Wie viel Toleranz gilt bei Blitzern?

Mist! Geblitzt! Da wird doch noch Toleranz abgezogen, oder? Foto: Symbolbild / gettyimages / Thomas Hertwig / EyeEm
Mist! Geblitzt! Da wird doch noch Toleranz abgezogen, oder? Foto: Symbolbild / gettyimages / Thomas Hertwig / EyeEm

Kurz in Gedanken, die Geschwindigkeit nicht im Blick – plötzlich blitzt es rot auf. Verdammt! Zu schnell! Was zeigt der Tacho? Viel zu schnell? Moment: Wird davon nicht noch eine Toleranz abgezogen? Wie groß ist die nochmal?

Das ist unterschiedlich: Grundsätzlich wird aber bei jeder Verkehrskontrollmessung eine Toleranz von den Behörden berücksichtigt – und das ganz automatisch. So schreibt es das Onlineportal „Bussgeldkatalog.org“. Dadurch berücksichtigen die Behörden mögliche „geringe Ungenauigkeiten“ bei der Messung. Weil die Ungenauigkeiten bei den gängigen Überwachungssystemen unterschiedlich sind, gilt das auch für die Toleranzen. Ein Überblick.

Lasermessgerät und Blitzer

Der Toleranzabzug bleibt immer gleich: 3 km/h. Wer also mit 73 km/h in einer Tempo-50-Zone unterwegs ist und in einen Blitzer fährt, findet im folgenden Bescheid eine Übertretung von 20 km/h vor. Die Toleranz von 3 km/h gilt für sämtliche Straßen, egal ob Autobahn, Landstraße oder in der Stadt – allerdings nur bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 100 km/h.

Darüber gilt die folgende Toleranz: 3 Prozent. Diese wird stets von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Wer also auf der Autobahn bei erlaubten 120 km/h mit 150 km/h von einem Lasermessgerät erfasst wird, hat die zugelassene Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h überschritten. Abgezogen von den gemessenen 150 km/h werden 5 km/h (3 Prozent von 150 km/h ergeben 4,5 km/h, es wird stets aufgerundet: also 5 km/h).

Videonachfahrsystem

Ist das Messsystem nicht stationär, sondern fahren Polizeibeamten stattdessen hinter einem Verkehrssünder oder einer Verkehrssünderin her und filmen dabei die Geschwindigkeitsübertretung, gilt wiederum eine andere Toleranz: 5 Prozent. Das liegt daran, dass die Messung nicht punktuell erfolgt und insgesamt anfälliger ist – es wird deshalb nicht die maximale Überschreitung der zugelassenen Geschwindigkeit angezeigt. Stattdessen zeichnen die Beamten über eine Strecke von beispielsweise 500 Metern die Geschwindigkeitsübertretung auf Video auf. Daraus errechnen sie die Durchschnittsgeschwindigkeit und ziehen vom Ergebnis 5 Prozent ab.

Im gleichen Rechenbeispiel wie vorangegangen entspricht das einer Reduktion um 8 km/h (5 Prozent von 150 km/h entspricht 7,5 km/h, es wird stets aufgerundet: 8 km/h). Angezeigt wird daher eine Geschwindigkeitsübertretung von 22 km/h.

Tachovoreilung

Trudelt der gefürchtete Bescheid ein, versuchen sich Temposünder und Temposünderinnen krampfhaft zu erinnern: Welche Geschwindigkeit habe ich damals auf meinem Tacho gesehen? Doch Vorsicht, denn dieser Wert ist nicht verlässlich: Wie bei Blitzer und Lasermessgerät gibt es auch beim Tachometer eine Toleranz zwischen realer Geschwindigkeit und angezeigter. In der Regel, so schreibt „Bussgeldkatalog“, liege diese Toleranz bei 4 Prozent über der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Die Europäische Union hat für Fahrzeuge mit Baujahr ab 1991 eine Richtlinie erlassen: Der Tacho darf demnach maximal 10 Prozent zu viel anzeigen. Moderne Fahrzeuge zeigen die Geschwindigkeit aber weitaus verlässlicher an.

Doch nicht genug der Verwirrung, denn manche Blitzer lösen auch aus, obwohl die Geschwindigkeit erlaubt ist. Ampelblitzer lösen etwa aus, wenn ein Fahrzeug über Rot fährt und Abstandsblitzer, wenn der Mindestabstand zum Vordermann oder der Vorderfrau nicht eingehalten wird. Deshalb hilft, wenn es blitzt, nur eins: abwarten.