Wegen Sexhandels angeklagter US-Rapper Combs muss in Untersuchungshaft

Der wegen Sexhandels und Erpressung angeklagte US-Rapper Sean "Diddy" Combs muss in Untersuchungshaft. Die zuständige Haftrichterin lehnte seine Freilassung auf Kaution ab. (ANGELA WEISS)
Der wegen Sexhandels und Erpressung angeklagte US-Rapper Sean "Diddy" Combs muss in Untersuchungshaft. Die zuständige Haftrichterin lehnte seine Freilassung auf Kaution ab. (ANGELA WEISS) (ANGELA WEISS/AFP/AFP)

Der wegen Sexhandels und Erpressung angeklagte US-Rapper Sean "Diddy" Combs muss in Untersuchungshaft. Die zuständige Haftrichterin vom Bundesgericht in Manhattan lehnte seine Freilassung auf Kaution am Dienstag ab. Die Richterin ordnete an, dass der 54-jährige Rapper und Musikproduzent bis zu seinem Prozess in Haft bleiben muss. Seine Anwälte wollen gegen die Entscheidung in Berufung gehen.

Combs war am Montagabend in New York festgenommen worden. Gegen den Rapper liegen mehrere Klagen vor, in denen er als gewalttätiger Sexualstraftäter bezeichnet wird, der Alkohol und Drogen einsetze, um seine Opfer auszunutzen. Combs weist die Anschuldigungen zurück.

Laut der Anklageschrift hat Combs über Jahrzehnte "Frauen und andere in seiner Umgebung missbraucht, bedroht und gezwungen, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen, seinen Ruf zu schützen und seine Taten zu verheimlichen". Der 54-Jährige habe sich seines "Imperiums" im Musikgeschäft bedient, um seine Ziele zu erreichen und ein "kriminelles Unternehmen" gegründet, um "unter anderem Sexhandel, Zwangsarbeit, Entführung, Brandstiftung und Bestechung" zu betreiben.

Combs habe nach einem wiederkehrenden Muster Frauen verbal, körperlich und sexuell missbraucht, wirft die Anklage dem Rapper vor. Seit 2009 habe er Frauen angegriffen, "indem er sie unter anderem schlug, boxte, zerrte, mit Gegenständen bewarf und trat".

Vor Gericht plädierte Combs am Dienstag auf nicht schuldig. Seine Anwalt bat die Richterin Robyn Tarnofsky, ihn gegen Zahlung einer Kaution freizulassen. Die Staatsanwaltschaft verwies jedoch auf eine Fluchtgefahr und eine mögliche Beeinflussung von Zeugen.

Richterin Tarnofsky lehnte eine Freilassung des Rappers schließlich ab und verwies zur Begründung auf das "Machtungleichgewicht" zwischen den Klägerinnen und dem Beklagten. Auf einige Beteiligte in dem Fall sei bereits "Zwang" ausgeübt worden. Die Richterin gab zudem zu Bedenken, dass Combs zu Wutausbrüchen, Gewalt und Drogenmissbrauch neige.

Combs, der in einem schwarzen T-Shirt, einer grauen Jogginghose und Turnschuhen vor Gericht erschien, nahm die Verhängung der U-Haft äußerlich ungerührt auf. Zu der Gerichtsanhörung waren auch einige Familienmitglieder des Rappers erschienen.

Der unter den Künstlernamen Puff Daddy, P. Diddy und Diddy bekannte Combs war in den 90er Jahren zu einem der erfolgreichsten Hip-Hop-Musiker der Welt aufgestiegen. Der dreifache Gewinner des US-Musikpreises Grammy ist auch als Musikproduzent und Geschäftsmann erfolgreich.

Im Mai hatte der Sender CNN Aufnahmen einer Überwachungskamera aus einem Hotel veröffentlicht, die zeigen, wie Combs seine damalige Freundin Casandra Ventura schlägt, hinter sich herschleift und mit Fußtritten traktiert.

Ventura hatte Combs im November vergangenen Jahres verklagt und ihm jahrelange Misshandlungen sowie Vergewaltigung vorgeworfen, allerdings einigten sich beide kurz danach auf einen Vergleich. Seither hatten jedoch mehrere weitere Frauen Combs wegen sexueller Gewalt verklagt. Im März durchsuchten bewaffnete Polizisten seine Villen in Miami und Los Angeles.

mid/cp