Wohnen: Für wen der Mietendeckel gilt und für wen nicht

Berlin. Der Mietendeckel tritt voraussichtlich an diesem Sonntag in Berlin in Kraft. Die Mieten sollen dann fünf Jahre lang auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren werden. Doch viele Mieter und Vermieter sind verunsichert und wissen nicht, wie sie darauf reagieren sollen.

  • Welche Ausstattung kann auf die Miete aufgeschlagen werden?

  • Welche Sanierungen können berücksichtigt werden?

  • Was geschieht mit zu viel gezahlten Mieten?

Vor allem Kleinvermieter, die nicht über einen eigenen Verwaltungsapparat verfügen, haben noch viele Fragen. Aber sie machen mit rund 700.000 knapp die Hälfte der Berliner Vermieter aus, schätzen Experten.

Die drei Rechtsanwälte und Mietrechtsexperten Barbara Hoeck-Eisenbach, Kirsten Metter und Johannes Hofele vom Berliner Anwaltsverein beantworten für die Leser der Berliner Morgenpost die wichtigsten Fragen der Betroffenen.

Frage: Ich habe zwei Mehrfamilienhäuser. Das eine Haus habe ich von 2017 bis 2019 saniert, die Sanierungskosten lagen bei 1500 Euro je Quadratmeter. Das andere Haus habe ich im Zeitraum von 2012 bis 2014 saniert. Teilweise wurden die Wohnungen schon 2013 vermietet, teilweise erst 2014. Unterliegen die Häuser oder einzelne Wohnungen dem Mietendeckel?

Antwort: Ja, beide Häuser, denn nur Häuser oder Wohnungen, die nach dem 1.1.2014 erstmalig bezugsfertig wurden oder im Einzelfall sonst dauerhaft unbewohnbar oder unbewohnt waren und mit einem dem Neuaufwand entsprechenden Aufwand zu Wohnzwecken wieder hergestellt wurden, sind davon ausgenommen. Diese...

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