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XXL-Shirts als Strafe: Bayerischer Schuldirektor verbietet zu viel nackte Haut

Zu sexy für den Rektor. Ein bayerischer Schulleiter geht mit Ersatzkleidung gegen zu knappe Outfits vor. (Symbolbild: Getty Images)
Zu sexy für den Rektor. Ein bayerischer Schulleiter geht mit Ersatzkleidung gegen zu knappe Outfits vor. (Symbolbild: Getty Images)

Zu sexy, zu unästhetisch, zu anstößig. Dem Direktor der bayerischen Mittelschule Osterhofen missfallen knappe Sommer-Outfits einiger Schülerinnen. Deshalb hat er sich eine Strafmaßnahme überlegt: Er lässt die Mädchen übergroße Shirts überziehen.

Ein paar extraweite T-Shirts sorgen an der Mittelschule Osterhofen in Bayern für Aufsehen. Immer dann, wenn eine Schülerin in zu knappen Outfits zum Unterricht erscheint, muss sie ein solches Exemplar überziehen. Zur Auswahl stehen Prints mit Sternen und Herzen sowie den Aufschriften „I love Mittelschule Osterhofen“ und „Ich bin ein Star, holt mich hier raus“, wie auf einem Foto der „Passauer Neuen Presse“ zu sehen ist.

Christian Kröll, Direktor der Mittelschule Osterhofen, hat die XXL-Shirts als Strafmaßnahme eingeführt. Er hält sie für eine wirkungsvolle Abschreckungsmaßnahme, wie er gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ erklärte. Der Einsatz der Straf-Shirts sei schon länger nicht mehr notwendig gewesen, offenbar halten sich seine Schülerinnen jetzt an den Kodex, sich nicht „zu sexy“ zu kleiden. Doch was definiert der Direktor als zu sexy? Laut seiner Aussage geht es ihm um zu knappe Shorts, bei denen das Gesäß zu sehen ist, vor allem aber um tiefe Ausschnitte. Laut Kröll sei alles verboten, „was anstößig und nicht ästhetisch ist“.

Die Meinungen zur Strafmaßnahme des Rektors gehen deutlich auseinander. In der Kommentarspalte unter dem Artikel-Post der „Passauer Neuen Presse“ finden sich sowohl Befürworter als auch Kritiker der an Public Shaming grenzenden Strafmaßnahme.

„Schulen sind keine Freizeiteinrichtungen. Ein wenig Anstand – eben auch in Bezug auf Kleidung – sollte möglich sein. Vielleicht gibt es ja auch Eltern mit Anstand“, schreibt ein User zustimmmend, während eine andere Userin kritisiert: „Das Patriarchat lässt wieder mal grüßen. Wo ist die Kleiderordnung für die Jungs? Warum können Shorts zu kurz sein? Können sich dann die Lehrer nicht beherrschen? ‚Es ist nun mal so’ oder ‚Es gehört sich nicht’ sind hier keine gültigen Antworten. Denkt mal gut darüber nach.“

Auch wenn die Straf-Shirts für reichlich Zündstoff in der Diskussion zur Kleiderordnung sorgen, rechtlich gesehen ist die Strafmaßnahme zunächst legitim. Grundsätzlich gibt es im deutschen Schulrecht keine Vorschriften zur Kleiderordnung. Schulen können und dürfen hier eigenverantwortlich handeln. Zwar greift auch an Schulen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Grundgesetz in Artikel 2), das jedem Menschen erlaubt, seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Dieses ist jedoch eingeschränkt, wenn damit die Rechte anderer verletzt werden. Sieht die Schule die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags gefährdet, weil andere Schüler beispielsweise vom Lernen abgelenkt werden, kann Kleidung verboten werden.

Laut Kulturministerium müsse eine Entscheidung zum Dresscode gemeinsam von Schulleiter, Lehrern, Eltern und Schülern getroffen werden. Diese kann dann in der Schulordnung festgehalten und durchgesetzt werden. Ob eine solche gemeinsame Entscheidung im Falle der Mittelschule Osterhofen getroffen wurde, ist nicht bekannt.