Zug überollt 17-Jährigen in Köln: Bereits vier vergleichbare Unfälle in NRW

Jugendliche unterschätzen häufig Gefahren wie die Starkstromleitungen.

Im Fall des am Mittwoch an den Bahngleisen zwischen Ehrenfeld und Köln-West tödlich verunglückten 17-Jährigen geht die Staatsanwaltschaft nicht von einem Fremdverschulden aus. „Die Obduktion und die Ermittlungen legen bislang keinen Schluss auf Einwirkung Dritter nahe“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Demnach handelt es sich nach aktuellem Stand um einen tragischen Unfall. Der junge Mann war gegen 18 Uhr auf einen kurzzeitig gestoppten Güterzug geklettert, offenbar um sich darauf von einer ebenfalls anwesenden Verwandten fotografieren zu lassen. Dort hatte der 17-Jährige einen Stromschlag aus einer Oberleitung erlitten und war nach dem anschließenden Sturz von dem wieder anfahrenden Zug überrollt worden. Die Staatsanwaltschaft ordnete ein Todesermittlungsverfahren der Kriminalpolizei an. Nicht alle Gefahrenstellen können umzäunt werden Das Gelände war an dieser Stelle frei zugänglich, die Bahn verweist immer wieder nachdrücklich auf die Gefährdung durch unbefugtes Betreten des Gleisbett hin. „Bei der einem Streckennetz von 33000 Kilometern Länge und 700 Bahnhöfen in NRW ist es nicht umsetzbar, alle Gefahrenzonen etwa mit Zäunen zu umschließen“, erläuterte ein Unternehmenssprecherin auf Anfrage. Auch die Starkstrom-Oberleitungen würden unterschätzt, sie könnten etwa 1,50 Meter weit überschlagen. Vier vergleichbare Unfälle dieses Jahr in NRW Bereit viermal ist es 2017 in NRW bereits zu vergleichbaren Unfällen gekommen. „Meistens auf Güterbahnhöfen, zuletzt mehrmals mit Beteiligung Jugendliche“, teilte ein Sprecher der Bundespolizei mit, die bei Vorfällen auf Bahn-Gelände stets als erstes ermittelt. In Köln befinden sich neben den großen Bahn-Güterumschlagsplätzen Eifeltor, Gremberg und Kalk der Bahn-Sprecherin zufolge zahlreiche weitere, kleine Güterbahnhöfe. Sie sagt: „Darum können wir nur immer wieder und präventiv auf die Lebensgefahr hinweisen.“ (ihi)...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta