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Zufälliger Heckenfund macht Rentner um 120.000 Euro reicher

Seine Ehrlichkeit brachte einem Rentner ein ziemliches Sümmchen ein. Weil sich der Eigentümer einer Mülltüte mit wertvollem Inhalt nicht meldete, geht diese nun in den Besitz des Mannes über.

Dieser wertvolle Schmuck lag in der Mülltüte, die der Rentner im Gebüsch fand. (Bild: Polizeipräsidium Südosthessen)
Dieser wertvolle Schmuck lag in der Mülltüte, die der Rentner im Gebüsch fand. (Bild: Polizeipräsidium Südosthessen)

Diesen Zufallsfund wird ein Rentner aus dem hessischen Hanau wohl niemals vergessen. In einer Hecke fand der Mann im vergangenen November bei Gartenarbeiten einen Müllbeutel, dessen Inhalt es wahrlich in sich hatte: Schmuck im Wert von 20.000 Euro und dazu noch 100.000 Euro Bargeld.

Ehrlich wie er war, brachte der Rentner den "Schatz" zur Polizei. Nun gab es für den Mann ein Happy End, wie der Hessische Rundfunk (HR) berichtete.

Eigentümer meldet sich nicht: Rentner bekommt wertvollen Fund zurück

Die Polizei hat alles in der Macht stehende unternommen, um den rechtmäßigen Eigentümer der Mülltüte ausfindig zu machen. Auf eine öffentliche Suche hin gab es zahlreiche Hinweise. So wurde unter anderem auf einen Überfall auf eine Hanauer Kaserne in den 80er-Jahren hingewiesen. Da es damals aber noch keine Euro gab, war dieser Tipp allerdings nicht hilfreich. Auch die Bundesbank konnte der Polizei bei der Suche nicht behilflich sein.

Nachdem der Eigentümer auch nach sechs Monaten nicht ausfindig gemacht werden konnte, geht der Fund nach Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nun in den Besitz des ehrlichen Finders über.

Der Finder habe "alles richtig gemacht, indem er den Fund angezeigt hat und dann auch den Lohn dafür bekommen", so ein Sprecher der Polizei zum HR.

Geld gefunden: Was nun zu tun ist

Jeder dürfte schon mal das Glück gehabt haben, auf der Straße etwas Geld gefunden zu haben. Doch wann darf mein seinen Fund behalten und wann muss ich es melden?

Generell gilt: Jeder Fund, der den Wert von 10 Euro nicht überschreitet, darf behalten werden, da sich aus finanzieller Sicht die Meldung des Fundes nicht lohnen würde. Anders sieht es dann bei Geldscheinen aus: Alle Scheine ab 20 Euro dürfen nicht einfach behalten werden. Im BGB ist nachzulesen, dass alle Beträge mit einem Wert über 10 Euro im örtlichen Fundbüro oder bei der Polizei gemeldet und abgegeben werden müssen. Diese Faustregel gilt außerdem auch für Gegenstände ab einem Wert von 10 Euro.

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Meldet sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten der Besitzer nicht, geht das Geld zurück an den Finder. Doch selbst wenn sich der rechtmäßige Besitzer meldet, wartet auf den ehrlichen Finder eine Belohnung: Bis 500 Euro stehen fünf Prozent der gefundenen Summe als Finderlohn zu. Bei einem Wert von mehr als 500 Euro, darf sich der Finder über drei Prozent der Summe freuen.

Bei Fundsachen in der Deutschen Bahn gelten allerdings andere Regeln: Wer in Bus und Bahn etwas findet, dem steht erst ab einem Wert von 50 Euro ein Finderlohn zu. Bis 500 Euro Wert gibt es 2,5 Prozent, ab 500 Euro 1,5 Prozent Finderlohn. Hier muss man seinen Fund auch nicht zwingend ins Fundbüro bringen, die Fundsachen können auch beim Busfahrer oder dem Zugpersonal abgegeben werden.

Vorsicht: Fundsachen nicht abzugeben ist strafbar

Was viele nicht wissen: Die Unterschlagung, also das nicht Abgeben von Fundsachen ist strafbar. Zwar entwendet man fremden Besitz nicht aktiv, wie etwa bei einem Diebstahl, dennoch man macht sich das gefundene Geld oder das Fundstück rechtswidrig zu eigen.

Dementsprechend wird die Unterschlagung einer Fundsache auch geahndet: Je nach Höhe des Wertes kann die Fundunterschlagung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

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