Wichtig beim Online-Shopping: Diese Rechte sollten Verbraucher kennen

Umtausch im Einzel- und Onlinehandel: Erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben und wie Sie den Umtausch ohne Probleme lösen.

Ob im Geschäft um die Ecke oder beim Online-Einkauf – immer wieder entscheiden sich Verbraucher dazu, Artikel umzutauschen oder zurückzugeben. Die Gründe sind vielfältig: Mängel, falsche Größen oder einfach, weil ihnen das Produkt doch nicht so gut gefällt wie anfangs gedacht.

Aber wann haben Verbraucher überhaupt ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe? Welche Unterschiede gibt es zwischen stationärem und Online-Handel? Wir erklären, was Sie beim Shoppen beachten sollten.

Knopf im Ohr, Stellvertreter: Was hinter den vielen Führerschein-Schummeleien steckt

Virenschutzprogramme 2024: Jetzt auf Amazon kaufen

Umtausch
Umtausch

Das Wichtigste zuerst: Laut einem Bericht der Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt es im stationären Einzelhandel kein generelles Umtausch- oder Rückgaberecht. Das ist, so schreibt es die Verbraucherzentrale, eine freiwillige Leistung des Verkäufers.

Kunden sind also in der Regel auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Häufig verlangen Händler beim Umtausch einen Kassenbon oder die Originalverpackung. Es ist außerdem nicht ungewöhnlich, dass statt einer Rückerstattung des Kaufpreises ein Gutschein ausgegeben wird.

Beim Online-Kauf haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen können sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, da es sich um ein um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft handelt. Die 14-tägige Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

Um den Widerruf durchzuführen, muss der Käufer den Verkäufer eindeutig darüber informieren, dass er vom Kauf zurücktreten will - zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Wichtig ist laut "Finanztip" auch, die eigene Adresse anzugeben. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten, wenn der Widerruf fristgerecht erfolgt und die Ware zurückgesendet wird.

Auch in Deutschland? Spotify wird jetzt für viele User teurer

Rückversand
Rückversand

Wer die Kosten für den Rückversand bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Online-Shops ab. Wie "Finanztip" schreibt, muss grundsätzlich der Kunde das Porto für die Rücksendung bezahlen.

Der Verkäufer muss ihn allerdings darauf aufmerksam machen, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder in der Widerrufsbelehrung. Gibt es keinen Hinweis, muss der Verkäufer die Rücksendekosten zahlen, schreibt die "Vebraucherzentrale Hamburg".

Temu: Warum Verbraucherschützer vor der Shopping-App warnen

Wenn das gekaufte Produkt einen Mangel aufweist, gelten andere Regeln, wie der NDR berichtet. Der Kunde kann in diesem Fall bis zu zwei Jahre lang reklamieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Verkäufer sofort das Geld zurückerstatten muss. Er darf versuchen, das Problem zu beheben oder das Produkt gegen ein fehlerfreies auszutauschen.

Im ersten Jahr nach dem Kauf müssen Verbraucher nicht beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war. Sind aber mehr als zwölf Monate vergangen, muss der Kunde nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf existierte, selbst, wenn er damals nicht offensichtlich war.

Sammelklage gegen Amazon: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Privatkauf
Privatkauf

Bei Privatkäufen, beispielsweise über Plattformen wie eBay, sind Verbraucher in einer rechtlich schlechteren Position als beim Kauf bei einem Händler, wie "Finanztip" berichtet. Der Verkäufer kann nämlich die sogenannte Gewährleistung ausschließen.

Die wird laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg so definiert: "Gewährleistung bedeutet, dass ein Händler zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einstehen, diese also gewähren muss. Geht das gekaufte Produkt innerhalb dieser Zeit kaputt, haben Verbraucher gegenüber dem Händler verschiedene Rechte."

Eine Ausnahme gibt es jedoch. Macht der Verkäufer falsche Angaben zum Artikel, haftet er auch, wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Schafft es der Verkäufer nicht, die Ware zu reparieren, bekommt der Käufer sein Geld zurück.

Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die sogenannte "Garantie" übrigens nicht gesetzlich geregelt, sondern eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Tritt innerhalb einer vorher festgelegten Frist ein Defekt am Produkt auf, hat der Käufer Anspruch auf Reparatur oder Austausch. Die genauen Bedingungen, also etwa Dauer und Umfang der Garantie, legt der Garantiegeber fest.

Jeder hat es schon mal falsch gemacht: Das besagt die 5-Meter-Regel an der Ampel