Bundesnetzagentur empfiehlt nicht nur, sich eingehend mit der Funktionsweise des jeweiligen Produkts auseinanderzusetzen. Verbraucher sollten auch die Produktbeschreibung und die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps prüfen.

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