Wie verhalte ich mich nach einem Fahrradunfall?

Wenn der Schock abgeklungen ist: Wie verhält man sich nach einem Fahrradunfall richtig? Foto: Symbolbild / gettyimages / Stefanie Ludwig / EyeEm
Wenn der Schock abgeklungen ist: Wie verhält man sich nach einem Fahrradunfall richtig? Foto: Symbolbild / gettyimages / Stefanie Ludwig / EyeEm

Immer mehr Menschen fahren täglich mit dem Fahrrad. Vor allem jetzt, wenn sich langsam der Winter verabschiedet. Dadurch steigen jedoch auch die Unfallzahlen mit Fahrrad-Beteiligung.

Unfälle passieren, leider. Auch mit dem Fahrrad. Für 2018, es sind die aktuellsten Zahlen für ein ganzes Kalenderjahr, führt das Statistische Bundesamt ganze 88.850 Fahrradunfälle auf. Diese Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf deutschen Straßen verunglückten, ist dabei im Vergleich zum Vorjahr um elf Prozent gestiegen.

Hauptgrund, eigentlich ein erfreulicher, ist vermutlich: Immer mehr Menschen fahren überhaupt Fahrrad. Das bedeutet aber auch, dass auf den oftmals engen und mitunter schlecht ausgebauten Radwegen mehr los ist – nicht zuletzt wegen der neu zugelassenen E-Roller. Wie aber verhält man sich richtig, wenn es tatsächlich zu einer Kollision kommt? Wir geben Tipps.

Nicht davor scheuen, Polizei oder medizinische Hilfe zu rufen

Zunächst: In den allermeisten Fällen gehen Fahrradunfälle glimpflich aus. Der „Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club“ (ADFC) spricht von „leichten Verletzungen oder Sachschäden“. Dennoch ist die Versorgung von möglichen Verletzten und das Sichern der Unfallstelle stets der erste Schritt. Wer sich aber nicht in der Lage sieht, Erste Hilfe zu leisten, sollte schnellstmöglich einen Rettungswagen rufen.

Ist die Situation unübersichtlich, der Unfallhergang strittig oder beklagen beteiligte Personen anhaltende Schmerzen, sollte ebenfalls unbedingt der Notruf gewählt werden. Das hat auch den Vorteil, dass die Polizei anrückt, den Unfallhergang skizziert und Beweise sichert.

Nur wenn es zweifelsfrei allen gut geht und die Schuldfrage klar ist, kann die Situation ohne Polizei und medizinische Versorgung gelöst werden. Die Gefahr, dass ein Schock durch den Unfall Schmerzen kurzzeitig verdrängt und so eine Verletzung verdeckt, darf jedoch nicht unterschätzt werden. Deshalb ist es wichtig, genau auf den Körper zu hören. Wer sicher sein möchte, sollte eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen und sich durchchecken lassen.

Fotos, Fotos, Fotos

Alle Beteiligten haben dann die Pflicht, so der ADFC, auf Verlangen folgende Angaben zu machen: Kraftfahrer oder -fahrerinnen – in den allermeisten Fällen sind Autos in einen Fahrradunfall verwickelt, nur selten andere Fahrradfahrende – sollten ihren Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigen. Dazu sollten sämtliche Kfz-Kennzeichen notiert, sowie Adressen und Kontaktdaten ausgetauscht werden. Wer sich absichern möchte, kann zusätzlich beim „Zentralruf der Autoversicherer“ anrufen. Eine Hotline, die anhand des Kennzeichens Auskunft zur Kfz-Versicherung der Unfallgegner und -gegnerinnen erteilt. Sind nur Fahrradfahrende involviert, gleichen sie am besten alle gemachten Angaben mit Ausweisdokumenten ab.

Wichtig ist auch: Immer Fotos von der Unfallstelle, den Beteiligten, der Verkehrssituation und den Verkehrsschildern machen.

Die Sache mit der Versicherung

Wer aber kommt für entstandenen Schaden auf? Wurde das eigene Fahrrad beschädigt, kann die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder der Unfallverursacherin einspringen. Für diesen Fall lohnt es, einen Nachweis zum Wert des Fahrrads, idealerweise den Kaufbeleg, aufzubewahren. Das gilt auch für sämtliches Zubehör, das in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Die Schäden sollten gut mit Fotos dokumentiert und den entsprechenden Versicherungen übermittelt werden. Es kann dennoch vorkommen, dass die Versicherungen den Schaden selbst inspizieren und bewerten möchten. Deshalb sollte das beschädigte Fahrrad oder die betroffenen Teile aufbewahrt und mit einer Reparatur gewartet werden – zumindest solange, bis geklärt ist, wer zahlt.

Wenn die Gegenseite Ansprüche stellt, muss die eigene Versicherung informiert werden. Das geht aber auch vorsorglich, selbst ohne erhobene Ansprüche. Übrigens: Auf dem direkten Arbeitsweg sind Berufstätige durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

In diesen Fällen fragt die Versicherung ganz genau nach

Hat der Verursacher oder die Verursacherin eines Fahrradunfalls Alkohol getrunken, so schreibt es die „VGH-Versicherung“, kann das zur „Streichung oder Reduzierung“ des Versicherungsschutzes führen. Das gilt sowohl bei der Unfallversicherung, die eigene Verletzungen abdeckt, als auch bei der Haftpflichtversicherung.

Laut „Bussgeldkatalog.de“ ist es zudem möglich, dass – obwohl in Deutschland keine Helmpflicht besteht – Fahrradfahrenden ohne Helm eine Mitschuld am Unfall zugesprochen wird. Ein Helm „lohnt“ sich also nicht nur aus gesundheitlichen Gründen.

Auch Fahrradfahren mit Kopfhörern oder Stöpseln im Ohr, kann – wenn es zum Unfall kommt – die Versicherungsleistung reduzieren.

Schmerzensgeld – besser einen Profi einschalten

Zuletzt empfiehlt der ADFC: Wer nach einem Unfall Schmerzensgeldansprüche durchsetzen möchte, sollte besser einen Anwalt oder eine Anwältin für Verkehrsrecht einschalten. Dadurch könnten auch Posten wie „Verdienstausfall oder Krankenhausbesuche von Angehörigen professionell geltend“ gemacht werden. Voraussetzung sind dafür meist ärztliche Befunde der Unfallverletzungen.