Warum der Zoll für einen vermeintlichen Sensationsfund Spott erntet

Der Zoll in Osnabrück nahm es bei einer Kontrolle offenbar zu genau (Symbolbild: ddp images)
Der Zoll in Osnabrück nahm es bei einer Kontrolle offenbar zu genau (Symbolbild: ddp images)

“Verbotenes im Weihnachtspaket – Osnabrücker Zoll beschlagnahmt 1500 Geschosse”, so betitelte der Zoll eine Pressemitteilung, die am Freitagmorgen in aller Eile über die Presseticker gejagt wurde. Medien wie “Spiegel Online” und die “Neue Osnabrücker Zeitung” übernahmen die “Sensationsmeldung” prompt.

Was sich für den Laien wie ein Schlag gegen den großen Waffenschmuggel liest, entpuppt sich jedoch für jeden Zeitgenossen mit bestandener Waffensachkundeprüfung eher als skurrile Meldung, die Kopfschütteln auslöst. Denn per gesetzlicher Definition sind “Geschosse” völlig legale Gegenstände, deren Erwerb keiner waffenrechtlichen Erlaubnis bedarf oder die ein Mindestalter voraussetzen. Im Prinzip kann jedes Kind diese Metallhüllen mit sich führen und sie besitzen – nicht zu verwechseln mit “Munition”.

Die mit der Pressemeldung versandten Fotos des Osnabrücker Zolls zeigen 6mm-Geschosse. Sie sind von ihrem Gefahrenpotenzial her in etwa mit Backpulver zu vergleichen: Jeder darf es legal kaufen, und man kann damit Kuchen backen, oder natürlich auch schlimmere Dinge machen – beispielsweise Kokain strecken oder eine Bombe herstellen. Doch das Backpulver per se ist zunächst keine dramatische Sensation.

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Zoll holt nun Expertenrat ein

Der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer, räumte im Gespräch mit Yahoo Nachrichten ein, dass er schon mehrere Anrufe wegen des Falls bekommen habe. Die Sache sei jetzt “einem Waffenexperten übergeben” worden. Man wolle jetzt bis nächste Woche prüfen, ob die Geschosse verboten seien.

Die hier vom Hauptzollamt Osnabrück präsentierten beschlagnahmten “Geschosse” sind völlig legal (Bild: Hauptzollamt Osnabrück)
Die hier vom Hauptzollamt Osnabrück präsentierten beschlagnahmten “Geschosse” sind völlig legal (Bild: Hauptzollamt Osnabrück)

In der Tat: Bestimmte Munitionshüllen können verboten sein; Hüllen von großer Kriegsmunition etwa kann gewissen Beschränkungen unterliegen. Allerdings wären das Munitionshüllen, die in etwa so groß sind wie ein Unterarm. Doch um die Größenordnung zu illustrieren: 1500 dieser Hüllen hätten nicht einmal in einem 40-Tonner Platz.

Wie dem auch sei: Der Spott der “Szene” ist den Osnabrücker Zöllnern erst einmal gewiss. In einschlägigen Foren von Waffenexperten in den Sozialen Netzen führte die Meldung jedenfalls bereits zu einiger Erheiterung: “Alle klopfen sich die Schultern wund, weil sechs Kilo funky geformtes Metall sichergestellt wurde und nun alles irgendwie sicherer ist”, schreibt da ein User; “Lachnummer…” formuliert es ein anderer kurz.

Der Zoll ist offensichtlich ein wenig über das Ziel hinausgeschossen.

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