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Wegen freizügigem Video: Ägyptische Sängerin zu zwei Jahren Haft verurteilt

Shymas Performance in ihrem Musikvideo ist der ägyptischen Justiz zu vulgär. (Bild: Screenshot YouTube)
Shymas Performance in ihrem Musikvideo ist der ägyptischen Justiz zu vulgär. (Bild: Screenshot YouTube)

Sie räkelt sich in Dessous und lutscht an einer Banane: Wegen lasziver Szenen in einem ihrer Musikvideos muss die ägyptische Künstlerin Shyma nun ins Gefängnis.

Freizügige Szenen in Musikvideos sind in der westlichen Welt keine Seltenheit: Knappe Outfits, laszive Choreografien und sexuelle Anspielungen gehören für die meisten Popstars zum Arbeitsalltag. Auf YouTube und Musiksendern wimmelt es nur so vor solchen Clips.

Im konservativen und muslimisch geprägten Ägypten sind Bilder wie diese jedoch eine heikle Angelegenheit. Das musste nun auch die Sängerin Shyma erfahren: Wegen des Musikvideos zu einem ihrer Songs, der übersetzt den Titel „Ich habe Probleme“ trägt, muss die 21-Jährige nun zwei Jahre ins Gefängnis.

In dem Video tritt Shyma, die mit bürgerlichem Namen Shaimaa Ahmed heißt, als laszive Lehrerin vor eine Klasse männlicher Schüler, imitiert mit einer Banane Fellatio und rekelt sich in Unterwäsche. Diese Szenen reichten der ägyptischen Justiz aus, um die Künstlerin im November zu verhaften, da sie mit dem Video zur Unzucht anstifte.

Verschiedenen Medienberichten zufolge fiel nun das Urteil in dem Fall: Zwei Jahre Haft sowie eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet etwa 500 Euro erwarten die Sängerin. Der Regisseur des Videos, Mohamed Gamal, erhielt die gleiche Strafe.

Der Prozess rund um Shyma und ihr Video sorgte für teils heftige Debatten in den ägyptischen Medien. „Der Inhalt des Videos ist schädlich für die ägyptische Gesellschaft. Es muss entschieden gegen die Förderer dieser unzulänglichen Kunst vorgegangen werden“, erklärte ein Parlamentsabgeordneter laut „Gulf News“.

Der Prozess gegen Shyma ist jedoch kein Einzelfall: Aktuell geht die ägyptische Regierung vermehrt gegen Künstler und Medienschaffende vor, die gegen die nationalen Moralgesetze verstoßen. So wurde Anfang November etwa die Fernsehmoderatorin Doaa Salah zu drei Jahren Haft verurteilt, weil sie in ihrer Sendung über außereheliche Schwangerschaften sprach.