Was ist der Unterschied zwischen Reisewarnung und Reisehinweis?

Das Auswärtige Amt will die Reisewarnung für Europa aufheben. Ab Mitte Juni sollen für 31 europäische Staaten länderspezifische Reisehinweise gelten. Was ist der Unterschied zwischen Reisewarnung und Reisehinweis? Und wie verhält sich zu den beiden Angaben der Sicherheitshinweis?

Noch sind die Strände in Europa leer. Mit der Aufhebung der Reisewarnung zugunsten länderspezifischer Reisehinweise macht die Bundesregierung den ersten Schritt in Richtung Normalität in der Touristik. (Symbolbild: Getty Images)
Noch sind die Strände in Europa leer. Mit der Aufhebung der Reisewarnung zugunsten länderspezifischer Reisehinweise macht die Bundesregierung den ersten Schritt in Richtung Normalität in der Touristik. (Symbolbild: Getty Images)

Die Bundesregierung will die coronabedingte Reisewarnung für Europa aufheben. Ab dem 15. Juni sollen für 31 Staaten individuelle Reisehinweise gelten, die jeweils "die regionale epidemiologische Lage berücksichtigen", heißt es in einem vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunktepapier. Was aber ist der Unterschied zwischen einer Reisewarnung und einem Reisehinweis? Und wie grenzen sich die beiden von einer dritten Reiseangabe des Auswärtigen Amts ab, dem Sicherheitshinweis?

Die Reisewarnung

Eine Reisewarnung spricht das Auswärtige Amt dann aus, wenn es von einer "konkreten Gefahr für Leib und Leben" für Reisende ausgeht. Wird vor einer Reise in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt, handelt es sich um eine Teilreisewarnung. Deutsche, die in der betreffenden Region oder dem betreffenden Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.

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Eine "Gefahr für Leib und Leben" besteht aktuell noch wegen der Coronavirus-Pandemie. Deshalb gilt noch immer die weltweite Reisewarnung, die das Auswärtige Amt am 17. März erstmals aussprach: "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt", heißt es, "da weiterhin mit starken drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist."

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Für die Reisenden hat eine Reisewarnung Auswirkungen auf die Stornierungsbedingungen. Kommt es zu einem unabwendbaren Ereignis, also einer "höheren Gewalt" wie eine Naturkatastrophe, ein Terroranschlag oder ein Krieg, hat der Urlauber Anspruch auf eine kostenlose Stornierung seiner Reise.

Der Reisehinweis

Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts enthalten allgemeine "Informationen zu den relevanten Besonderheiten" eines Reiseziels. Dazu zählen unter anderem die Einreisebestimmungen in das jeweilige Land, ferner Zollvorschriften, medizinische Hinweise und die besonderen strafrechtlichen Vorschriften. Auch der Reisehinweis hat eine rechtliche Seite. Storniert ein Urlauber aufgrund des Hinweises seine Reise, hat er in der Regel keinen Anspruch auf Kostenerstattung.

Der Sicherheitshinweis

Eine Mittelstufe zwischen Reisehinweis und Reisewarnung ist der Sicherheitshinweis. Er wird von der Reisewarnung ersetzt. Mit dem Hinweis informiert die Behörde die Reisenden über die länderspezifischen Risiken. Er kann Aussagen zur Kriminalität in einem jeweiligen Land ebenso enthalten wie zur Gefahr eines terroristischen Anschlags. Vor allem letzter Punkt ist aktuell ein drängendes Problem. "Den Sicherheitshinweisen wenden wir seit den Ereignissen des 11. September 2001 und dem Anstieg der terroristischen Bedrohung besondere Aufmerksamkeit zu", so das Auswärtige Amt. Sie würden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

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