Wichtige Vergütung sinkt: Wie Sie sich für die PV-Anlage höhere Zahlungen sichern

Wer mit einer PV-Anlage Strom erzeugt, kann diesen selbst nutzen oder einspeisen. Wenn Sie ihn ins öffentliche Netz zurückgeben, kriegen Sie dafür Geld. Doch diese staatliche Förderung sinkt alle sechs Monate um 1 Prozent. Ab 1. Februar 2025 geht es wieder ein Stück runter.

Wer eine PV-Anlage nutzt, kriegt für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom eine Vergütung. Das Geld ist laut EEG-Gesetz für 20 Jahre lang garantiert. Schnell sein lohnt sich dabei, denn alle sechs Monate wird die staatliche Förderung um 1 Prozent reduziert.

Wie viel Geld es genau gibt, hängt von drei Faktoren ab:

  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage

  • Maximalleistung

  • Art der Einspeisung

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CHIP Bewertung: Gut zum Download

Ab Februar 2025 sinkt Einspeisevergütung

PV-Anlage auf einem Wohnhaus
PV-Anlage auf einem Wohnhaus

Sie können den erzeugten Strom selbst nutzen und nur das einspeisen, was Sie nicht verbrauchen (Überschusseinspeisung) oder sich vorn vornherein entscheiden, den kompletten Strom abzugeben (Volleinspeisung).

Für die Volleinspeisung gibt es mehr Geld, aktuell 12,73 Cent pro kWh, für Überschusseinspeisung nur 8,03 Cent pro kWh. Die genannten Werte gelten für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp, die bis zum 31. Januar 2025 in Betrieb gehen.

Alle sechs Monate sinkt die Einspeisevergütung aber um 1 Prozent. Das bedeutet, wenn Sie Ihre PV-Anlage zwischen 1. Februar und 31. Juli 2025 in Betrieb nehmen, kassieren Sie als Volleinspeiser nur noch 12,61 Cent/kWh und für Überschusseinspeisung 7,95 Cent/kWh. Das gilt für Anlagen bis 10 kWp.

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Der nächste Stichtag für die Preisabsenkung ist dann der 1. August 2025.

Förderung gilt für 20 Jahre

PV-Anlage auf einem Wohnhaus
PV-Anlage auf einem Wohnhaus

Die Einspeisevergütung kriegen Sie garantiert für 20 Jahre. Wenn Sie zum Beispiel im April 2024 Ihre PV-Anlage in Betrieb genommen haben und Überschusseinspeisung machen, bleiben die 8,11 Cent/kWh bis Ende 2044 erhalten, denn das Jahr der Inbetriebnahme wird nicht auf die 20 Jahre Förderung angerechnet.

Die Einspeisevergütung müssen Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses nicht versteuern, wenn die Anlage die Peak-Leistung von 30 kW nicht übersteigt. Bei Mehrfamilienhäusern darf die Leistung der Anlage 15 kW Peak je Wohneinheit nicht übersteigen.

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