Winterreifenpflicht im Ausland: In welchem Land gilt was?
München (dpa/tmn) - In Deutschland gibt es zwar keine generelle Winterreifenpflicht. Autofahrer müssen aber dem Wetter angemessene Bereifung haben - auch aus Gründen des Versicherungsschutzes. Wer bei Winterwetter ohne Winterreifen erwischt wird, muss mit Bußgeldern zwischen 60 und 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Aber wie sieht es an beliebten Winter-Reisezielen in den Nachbarländern aus?
Schweiz
In der Schweiz gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Autofahrer sind aber verpflichtet, ein betriebssicheres Fahrzeug zu führen, so der Touring Club Suisse (TCS). Bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren, ist demnach nicht betriebssicher. Hier können zudem Geldbußen verhängt werden, wenn die falschen Reifen zu einer Verkehrsbehinderung führen. Außerdem droht eine Mithaftung bei Unfällen mit ungeeigneter Bereifung.
Österreich
In Österreich müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Co. Winterreifen oder - je nach Beschilderung - Schneeketten aufgezogen werden. Anders als in Deutschland gilt diese Regelung allerdings nur zwischen dem 1. November und dem 15. April. Wer sich nicht daran hält, muss laut ADAC mit Strafen von bis zu 5000 Euro rechnen.
Achtung bei Reisen nach Frankreich und Italien
Frankreich
Die Franzosen sind da etwas strikter. Hier müssen Sie zwischen dem 1. November und dem 31. März die Reifen mit Schneeflocken- oder Alpine-Symbol aufziehen. In diesen Zeiten gilt eine permanente Winterreifenpflicht.
Italien
Vor dem Italienurlaub kann es kompliziert werden: Hier darf jede Provinz selbst entscheiden, welche Regelungen für die Bereifung gelten. Man schaut also besser vor der Abfahrt nach, was gilt. Auf der für Winterurlauber beliebten Strecke über die Brennerautobahn A22 gilt beispielsweise eine allgemeine Pflicht vom 15. November bis zum 15. April.