Was man beim Versenden von Paketen unbedingt beachten sollte

Gerade zur Weihnachtszeit werden Unmengen an Paketen versendet. Im Grunde kinderleicht, dennoch kann man dabei einige Fehler machen.

Ein hübsch verpacktes Weihnachtsgeschnek ist eine Augenweide. Zum Verschicken sollte man es dennoch in einen anderen Karton stecken. (Symbolbild: Getty Images)
Ein hübsch verpacktes Weihnachtsgeschnek ist eine Augenweide. Zum Verschicken sollte man es dennoch in einen anderen Karton stecken. (Symbolbild: Getty Images)

Ein Paket oder Päckchen zu versenden ist eigentlich kinderleicht. Karton nehmen, Inhalt rein, bisschen Polstermaterial dazu, gut zukleben, Adresse darauf kleben, ausreichend frankieren, abgeben und fertig.

Doch so einfach das nun klingt, gibt es dennoch Dinge, die man dabei falsch machen kann und die eventuell dazu führen, dass das Paket nicht beim Empfänger ankommt. Auf die folgenden fünf Dinge sollte man achten.

Paket nicht an Kinder adressieren

Die Großeltern können am Geburtstag des Enkels, zu Weihnachten oder zu Ostern nicht dabei sein, aber Geschenke soll es dennoch geben? Da ist es doch nur logisch, dass man den Kindern einfach ein Paket schickt. Dabei gilt allerdings zu beachten, dass man das Paket oder Päckchen nicht direkt an das Kind adressiert.

Der Grund liegt nicht darin, dass die Kleinen die Sendung nicht direkt bekommen sollen, sondern vielmehr um ein rechtliches Problem, welches bei der Abholung in einer Postfiliale oder einem Shop auftreten kann.

Lieferungen: Welche Pflichten Paketdienste haben

Wird der Empfänger bei der Lieferung nicht angetroffen, gehen die Pakete in eine Filiale oder einen Shop des Paketdienstes. Wenn nun jemand dieses Paket abholen möchte, muss er sich ausweisen oder, sofern er nicht sein eigenes Paket abholen möchte, eine Vollmacht des eigentlichen Empfängers. Und hier liegt bei Kleinkindern nun das Problem: Sie besitzen noch keinen Personalausweis und in den wenigsten Fällen einen Reisepass, mit dem sie sich ausweisen oder eine Vollmacht ausstellen könnten. Im Zweifel kann es dazu kommen, dass die Shop- oder Filialmitarbeiter die Herausgabe des Paketes verweigern und unter Umständen zum Absender zurücksenden.

Daher bei Paketen die an kleine Kinder gehen sollen, immer an die Eltern bzw. Erziehungsbevollmächtigten senden. Wenn das Paket für das Kind ist, kann man diesen Hinweis an anderer Stelle auf dem Paket angeben.

Keine Spitznamen bei der Adresse verwenden

Ein ähnliches Problem könnte bei der Verwendung von Spitznamen bei der Empfängeradresse aufkommen. Wenn auf dem Adressaufkleber statt "Johannes" nur Hans oder Hansi steht, mag der Filial- oder Shop-Mitarbeiter bei der Auslieferung der Sendung vielleicht noch ein Auge zudrücken, solange man den Spitznamen noch vom vollständigen Vornamen ableiten kann. Ist dies nicht der Fall, könnte das Paket möglicherweise an den Absender zurückgeschickt werden. Daher immer am besten den vollständigen Vornamen auf den Adressaufkleber schreiben.

Keine alte Barcodes auf dem Paket lassen

Will man ein Paket versenden, greift man oftmals auf alte Lieferkartons zurück, die man selbst mal erhalten hat. Das ist löblich, spart es doch Geld und schont nebenbei auch noch die Umwelt. Allerdings vergisst man dabei dann allzu leicht mal, den alten Barcode der ursprünglichen Sendung vom Karton zu entfernen. Ein kleiner Fehler mit möglicherweise großen Wirkung, denn wenn die alten Barcodes nicht entfernt werden, könnte die Sortiermaschine durcheinanderkommen.

Deadlines: So kommt die Weihnachtspost rechtzeitig an

Normale Pakete werden nicht per Hand, sondern automatisch sortiert. Befinden sich nun zwei oder mehrere Barcodes auf dem Paket, könnte es passieren, dass die Maschine den falschen Barcode ausliest und die Sendung auf dem falschen LKW landet. In diesem Fall kann es dann Tage dauern, bis das Paket beim korrekten Empfänger ankommt.

Daher immer den alten Barcode entfernen, ein Paketband oder den neuen Adressaufkleber darüber kleben. Zur Not einfach mit einem schwarzen Stift alles durchstreichen.

Kein Geschenkpapier, Schleifen oder Schnüre verwenden

Zugegeben ein dem Anlass entsprechend verpacktes Paket mit Geschenkpapier, dazu noch ein Schleifchen und schön eingeschnürt ist etwas für das Auge. Aber so schön es damit auch aussehen mag, man sollte es sein lassen.

Pakete werden automatisch mit Sortiermaschinen bearbeitet. Dabei kann es durchaus passieren, dass das Paket mit der Schleife oder zu locker sitzendem Geschenkpapier in der Maschine hängen bleibt und im schlimmsten Fall beschädigt wird oder gar kaputtgeht. Zumal es auch niemals so schön verpackt beim Empfänger ankommen würde, wie man es anfangs losgeschickt hat.

Daher lieber den Inhalt des Paketes schön verpacken und verzieren und vielleicht einen Hinweis auf das Päckchen schreiben, dass sich im Karton ein extra verpacktes Geschenk befindet. So kann man sicher gehen, dass es nicht in der Sortiermaschine beschädigt wird und dennoch das hübsch verzierte Päckchen unter dem Weihnachtsbaum oder bei all den anderen Geburtstagsgeschenken landet.

Kein Geld verschicken

Auch wenn es laut der AGB von DHL rein rechtlich möglich ist, Bargeld bis zu einem Wert von 500 Euro mit einem Paket oder Päckchen zu verschicken, sollte man davon besser Abstand nehmen. Sollte das Paket auf dem Lieferweg verschollen gehen, dürfte es nämlich ziemlich schwierig werden, den Paketdienst und/oder die Versicherung davon zu überzeugen, dass sich im verschwundenen Paket wirklich Bargeld befunden hat.

Als Päckchen oder Brief ist ein Bargeld-Geschenk ohnehin nicht geeignet und Paketdienste wie Hermes, DPD oder GLS schließen den Versand Bargeld ebenfalls aus.

Wenn man unbedingt echtes Geld verschicken möchte, dann geht dies bei der Deutschen Post mit dem "Einschreiben Wert" bis 100 Euro.

Möchte man höhere Beträge verschenken, dann sollte man lieber auf Dienste wie PayPal oder die klassische Banküberweisung zurückgreifen. Bei diesen Methoden liegt das Verlustrisiko quasi bei Null.

VIDEO: Polizei warnt vor Betrügern: Keine fremden Pakete annehmen!