Wichtige Bescheinigung: Wer sie ignoriert, bekommt kein Geld mehr
Manche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft bekommen einmal im Jahr Post mit einer Bescheinigung. Diese sollte nicht ignoriert werden.
Wer im Ausland lebt und eine Rente aus Deutschland bezieht, erhält einmal im Jahr nicht nur Post von der Rentenversicherung mit der Rentenanpassungsmitteilung, sondern in dem Schreiben steckt oft auch eine wichtige Bescheinigung, die man nicht übersehen sollte.
Die sogenannte Lebensbescheinigung muss jedes Jahr von vielen Rentenberechtigten erbracht werden, deren Rente ins Ausland gezahlt wird. Sie ist ein Lebensnachweis und wird über den Rentenservice der Deutschen Post AG abgewickelt.
Angeschrieben werden auch Empfänger, die in Deutschland leben, aber ein ausländisches Bankkonto haben. Betroffene müssen dann drei Dinge tun:
Lebensbescheinigung ausfüllen
Angaben von einer amtlichen Stelle bestätigen lassen
Formulare im Original zurückschicken
Hat man das Formular verloren, kann man sich die Bescheinigung herunterladen.
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Amtliche Bestätigung nötig
Hintergrund zur Lebensbescheinigung: Die Deutsche Rentenversicherung will Zahlungen über den Tod hinaus vermeiden. Wichtig ist, dass Empfänger alle Daten auf der Bescheinigung überprüfen. Falls nötig, sollten Fehler korrigiert und das Dokument unterschrieben werden.
Zusätzlich ist eine amtliche Bestätigung nötig. Diese können Sie bei allen amtlichen Stellen im Ausland erhalten, also bei
allen Behörden, wie Polizei, Stadtverwaltungen (z.B. Einwohnermeldeämter)
Geldinstitute
Krankenhäuser
Krankenkassen
Notarinnen und Notare
Pfarrämter, Rabbinate
Polikliniken
Rentenversicherungsträger
Rotes Kreuz
deutsche Auslandsvertretungen
Bescheinigung und Bestätigung packen Sie dann in einen beiliegenden Rückumschlag und senden alles zurück. Dafür gibt es vorgesehene Fristen, im vergangenen Jahr war das der 16. August. Für 2025 wurde dieser bislang noch nicht festgelegt.
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Digitale Lebensbescheinigung möglich
Wichtig: liegen bis Mitte Oktober keine Antworten vor, wird die Rentenzahlung ab Ende November gestoppt. Ist die Lebensbescheinigung bis Ende April des Folgejahres nicht nachgewiesen, stellt der Rentenservice die Zahlungen endgültig ein.
Gut zu wissen: Die Dokumente per Mail oder Fax zu übermitteln, ist nicht erlaubt. Alternativ können Sie den Lebensnachweis aber auch digital erbringen. Seit 2024 wird weltweit der digitale Lebensnachweis angeboten. Dann können Sie sich die Rücksendung des ausgefüllten Formblatts Lebensbescheinigung sparen.
Dazu ist ein Smartphone nötig, über das Sie den QR-Code vom versendeten Schreiben abfotografieren. Die Identifizierung läuft dann über die PostIdent-App. Es gibt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Mit einigen Ländern ist Deutschland schon so gut vernetzt, dass keine Lebensbescheinigung von dort lebenden Rentnern ausgefüllt werden muss. Das sind
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Finnland
Israel
Italien
Kroatien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Polen
Schweden
Schweiz
Spanien
"In Einzelfällen können aber weiterhin Lebensbescheinigungen angefordert werden. So zum Beispiel bei hochbetagten Rentenberechtigten ab dem 95. Lebensjahr", schreibt die Deutsche Rentenversicherung. In diesen Fällen sollten Sie das Schreiben keinesfalls ignorieren, auch wenn Sie in einem der genannten Länder leben.
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