Wegen überhöhter Gehaltszahlungen an den Betriebsrat: Die Staatsanwaltschaft durchsucht die Büros von Volkswagen
Volkswagen steht wegen des Vorwurfs überhöhter Betriebsratsgehälter erneut im Fokus der Staatsanwaltschaft. Am Dienstag habe es in diesem Zusammenhang mehrere Durchsuchungen gegeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Mittwoch: "Hintergrund sind Gehaltszahlungen an Betriebsratsmitglieder unter Verstoß gegen das Begünstigungsverbot des Betriebsverfassungsgesetzes." Zuvor hatte die Wolfsburger Allgemeine darüber berichtet.
Nach Angaben aus Konzernkreisen wurden bei VW mehrere Büros durchsucht und dabei Unterlagen und Daten sichergestellt. Daneben wurden laut Staatsanwaltschaft auch vier Privatwohnungen durchsucht, "die nicht mit VW zu tun haben". Ein VW-Sprecher sagte, "wir bestätigen, dass es am Dienstag, 26. September 2023, eine Durchsuchung von Büroräumen im Volkswagen-Werk Wolfsburg durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegeben hat". Der Volkswagen-Konzern kooperiere vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden.
Verdacht auf überhöhte Betriebsratsgehälter
Hintergrund ist das seit Jahren laufende Verfahren wegen des Verdachts überhöhter Betriebsratsgehälter bei Volkswagen. Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte Anfang dieses Jahres Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt, denen die Staatsanwaltschaft Untreue vorwirft, weil sie Betriebsräten zu hohe Gehälter bewilligt haben sollen. Jetzt muss das Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig, das die Vier zunächst freigesprochen hatte, neu aufgerollt werden.
Volkswagen hat nach dem BGH-Urteil mehreren Dutzend Betriebsräten die Gehälter gekürzt. Zahlreiche Betroffene klagten dagegen vor dem Arbeitsgericht, fast alle bekamen dort bisher recht. Von 17 Entscheidungen seien 16 zugunsten der klagenden Betriebsräte ausgegangen, sagte ein Betriebsratssprecher.
Daraus sei eine klare Tendenz zu erkennen, dass die Arbeitsgerichte die Sache anders sehen als der Strafsenat des BGH. Der VW-Betriebsrat kritisierte diese widersprüchliche Rechtsprechung: "Arbeitsrechtlich ist etwas geboten, was gleichzeitig strafrechtlich im Risiko stehen kann." Der Gesetzgeber müsse diesen Zustand mit einer Klarstellung beenden.
dpa/LW