Wegen "Risikogebieten": TV-Übertragung der Bundesliga am Wochenende gefährdet

Müssen Fans um die TV-Übertragung der Bundesliga bangen? Das DFL-Hygienekonzept sieht vor, dass niemand in den Stadien arbeiten darf, der sich kürzlich in einem Risikogebiet aufhielt. Die Frage steht im Raum: Gilt das auch für die Mitarbeiter von Sky und der "Sportschau" aus München und Köln?

Im Frühjahr kämpfte die Deutsche Fußball Liga (DFL) lange um die Weiterführung des Spielbetriebs, den die Corona-Pandemie zwischenzeitlich lahmgelegt hatte. Zuschauer dürfen, wenn überhaupt, bis heute nur in geringer Zahl in die Stadien - aber das Hygienekonzept der DFL funktionierte. Nun könnte genau dieses Konzept jedoch den TV-Übertragungen des kommenden Wochenendes einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen.

Während der Pay-TV-Sender Sky in Unterföhring bei München beheimatet ist, sitzt die "Sportschau" ebenso wie die DFL-Produktionsfirma Sportcast in Köln. In beiden deutschen Großstädten wurde der Corona-Warnwert 50 in der 7-Tage-Inzidenz überschritten - das hat formal gesehen Folgen. Laut DFL-Hygienekonzept dürfen keine Personen im Stadion arbeiten, die sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Dies betrifft laut einem Bericht des Fachmagazins "kicker" auch Reporter, Kameraleute und Techniker, die für die Berichterstattung unerlässlich sind.

Task Force arbeitet an einer Lösung

An einer Lösung dieses Problems wird bei der DFL bereits gearbeitet. Die Aufgabe der Qualitätssicherung für die Spielübertragung am Wochenende kommt hierbei der Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb zu. Als eine mögliche Lösung gelten PCR-Testungen im betroffenen Personenkreis, auch COVID-19-Schnelltests werden hierfür in Betracht gezogen. Letzteres wurde bereits beim Testspiel von Eintracht Frankfurt gegen die Würzburger Kickers, welches vergangene Woche stattfand, praktiziert.

Das DFL-Hygienekonzept gilt für berufstätige Personen im Umfeld des Spielbetriebs und soll den medizinisch-hygienischen Arbeitsschutz in Pandemie-Zeiten sicherstellen. Neben Arbeitnehmern von TV-Sendern und Produktionsfirmen sind auch Ordner, Greenkeeper, der Sanitätsdienst und weitere Arbeitnehmer betroffen.