Zeuge stützt Aussage von Anton Schlecker

Hat Anton Schlecker die Logistikfirma seiner Kinder genutzt, um viel Geld auf die Sprösslinge zu übertragen? Das wirft die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Drogerie-König vor. Doch der bekommt vor Gericht Unterstützung.

Am 4. Verhandlungstag bekommt der gefallene Drogerie-König plötzlich Schützenhilfe. Ein wichtiger Zeuge hat am Dienstag im Bankrottprozess um die Drogeriemarktkette Schlecker die Aussage der Familie in einem wichtigen Punkt gestützt.

Es geht um eine pikante Frage: Hat Schlecker seinen Kindern, Meike und Lars, ungerechtfertigt hohe Summen zugeschanzt? Die Staatsanwaltschaft wirft Schlecker und seinen Sprösslingen vor, dass die Drogeriemarktkette für Leistungen der Logistikgesellschaft LDG über Jahre einen zu hohen Stundensatz gezahlt habe. Wichtig zu wissen: Die LDG gehörte den beiden Kindern Schleckers und war unter anderem für den Versand aus dem Online-Shop der Drogeriemarktkette zuständig.

Die hohen Stundensätze sollen der Firma der Kinder hohe Gewinne beschert haben, während Schleckers Drogeriemarktkette spätestens 2010 Verluste in Millionenhöhe schrieb. Damit soll Schlecker seine Kinder begünstigt haben.

Der am Dienstag vernommene Zeuge - ein bis 2010 tätiger ehemaliger Geschäftsführer der LDG - beteuerte allerdings, die berechneten Stundenpreise seien für die komplexen Dienste marktüblich gewesen. Große Wettbewerber hätten teilweise mehr verlangt.

Diese Aussage hilft Schleckers Verteidigern. Die nämlich argumentieren, Schlecker habe die Insolvenz seiner Drogeriekette nicht kommen sehen – und schon gar nicht versucht, sich und seiner Familie Geld zu beschaffen, das eigentlich den Gläubigern zustehe. „Ich erinnere mich nicht an Liquiditätsprobleme, die ich für nicht überwindbar gehalten hätte“, hatte Schlecker bereits am zweiten Prozesstag verkündet. Und weiter: „Für mich gab es kein unternehmerisches Scheitern. Ich war sehr erfolgsverwöhnt.“ Er sei bis zuletzt davon überzeugt gewesen, das Unternehmen fortführen zu können.

Die Staatsanwaltschaft wirft Anton Schlecker hingegen unter anderem vor, im Vorfeld der Pleite im Jahr 2012 Vermögen im Wert von 25 Millionen Euro beiseite gebracht und so dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben.

Schleckers Sohn und Tochter sind als ehemalige Gesellschafter der LDG wegen Insolvenzverschleppung und Untreue angeklagt. Sie sollen sich noch 2012 Gewinne in Millionenhöhe ausgezahlt haben.


Prozess gegen Wirtschaftsprüfer wird separat verhandelt

Die Anklage gegen zwei Wirtschaftsprüfer von Anton Schlecker wird derweil getrennt von den Vorwürfen gegen die Familie weiterverhandelt. Das Verfahren werde zur gesonderten Behandlung und Entscheidung abgetrennt, sagte der Vorsitzende Richter. Die Verteidiger hatten schon zu Beginn darauf gedrungen, diese Anklagepunkt einzeln zu verhandeln.

Auf sie beziehen sich nur zwei der mehr als 40 Anklagepunkte im Strafprozess gegen den ehemaligen Drogeriemarktbesitzer und seine Familie. Diese sollen nun separat am 10. und 23. Mai vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt werden.

Den beiden Mitarbeitern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) wird vorgeworfen, Bilanzen genehmigt zu haben, obwohl sich darin Unstimmigkeiten bei der Bewertung von Eigenkapital ergeben hätten. Eigenkapital wird dann für ein Unternehmen wichtig, wenn Verluste ausgeglichen werden müssen - wie bei Schlecker in den Jahren vor der Insolvenz.