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Zu Unrecht geblitzt: Kein Geld zurück nach Knöllchen-Panne

Zu Unrecht geblitzt: Kein Geld zurück nach Knöllchen-Panne

Tausende auf der Autobahn 3 bei Köln zu Unrecht geblitzte Autofahrer können aufatmen: Nachdem eine peinliche Knöllchen-Panne aufgedeckt wurde, müssen sie ihre Strafzettel wegen angeblichem Zuschnellfahren nicht zahlen. Das Nachsehen haben alle, die das Bußgeld schon berappt haben.

Geld zurück soll es nämlich nicht geben, das teilte die Stadt Köln in einer offiziellen Stellungnahme mit, die der "Spiegel" zitiert. Nur in besonderen Ausnahmefällen - etwa wenn die gezahlte Strafe 250 Euro übersteige oder zusätzlich auch ein Fahrverbot verhängt wurde - könne eine Wiederaufnahme des jeweiligen Verfahrens angestrebt werden. Das sei aber nur bei einem verschwindend geringen Anteil der Fall. "Nach erster Übersicht kämen [...] theoretisch nur deutlich unter 0,5 Prozent der Fälle überhaupt in Betracht, ein solches Verfahren anstrengen zu können."

Als Grund dafür nennt die Stadt den "außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand", den eine Rückerstattung schon gezahlter Bußgelder voraussetze. Immerhin seien die Verfahren mit der Zahlung rechtswirksam und abgeschlossen - Knöllchen-Panne hin oder her. Eine Ansicht, mit der die betroffenen Autofahrer wohl nicht übereinstimmen dürften. Rund 12 Millionen Euro in Bußgeldern soll die Stadt Köln zwischen Februar 2016 und dem 15. Dezember 2016 "WDR"-Angaben zufolge mit der Knöllchen-Panne am Dreieck Heumar verdient haben.

Und es hätte noch weit mehr werden können, schließlich müssen rund 35.000 betroffene Knöllchen-Opfer ihre Strafe nach Bekanntwerden der Panne doch nicht zahlen. Der Grund: Sie konnten überhaupt nicht wissen, dass sie zu schnell unterwegs waren. Ein Hinweisschild darauf, dass die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Oberhausen von 80 auf 60 gedrosselt worden war, fehlte nämlich. Die stationäre Blitzanlage war aber trotzdem auf das neue Tempolimit eingestellt worden.