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Welche Ampel gilt wann für Radfahrer?

Wenn ich mit meinem Rad an einer roten Ampel ankomme, muss ich halten. Soweit, so einfach. Doch gilt das wirklich immer? Das sind die geltenden Ampel-Regeln für Radfahrer.

Für Radfahrer gelten an Ampeln mit Radwegen eigene Lichtzeichen bzw. Fahrradampeln. (Bild: Getty)
Für Radfahrer gelten an Ampeln mit Radwegen eigene Lichtzeichen bzw. Fahrradampeln. (Bild: Getty)

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist kann für Radfahrer manchmal zur Zitterpartie mit vielen unklaren Situationen werden. Gerade bei der Frage, welche Ampel für Radler gilt, gibt es oft Missverständnisse. Paragraf 37 der Straßenverkehrsordnung regelt zwar eigentlich alles rund um die Ampel - also auch jene, die Radfahrer betreffen. Doch es gibt immer wieder Situationen, die für Verwirrung bei Radfahrern sorgen - darf ich jetzt fahren oder nicht? Wir erklären, welche Ampel-Regeln gelten.

Spezielle Ampeln für Radfahrer

Es gibt spezielle Ampeln nur für Radfahrer sowie kombinierte Lichtzeichen für Fußgänger und Radverkehr: Ist eine solche Ampel für das Fahrrad vorhanden, muss ein Radfahrer diese auch beachten. Zeigt eine Fahrradampel rot, müssen Fahrradfahrer natürlich stehen bleiben.

Hängt neben der Fahrradampel ein „Grünpfeil“, so erlaubt dieses Schild hingegen den Fahrradfahrern, rechts abzubiegen, auch wenn die Ampel rot ist. Das Schild soll die Wartezeit verkürzen und den Verkehr auf der Straße dadurch entzerren.

Normalerweise sind Fahrradampeln an Kreuzungen oder Einmündungen angebracht, wo sich Radwege oder Radfahrstreifen befinden. Das Fahrradsymbol kann als Schild oder direkt in den Lichtsignalen vorkommen. Fahrradampeln können als separate Lichtzeichenanlage oder neben der Ampel für den Kfz-Verkehr angebracht sein.

Es gibt auch Kombi-Ampeln: An vielen Ampeln an Radwegen sind mittlerweile Fußgängersignale so umgerüstet, dass sie das Fahrrad- und Fußgängersymbol gemeinsam zeigen.

Bild: Getty
Bild: Getty

Sind keine Fahrradampeln vorhanden, sind für Radfahrer die Ampeln für den Autoverkehr entscheidend.

Keine Fahrradampel vorhanden? Dann gelten auch für Radler die "Autoampeln"

Regelt keine eigene Fahrradampel den Verkehr, müssen sich die Radfahrer nach der Ampel für den Fahrverkehr richten.

Das heißt: Selbst wenn eine vor mir befindliche Fußgängerampel bereits rot zeigt, die Ampel für den Kraftverkehr aber noch grün zeigt, so darf ich mit meinem Fahrrad die Kreuzung überqueren - es gibt in diesem Fall keine Radfahrerampel, daher gilt hier für mich die Autoampel.

Die Fußgängerampel hat für Radfahrer hier hingegen keine Bedeutung: In der Straßenverkehrsordnung ist klar geregelt, dass eine mit dem Sinnbild "Fußgänger" gekennzeichnete Ampel nicht für Radfahrer gilt. Diese Regelung ist noch relativ neu und wurde erst seit dem 1. Januar 2017 in der StVO geändert, berichtet das Medienunternehmen Weka.

Nicht selten kommt es jedoch dabei zu einer Gefahrensituation: Autofahrer müssen deshalb beim Rechts- und Linksabbiegen besonders aufpassen. Denn selbst wenn die Fußgängerampel rot zeigt, könnte es sein, dass ein Radler über die Kreuzung fährt.

Wann ein Bußgeld droht

Egal, über welche rote Ampel der Radler fährt: Bei Missachtung kommen identische Strafen wie beim Pkw auf ihn zu - er riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Dauert die Rotphase schon länger als eine Sekunde, sind sogar 100 Euro fällig. Kommt es zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall, kann das Bußgeld sogar bis zu 180 Euro betragen.

Umfrage zeigt: Fahrradfreundlichkeit in Deutschland weiter gesunken

Ob ein Bußgeld fällig ist, wenn auch die Fahrbahnampel Rot zeigt, hängt laut ADFC davon ab, ob sie für den Radfahrer bei seiner Fahrbahnquerung zu sehen war. Denn es gibt Fälle, in denen sie so weit vorversetzt ist, dass nicht zu erkennen ist, welches Signal sie beim Erreichen der Kreuzung zeigt.

Übrigens: Erwachsene dürfen mit ihrem Rad grundsätzlich nicht auf dem Gehweg fahren, es sei denn, sie begleiten ein oder mehrere Kinder bis acht Jahren.