Welche Reifengröße darf ich fahren?

Aktuell steht für viele der Wechsel auf Winterreifen an. Wer neue braucht und sie sich selbst besorgen will, muss auf die richtige Größe achten - doch woher weiß ich, welche ich fahren darf?

Für Autofahrer steht jetzt der Wechsel auf Winterreifen an. Welche Reifengröße zum Fahrzeug passt, ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Für Autofahrer steht jetzt der Wechsel auf Winterreifen an. Welche Reifengröße zum Fahrzeug passt, ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. (Bild: dpa)

Egal, ob die Reifen zu wenig Profil haben, Beschädigungen aufweisen oder schlicht zu alt sind - immer dann ist ein neuer Satz Rundlinge fällig. Doch welche Reifengrößen sind eigentlich für Ihr Fahrzeug zulässig?

Christian Heinz erklärt, worauf es ankommt. "Wer auf Nummer sicher gehen will, wendet sich bei der Wahl des richtigen Reifens am besten an seinen Reifenhändler oder die Fachwerkstatt", rät der Reifenexperte vom Tüv Thüringen. "Autofahrer können allerdings die zulässige Rad-Reifenkombination auch in ihren Fahrzeugpapieren finden."

Ein Blick in die Papiere hilft weiter

Für Autos mit einem Fahrzeugschein, der vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurde, finden sich die Angaben in den Feldern 20, 21, 22 und 23. Sind im alten Fahrzeugschein noch alle fahrzeugrelevanten Reifenkombinationen aufgeführt, ist in der neuen Zulassungsbescheinigung (Teil I) nur noch eine für das Fahrzeug zulässige Reifendimension aufgeführt. Diese findet man unter Punkt 15 (15.1 und 15.2).

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"Das bedeutet jedoch nicht, dass nur diese eine Reifengröße auf diesem Fahrzeug gefahren werden darf", erklärt Heinz. Weitere zulässige Rad-Reifenkombinationen mit den entsprechenden vom Hersteller zugelassenen Felgengrößen sind in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die auch als CoC-Dokument (Certificate of Conformity) bekannt ist, beschrieben. Dort finden sich die Angaben unter der Nummer 32 und gegebenenfalls auch unter der Nummer 50.

Was bedeuten eigentlich die Zahlen auf der Reifenflanke?

"Wer die gleiche Reifengröße nachbestellen möchte, wie sie bereits auf seinem Fahrzeug verbaut ist, findet die Angaben auch auf der Reifenflanke", schildert Heinz. Dort sei die Reifendimension unübersehbar als Zahlen- und Buchstabenkombination zu finden. Zum Beispiel bedeutet der Reifen-Code "205/55 R 16" eine Reifenbreite von 205 Millimetern, ein prozentuales Verhältnis von Reifenhöhe zu Reifenbreite von 55 und einen Reifeninnen- beziehungsweise den Nenndurchmesser der Felge von 16 Zoll. "Das R vor dem Durchmesser steht nicht etwa für Radius - was viele vermuten - sondern verweist vielmehr auf die radiale Bauweise des Reifens", erklärt Heinz.

Der Blick auf die Flanke hilft sicher aber immer nur, wenn die zu ersetzenden Reifen entsprechend für das Fahrzeug tatsächlich zugelassen worden sind. Es kommt immer wieder vor, dass Fahrzeuge über Jahre hinweg mit falschen Reifen und Felgen unterwegs sind - möglicherweise auch noch nach einem Halterwechsel.

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Oftmals wird aus Gründen der sportlichen Optik ein möglichst breiter Reifen mit einer größeren Felge bevorzugt. Wenn diese Rad-Reifenkombination nicht bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen und vom Fahrzeughersteller für genau diesen Typ zugelassen ist, sollten sich Halter bei einer technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation Rat holen. Hier erfährt man, ob und unter welchen Voraussetzungen die gewünschte Reifengröße für das Fahrzeug zulässig ist.

Ohne zulässige Reifen droht erheblicher Ärger: "Eine solche nicht für das Fahrzeug zugelassene Rad-Reifenkombination ist ein erheblicher Mangel bei einer Hauptuntersuchung. Dies kann sogar zum Entzug der Betriebserlaubnis führen", mahnt Heinz.

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