Einer wurde bereits gefasst - Ausbruch aus Maßregelvollzug: Bayern verschärft Regeln nach Flucht in Straubing

Einer von vier aus dem BKH Straubing geflohenen Straftätern ist gefasst worden.<span class="copyright">Armin Weigel/dpa</span>
Einer von vier aus dem BKH Straubing geflohenen Straftätern ist gefasst worden.Armin Weigel/dpa

Nach dem Ausbruch von vier Straftätern aus dem Maßregelvollzug in Straubing hat Bayern schärfere Maßnahmen beschlossen. Zudem sollen die Geflohenen nicht mehr in forensische Einrichtungen zurückkehren.

Am Freitag wurde bekannt, dass ein aus dem Maßregelvollzug in Straubing geflüchteter Straftäter in Graz gefasst wurde. Laut der „Mediengruppe Bayern“ werde der Täter nicht in eine forensische Einrichtung zurückkehren, sondern in ein reguläres Gefängnis überstellt.

Die bayerische Justiz hat für alle geflohenen Straftäter Untersuchungshaft beantragt. Grund dafür sei, dass die Geflohenen als therapieunwillig und nicht mehr therapierbar gelten. Die Justiz in Regensburg bestätigte die Beantragung der U-Haft. Wo der Festgenommene genau untergebracht wird, wurde nicht bekannt gegeben.

Zahlreiche Maßnahmen in Planung

Die Mediengruppe Bayern berichtet weiter, dass zur Verbesserung der Sicherheit in den Maßregelvollzugsanstalten zahlreiche Maßnahmen in Planung sind. So sollen im kommenden Herbst in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Sondereinsatzkommandos (SEK) Gefahrensimulationen wie Geiselnahmen durchgeführt werden.

Auch soll die Sicherheit verbessert werden, genauso wie die Abläufe. So sollen künftig Metallplatten als Spiegel dienen und keine Kunststoffspiegel mehr verwendet werden. Das bestätigte das bayerische Sozialministerium.

Für Straubing wurde insbesondere beschlossen, dass künftig eine strenge Zwei-Personen-Regel gilt. Damit soll eine Situation wie beim Ausbruch vor einer Woche, bei der ein Mitarbeiter von vier Insassen überwältigt wurde, in Zukunft nicht mehr passieren.