Wichtiger Bescheid vom Staat per Post: Ohne Reaktion gibt's kein Geld

Die sogenannte Lebensbescheinigung, die ein Teil deutscher Staatsbürger einmal im Jahr erhalten, muss unbedingt ausgefüllt werden, sonst dreht der Staat den Hahn zu.

Wer im Ausland lebt und eine Rente aus Deutschland bezieht, erhält einmal im Jahr nicht nur Post von der Rentenversicherung mit der Rentenanpassungsmitteilung, sondern in dem Schreiben steckt oft auch eine wichtige Bescheinigung, die man nicht übersehen sollte.

Die sogenannte Lebensbescheinigung muss jedes Jahr von vielen Rentenberechtigten erbracht werden, deren Rente ins Ausland gezahlt wird. Sie ist ein Lebensnachweis und wird über den Rentenservice der Deutschen Post AG abgewickelt.

Angeschrieben werden auch Empfänger, die in Deutschland leben, aber ein ausländisches Bankkonto haben. Betroffene müssen dann drei Dinge tun:

  • Lebensbescheinigung ausfüllen

  • Angaben von einer amtlichen Stelle bestätigen lassen

  • Formulare im Original zurückschicken

Hat man das Formular verloren, kann man sich die Bescheinigung herunterladen.

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Digitale Lebensbescheinigung möglich

Geldscheine und Schreiben des Renten Service für Lebensbescheinigung
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Hintergrund zur Lebensbescheinigung: Die Deutsche Rentenversicherung will Zahlungen über den Tod hinaus vermeiden. Wichtig ist, dass Empfänger alle Daten auf der Bescheinigung überprüfen. Falls nötig, sollten Fehler korrigiert und das Dokument unterschrieben werden.

Zusätzlich ist eine amtliche Bestätigung nötig, die es zum Beispiel bei ortsansässigen Behörden, Banken oder deutschen Vertretungen im Ausland gibt. Bescheinigung und Bestätigung packen Betroffene dann in einen beiliegenden Rückumschlag und senden alles zurück.

Dafür gibt es vorgesehene Fristen, für 2024 ist das zum Beispiel der 16. August. Wichtig: liegen bis Mitte Oktober keine Antworten vor, wird die Rentenzahlung ab Ende November gestoppt. Ist die Lebensbescheinigung bis Ende April des Folgejahres nicht nachgewiesen, stellt der Rentenservice die Zahlungen endgültig ein.

Gut zu wissen: Die Dokumente per Mail oder Fax zu übermitteln, ist nicht erlaubt. Alternativ können Sie den Lebensnachweis aber auch digital erbringen. Dann können Sie sich die Rücksendung des ausgefüllten Formblatts Lebensbescheinigung sparen. Dazu ist ein Smartphone nötig, über das Sie den QR-Code vom versendeten Schreiben abfotografieren. Die Identifizierung läuft dann über die PostIdent-App. Es gibt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Mit einigen Ländern ist Deutschland schon so gut vernetzt, dass keine Lebensbescheinigung von dort lebenden Rentnern ausgefüllt werden muss. Das sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Spanien. "In Einzelfällen können aber weiterhin Lebensbescheinigungen angefordert werden. So zum Beispiel bei hochbetagten Rentenberechtigten ab dem 95. Lebensjahr", schreibt die Deutsche Rentenversicherung. In diesen Fällen sollten Sie das Schreiben keinesfalls ignorieren, auch wenn Sie in einem der genannten Ländern leben.

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