Werbung

Kontaktbeschränkungen: Wen darf ich jetzt im Auto mitnehmen?

Wenn das Gesicht in wesentlichen Zügen erkennbar bleibt, kann auch die Person hinter dem Steuer eine Maske tragen.
Wenn das Gesicht in wesentlichen Zügen erkennbar bleibt, kann auch die Person hinter dem Steuer eine Maske tragen.

In Deutschland gelten zur Eindämmung der Corona-Pandemie neue Kontaktbeschränkungen. Doch wen darf ich eigentlich noch in meinem Auto mitnehmen? Und sind Masken dabei erlaubt?

Wieder neue Corona-Regeln. Doch wer darf alles im Auto mitfahren? Die Zahl der Begegnungen soweit wie möglich zu reduzieren - das steht im Fokus der neuesten Kontaktbeschränkungen von Bund und Ländern.

So dürfen sich laut ADAC nur Angehörige des eigenen Hausstandes mit denen eines weiteren in der Öffentlichkeit treffen - insgesamt nicht mehr als zehn Personen. Drei Freunde aus drei unterschiedlichen Hausständen dürften demnach nicht mehr gemeinsam in einem Auto fahren, nennt der Autoclub ein Beispiel.

Unterschiede zwischen Bundesländern möglich

Doch das Auto ist doch privat, oder? Das bestätigt zumindest ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart (Az.: 4 OWi 177 Js 68534/29), wonach ein Auto nicht dem öffentlichen Raum zuordnen ist. Der ADAC weist aber darauf hin, dass eine solche Einzelfallentscheidung in anderen Bundesländern anders ausfallen kann. Zudem gelten etwa in Bayern die Beschränkungen auch für den privaten Raum und betreffen damit auch die Autofahrer.

Überblick: Wie die Bundesländer den Teil-Lockdown umsetzen

Auch die erlaubten Personengruppen sollten im Auto möglichst auf den Mindestabstand achten. Fahrten mit haushaltsfremden Menschen sollten auf das Nötigste reduziert werden. Eine Maske ist dabei dann ebenso ratsam, so der ADAC. Grundsätzlich darf man die auch am Steuer tragen. Um kein Bußgeld zu riskieren, sollten die Gesichtszüge im Wesentlichen aber erkennbar bleiben. Das dürfte laut ADAC bei den handelsüblichen Masken der Fall sein.

Video: Verschärfte Corona-Beschränkungen in Deutschland in Kraft