Was sich 2024 für die Verbraucher ändert
Ein neues Jahr steht vor der Tür. Viele Menschen blicken angesichts der Kriege und weltweiten Krisen mit Sorge auf 2024. Andere sehen der Zukunft hoffnungsvoll entgegen. Welche Schicksale uns das neue Jahr bringen wird, ist kaum vorhersehbar. Fest stehen aber bereits einige neue Regeln und Gesetze, die für Verbraucher in den kommenden Monaten in Kraft treten.
Ab dem 1. Januar eines neuen Jahres gelten häufig viele neue Regeln und Gesetze, so auch in 2024.
Das E-Rezept wird Pflicht
Bereits seit Juli 2023 nehmen Apotheken E-Rezepte an. Bisher stellten viele Arztpraxen aber immer noch rosa Zettel für Rezepte aus. Ab 1. Januar sind Arztpraxen verpflichtet, für verschreibungspflichtige Medikamente ein E-Rezept auszustellen. Um es einzulösen, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: 1. Das Rezept ist auf der Gesundheitskarte gespeichert und die wird in der Apotheke ausgelesen. 2. Das Rezept ist per E-Rezept-App verfügbar. Dafür brauchen Versicherte eine Gesundheitskarte mit NFC-Chip, ein NFC-fähiges Smartphone und eine PIN von der Krankenkasse. 3. Papierausdruck mit QR-Code. Den können sich Versicherte in der Praxis ausdrucken und dann in der Apotheke per Scann auslesen lassen.
Pfand auf Milchprodukte
Ab 1. Januar wird das Pfandsystem nochmals ausgeweitet. Eine Pfandgebühr von 25 Cent ist dann auch für trinkbare Milch- und Milchmischprodukte fällig, die in Einweg-Kunststoffflaschen und Dosen verkauft werden.
Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft
Ebenfalls ab 1. Januar 2024 hat das neue Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz, Gültigkeit. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hatten das Gesetz trotz heftiger Kritik Anfang September verabschiedet. Demnach sollen dann nur noch neue Heizungen eingebaut werden, die zu 65 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien liefern, wie etwa aus Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen repariert und noch bis 2044 betrieben werden.
Zudem soll das Anbringen von sogenannten Balkonkraftwerken durch Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht erleichtert werden.
Steuerliche Entlastungen durch neue Grundfreibeträge
Arbeitnehmer haben ab 2024 mehr Geld in der Haushaltskasse, da die Beträge ansteigen, auf die keine Steuern gezahlt werden müssen. Für Ledige erhöht sich der Grundfreibetrag von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Für Verheiratete steigt der Grundfreibetrag von 21.816 auf 23.208 Euro.
Kinderfreibeträge steigen
Eltern bekommen entweder Kindergeld oder einen Freibetrag, der bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden kann. Das Finanzamt prüft automatisch, was für Steuerpflichtige günstiger ist, der Freibetrag muss also nicht extra beantragt werden. In 2024 steigt der Kinderfreibetrag von 6024 Euro auf 6384 Euro. Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2928 Euro.
Die Freibeträge stehen beiden Elternteilen zu, bei getrennter Veranlagung wird jeweils der halbe Betrag angerechnet.
Mindestlohn steigt
Am 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn in einem ersten Schritt von 12 Euro auf 12,41 Euro. Ein Jahr später im Januar 2025 soll der Mindeststundenlohn erneut um 41 Cent auf 12,82 Euro steigen. Das hat das Bundeskabinett im November 2023 beschlossen.
Mehr Bürgergeld und Sozialhilfe
Wer Sozialhilfe oder Bürgergeld bezieht, hat ab Januar mehr auf dem Konto. Alleinstehende Erwachsene bekommen 61 Euro mehr, insgesamt 563 Euro. Für Paare erhöht sich der Satz je Partner um 55 Euro auf 506 Euro. Volljährige in Einrichtungen erhalten 49 Euro mehr, insgesamt dann 451 Euro. Bei Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren erhöht sich der Satz um 51 Euro auf 471 Euro, bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren um 42 Euro auf 390 Euro und für Kinder bis 5 Jahre gibt es 39 Euro mehr, insgesamt 357 Euro.
Strom- und Gaspreisbremse fällt weg
Eigentlich sollte die Strompreisbreme noch bis März 2024 gelten. Doch durch die Haushaltskrise der Bundesregierung fällt die Strompreisbremse schon ab 1. Januar weg. Die gute Nachricht: Die Energiepreise sind in 2023 gesunken. Wer zu viel zahlt, sollte vergleichen und wechseln. Die Anbieter verschicken in diesen Tagen Mitteilungsschreiben. Durch die Preisänderung haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht.
Papierführerschein muss umgetauscht werden
Der gute alte "Lappen" aus Papier ist längst überholt, er muss gegen ein fälschungssicheres, EU-weit einheitliches Exemplar getauscht werden. Auch Führerscheine im Scheckkartenformat sollen getauscht werden. Betroffen sind 15 Millionen Autofahrer. Der Tausch ist nach Jahrgängen gestaffelt. Wer noch einen Papierführerschein besitzt und zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, muss die Umtauschaktion bis zum 19. Januar 2024 hinter sich bringen. Danach verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Ob und wann man betroffen ist, lässt sich hier mit dem Führerscheinrechner des ADAC ermitteln.
Neue Verschlüsse an Flaschen
An vielen Getränkeflaschen findet man sie schon jetzt – die sogenannten Tethered Caps. Das sind Flaschenverschlüsse, die fest mit der Flasche verbunden sind. So soll die Umwelt geschont werden, da bisher sehr viele Deckel als Plastikmüll in Flüssen, Meeren und Wäldern landeten.
Die neuen Deckel sind ab 1. Juni 2024 laut EU-Verordnung verpflichtend.
Neue Winterreifenpflicht
Ab 24. Oktober 2024 gilt eine neue Regelung für Winterreifen am Auto. Ab dato dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch vollwertige Winterreifen gefahren werden. Ganzjahresreifen gelten nur noch dann als Winterreifen, wenn sie ein Alpine-Symbol (ein Berg mit einer Schneeflocke) tragen. Reifen mit M+S-Kennzeichnung gelten nur noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen.
Fahrer, die sich nicht an die Verordnung halten, müssen mit 60 Euro Bußgeld rechnen, wer andere behindert mit 80 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrsregister. Auch der Halter wird dann bestraft, mit 75 Euro und ebenfalls einem Punkt.