Weitergabe von IP-Adressen und Telefonnummern: Beliebter Messenger kooperiert mit Behörden
Telegram ändert seine Datenschutzregeln und liefert bei Ermittlungen jetzt mehr Daten an Behörden. IP-Adressen und Telefonnummern von Nutzern werden weitergegeben. Auch andere Messenger liefern Nutzerdaten.
Telegram ist ein sehr beliebter Messenger, der auf dem Weg ist, die Grenze von einer Milliarde Nutzer zu knacken. Bisher war die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden nicht besonders eng. Doch das ändert sich jetzt. Der Dienst hat dazu seine Datenschutzerklärung angepasst. Dort heißt es jetzt bei Punkt 8.3:
Wenn Telegram eine gültige Anordnung von den zuständigen Justizbehörden erhält, die bestätigt, dass du in einem Fall, der kriminelle Aktivitäten betrifft, die gegen die Nutzungsbedingungen von Telegram verstoßen, verdächtig bist, werden wir eine rechtliche Analyse der Anfrage durchführen und können deine IP-Adresse und Telefonnummer an die zuständigen Behörden weitergeben. Wenn Daten weitergegeben werden, werden wir solche Vorkommnisse in einen vierteljährlichen Transparenzbericht aufnehmen, der unter https://t.me/transparency veröffentlicht wird.
Der genannte Transparenzbericht funktioniert derzeit aber noch nicht.
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Vorher schon Daten weitergegeben
Telegram hat auch vor dieser Änderung schon mit Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet, der entsprechende Passus in der Datenschutzerklärung bezog sich aber lediglich auf Terrorverdacht. So war die Stelle formuliert:
Wenn Telegram eine gerichtliche Anordnung erhält, die bestätigt, dass du ein Terrorverdächtiger bist, können wir deine IP-Adresse und Telefonnummer an die zuständigen Behörden weitergeben. Falls dies geschehen sollte, werden wir das in einem halbjährlichen Transparenzbericht aufnehmen, der unter https://t.me/transparency veröffentlicht wird.
Der russische Gründer von Telegram wurde kürzlich in Frankreich für ein paar Tage inhaftiert. Die Vorwürfe: Telegram unternehme zu wenig gegen Kriminalität und Desinformation auf der Plattform.
Auch WhatsApp gibt Daten weiter
Telegram ist bei der Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden in guter Gesellschaft. Auch WhatsApp beschreibt die Datenweitergabe in der eigenen Datenschutzverordnung, wobei man diese nicht explizit auf IP-Adressen und Telefonnummern einschränkt.
Bei Threema können Ermittlungsbehörden Informationen über die Threema-ID erhalten, und zwar wann diese erstellt und zum letzten Mal verwendet wurde. Auch Informationen zu verknüpften Handynummern und Mail-Adressen können herausgegeben werden. Diese beiden Punkte sind optional, werden aber von vielen Nutzern gemacht, um von anderen im Messenger besser gefunden zu werden.
Auch Signal-Nutzer sind nicht davor gefeit, dass ihre Daten Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Da aktuell auch noch eine Telefonnummer für die Nutzung des Messengers nötig ist, lässt sich eine Weitergabe auch nicht verhindern.
WhatsApp Datenkrake zähmen
Nicht verwechseln mit Chat-Kontrolle
Die Datenweitergabe an Ermittlungsbehörden ist die eine Sache. Man darf sie aber nicht mit der Chatkontrolle verwechseln. Dabei geht es um ein Vorhaben, das auf EU-Ebene immer wieder aus der Schublade geholt wird.
Betroffen sind hier nicht IP-Adressen und Telefonnummern, es geht um eine anlasslose Analyse der Inhalte, die mit Messengern geteilt werden. Eine KI sollte dabei Zugriff auf Bilder und Videos kriegen, diese analysieren und damit Kinderpornografie erkennen können. Damit man dazu die Verschlüsselung der Messenger nicht aufbrechen muss, soll der Scan-Vorgang lokal auf dem Handy noch vor dem Verschicken passieren. Die letzte Abstimmung im EU-Rat dazu wurde jedoch wegen geringer Erfolgsaussichten verschoben.
Gut möglich aber, dass das Thema früher oder später wieder auf der Agenda steht. Durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der meisten Messenger ist eine simple Analyse der Inhalte nicht möglich. Wichtig: Von den beliebten Messengern verschlüsselt einzig Telegram die Inhalte nicht standardmäßig. Nutzer müssen diesen Schutz explizit aktivieren.
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