Zusammenschluss unterzeichnet - Mega-Fusion zwischen Gothaer und Barmenia - das gilt jetzt für Kunden

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Ein Logo hängt über dem Sitz der Gothaer Versicherung.Oliver Berg/dpa/Symbolbild

Die Vorstände der beiden Versicherungsunternehmen Barmenia und Gothaer haben sich auf eine Fusion geeinigt. Es ist die größte Fusion in der Versicherungsbranche seit Jahrzehnten. FOCUS online erklärt, was sich ändert und worauf Kunden jetzt achten müssen.

Die Aufsichtsräte und Mitgliedervertreter von Barmenia und Gothaer hätten die Fusionspläne unterzeichnet, berichtet das „Handelsblatt“ in seiner Online-Ausgabe unter Berufung auf Aussagen der beiden Vorstandsvorsitzenden Andreas Eurich (Barmenia) und Oliver Schoeller (Gothaer).

Bereits im März vergangenen Jahres hatten die beiden Versicherungskonzerne erstmals Fusionspläne bestätigt. Der Zusammenschluss soll nun in mehreren Schritten erfolgen. An der Spitze des Konzerns soll dann die Barmenia.Gothaer Finanzholding AG mit Sitz in Köln stehen. Unter ihr sollen die verschiedenen Risikoträger angesiedelt werden. An dieser Holding halten dann der Versicherungsverein der Gothaer mit Sitz in Köln 64 Prozent und die Barmenia mit Sitz in Wuppertal 36 Prozent.

Allein in der Kranken- und Lebensversicherung wird der neue Versicherer dann über eine Million Kunden betreuen. Die Fusion soll im Herbst vollzogen werden. Nach den Unterschriften muss nun noch die Finanzaufsicht Bafin der Fusion zustimmen. Das Bundeskartellamt hatte bereits im März grünes Licht gegeben.

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Gleichzeitig wird die Barmenia-Gothaer dann Beitragseinnahmen von knapp acht Milliarden Euro erzielen und damit zu den zehn größten Versicherungsunternehmen in Deutschland gehören und die Signal-Iduna mit 6,6 Milliarden Beitragseinnahmen überholen.

Was bedeutet der Zusammenschluss für Kunden?

Der neue Konzern verfügt dann über ein Netz von 4500 Vermittlern und ist damit die größte Vertriebsorganisation in Deutschland. „Für unsere Vertriebspartnerinnen und -partner ändert sich erst einmal nichts, sie können die Produkte der Gothaer Kranken also weiter anbieten,“ sagte Oliver Schoeller, Vorstandschef der

Auch für die Kunden habe die Fusion vorerst keine direkten Auswirkungen. Ihr Versicherungsschutz bleibe unverändert bestehen. „Aus der Zusammenführung entsteht einer der führenden Versicherer in der privaten Krankenversicherung“, betont die Gothaer.

Im ersten Schritt sollen noch in diesem Jahr die beiden Lebensversicherer zusammengeführt werden. In einem zweiten Schritt werden die Krankenversicherer zusammengeführt. Spätestens Anfang 2028 soll die Fusion dann abgeschlossen sein. Vorstandsvorsitzender Andreas Eurich erklärte im März, dass ähnliche Fusionen bisher einen Zeitraum von drei Jahren benötigten.

Worauf müssen Kunden achten?

Noch muss die Bafin den Plänen zustimmen. Erst dann gilt für Kunden: bleiben oder handeln.  

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Grundsätzlich informiert der Versicherer seine Kunden über die Fusion. Es ist unwahrscheinlich, dass die Versicherungen ihre Beiträge anheben. Trotzdem gilt es, Briefe und E-Mails sehr genau durchzulesen.

Haushalte sollten die Möglichkeit nutzen, Vergleiche mit anderen Versicherern anzustellen. Wer seit vielen Jahren den gleichen Vertrag bei einem Versicherer abgeschlossen hat, sollte   die Policen genau unter die Lupe nehmen. Denn im Einzelfall bieten andere Versicherer deutlich bessere Konditionen und auch einen umfassenderen Versicherungsschutz.

Haben Sie gravierende Unterschiede in Ihrem Vertrag beobachtet, sollten Sie über einen Wechsel nachdenken. FOCUS online sagt: Allein die Fusion zweier Versicherungsgesellschaften begründet kein Sonderkündigungsrecht. Das hat damit zu tun, dass Versicherungsverträge ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis darstellen, erklären Rechtsexperten auf Anfrage.

Allerdings gilt: Ändern sich die Bedingungen, die Beiträge oder wird der Vertrag nach der Fusion einfach auf ein neues Versicherungsunternehmen übertragen, kann sich für die Haushalte ein Sonderkündigungsrecht ergeben. Vor allem, wenn sich der Vertrag dadurch grundlegend ändert. Darauf müssen die Versicherer in der Regel auch hinweisen. Die Kunden werden dann etwa aufgefordert, den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen.