Welche Todesfälle zählt das RKI in die Corona-Statistik?

410 Menschen sind in Deutschland innerhalb eines Tages an oder mit dem Coronavirus gestorben –neuer Höchstwert seit Beginn der Pandemie. Das hat am Mittwoch das Robert-Koch-Institut vermeldet. Welche Fälle aber zählt das RKI überhaupt in seine Statistik mit rein?

Nicht das Robert-Koch-Institut entscheidet, welche Toten am Coronavirus verstorben sind, sondern die Gesundheitsämter. Foto: Britta Pedersen / dpa-Zentralbild / dpa
Nicht das Robert-Koch-Institut entscheidet, welche Toten am Coronavirus verstorben sind, sondern die Gesundheitsämter. Foto: Britta Pedersen / dpa-Zentralbild / dpa

Am Mittwoch vermeldete das Robert-Koch-Institut (RKI) 18.633 Neuinfektionen mit dem Coronavirus binnen 24 Stunden. Die Zahl hat sich, so zeigen es die vergangenen Tage, wohl auf einem gleichbleibend hohen Niveau eingependelt. Anders die Todesfälle innerhalb eines Tages, die stark angestiegen sind: auf 410. Ein neuer Rekordwert seit Beginn der Pandemie. Damit sind laut Covid-19-Dashboard insgesamt 14.771 Menschen in Deutschland an oder mit dem Coronavirus gestorben.

Welche Fälle aber zählt das RKI überhaupt zu den Coronavirus-Toten? Finden sich darunter beispielsweise auch infizierte Menschen, die einen Suizid begangen oder Unfall erlitten haben? Oder nur Krankheitsverläufe, die eindeutig auf Covid-19 zurückzuführen sind?

„Mit“ oder „an“ Covid-19 gestorben

Das RKI unterscheidet hier zwei Kategorien. Menschen, die „an“ Covid-19 gestorben sind: Hier wird als unmittelbare Todesursache die Lungenkrankheit angegeben.

Menschen, die „mit“ Covid-19 gestorben sind: Hier finden sich Fälle, bei denen nicht abschließend geklärt werden kann, was die Todesursache war oder die mit einem positiven Labortest gestorben sind.

Das RKI schreibt dazu:

„In der Statistik des RKI werden die Covid-19-Todesfälle gezählt, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an Covid-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2 Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst.“

Wie sich die beiden Kategorien verteilen, hat etwa der BR für das Bundesland Bayern aufgeschrieben: Zu fast allen gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen liegen hier Informationen zur Todesursache vor (97 Prozent). Davon sind etwa 88 Prozent aller Menschen „an“ Covid-19 gestorben, 12 Prozent „mit“ Covid-19.

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Die Entscheidung, ob ein Todesfall ursächlich auf Covid-19 zurückzuführen ist, trifft dabei nicht das RKI. Dafür sind die Gesundheitsämter vor Ort zuständig, die sich wiederum an den Todesbescheinigungen der behandelnden Ärzt*innen orientieren.

Entscheidung liegt bei den Gesundheitsämtern

Der BR hat dazu beim RKI angefragt, wie etwa mit Unfalltoten umgegangen werde. Eine namentlich nicht genannte Sprecherin sagte darauf: „Der berühmte Unfalltote mit SARS-CoV-2-Nachweis könnte vermutlich gezählt werden, wenn das Gesundheitsamt einen Zusammenhang sieht, praktisch dürfte das aber eher nicht passieren.“

Ähnlich bei Suiziden: Sofern die Person vorher positiv getestet worden sei, liege die Entscheidung beim Gesundheitsamt, ob der Fall in die Coronavirus-Statistik einfließe. Jedoch handle es sich bei Unfällen und Suiziden um Einzelfälle, die „keinen relevanten Einfluss“ auf die Gesamtzahl der Toten-Statistik hätten.

Das Statistische Bundesamt zählt anders

Während das RKI alle übermittelten Todesfälle aufnimmt, die mit einer Infektion einhergegangen sind, zählt das Statistische Bundesamt anders. Hier gilt ausschließlich „an“ Covid-19 gestorben und nicht „mit“. Das basiert auf der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach „der Tod die Folge einer klinisch relevanten Erkrankung ist, die auf eine bestätigte oder wahrscheinliche Infektion mit Covid-19 zurückgeführt werden kann. Außer, es gibt eine eindeutige alternative Todesursache“.

Ein Beispiel dafür wäre die folgende Kausalkette: Todesursache ist akutes Lungenversagen, das auf eine Lungenentzündung zurückzuführen ist, die durch Covid-19 ausgelöst wurde. Das Statistische Bundesamt zählt somit keine Unfälle oder Suizide von Coronavirus-Infizierten in ihre Statistik mit rein.

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