Wie die Bundesländer den Teil-Lockdown umsetzen

Hinweis zum "Lockdown light" im Fenster einer Berliner Kneipe (Bild: Kay Nietfeld/dpa)
Hinweis zum "Lockdown light" im Fenster einer Berliner Kneipe (Bild: Kay Nietfeld/dpa)

Jetzt Einschränkungen hinnehmen, um sich an Weihnachten wieder treffen zu können - das ist das Ziel der einschneidenden Corona-Maßnahmen, die am Montag in Kraft getreten sind und bis Monatsende gelten sollen.

Die Bundesländer haben die meisten Bund-Länder-Beschlüsse eins zu eins übernommen. Es gibt aber auch feine Unterschiede zwischen den Ländern. Hier ein Überblick.

Kontakte

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen - maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als “inakzeptabel” bezeichnet.

  • Bayern: In Bayern gelten diese Regeln explizit auch für Treffen im privaten Raum.

  • Baden-Württemberg: Die Beschränkung auf zwei Haushalte und maximal zehn Personen im privaten Raum gilt auch in Baden-Württemberg.

  • Berlin: Kinder bis zwölf Jahren sind von der Regel, dass sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten und maximal zehn Personen treffen dürfen, ausgenommen.

  • Bremen: Außerhalb der eigenen Wohnung dürfen sich maximal fünf Personen treffen, ausgenommen sind Zusammenkünfte von Personen aus zwei Haushalten.

  • Hamburg: Ausnahmen bei der Zahl der Haushalte gibt es nur für sogenannte Patchwork-Familien und für Kinder unter zwölf Jahren.

  • Sachsen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen - auch aus verschiedenen Hausständen.

Gastronomie

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Freizeit

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

  • Bayern: Veranstaltungen aller Art werden untersagt. Ausgenommen sind lediglich Gottesdienste und Demonstrationen.

  • Berlin: Außenanlagen von Zoos oder Tierparks bleiben geöffnet.

  • Nordrhein-Westfalen: Zoos und Tierparks bleiben bis Ende November geschlossen. Auch Martinsumzüge sind verboten.

  • Sachsen-Anhalt: Tierparks, Zoos und Botanische Gärten sollen im November weiter besucht werden können.

  • Thüringen: Zoos und Tierparks können noch Besucher empfangen - allerdings nur in den Außenbereichen. Eine Sonderregelung gibt es auch für Museen, die zumindest für entgeltfreie, bildungsbezogene Angebote öffnen können.

Sport

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

  • Berlin: Für Kinder bis zwölf Jahren ist weiter Training an der frischen Luft in festen Gruppen von bis zu zehn Personen möglich.

  • Mecklenburg-Vorpommern: Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich weiter trainieren. Die Entscheidung dazu soll auf kommunaler Ebene je nach Infektionsgeschehen getroffen werden.

  • Thüringen: Bäder werden zwar geschlossen, allerdings darf weiter Schulschwimmunterricht gegeben werden.

Reisen und Hotels

Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten - auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

  • Bayern: Touristen müssen Hotels in Bayern spätestens am Vormittag des 2. November verlassen haben.

  • Brandenburg: Es dürfen seit Montag keine Touristen mehr aufgenommen werden. Touristen, die sich bereits in Hotels in aufhalten, müssen bis kommenden Mittwoch abreisen.

  • Mecklenburg-Vorpommern: Touristen müssen spätestens bis zum 5. November aus Mecklenburg-Vorpommern abreisen. Grundsätzlich dürfen seit dem 2. November für den restlichen Monat keine Gäste mehr für touristische Zwecke aufgenommen werden.

  • Niedersachsen: Urlauber, die bereits vor dem 2.11. angereist sind, müssen ihren Aufenthalt nicht abbrechen.

  • Schleswig-Holstein: Touristen müssen spätestens am Montag abgereist sein. Für Inseln und Halligen gilt eine Frist bis zum 5.11.

Dienstleistungen

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

  • Sachsen-Anhalt: Alle Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege sollen offen bleiben, auch Kosmetiker und Sonnenstudios.

  • Thüringen: Nicht nur Friseursalons, sondern auch Kosmetik- und Nagelstudios dürfen bei Einhaltung der Hygienekonzepte weiter öffnen.

Supermärkte

Der Einzelhandel bleibt geöffnet - eingelassen werden darf aber nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.

Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

  • Berlin: In Berlin sollen Bibliotheken sowie Musikschulen geöffnet bleiben. Die Bezirke entscheiden, ob auch Spielplätze offen bleiben.

  • Sachsen: Bibliotheken sollen offen bleiben.

  • Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt sollen auch etwa Bibliotheken, Archive, Volkshochschulen, Fahrschulen und Musikschulen offen bleiben.

  • Thüringen: Auch in Thüringen bleiben Volkshochschulen, Fahrschulen, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Bibliotheken weiter offen.

  • Nordrhein-Westfalen: Konzerte und Aufführungen sind verboten. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist aber weiterhin zulässig.

Arbeit

Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zu Hause gearbeitet werden.

Firmen

Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

Risikogruppen

In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.

Video: Letzter Vorhang vor dem Lockdown an der Münchner Oper