Zwei Jahre auf Bewährung: Ukrainer schmuggelte Kokain, um seine Hochzeit zu bezahlen

Der Kölner drohte ebenfalls mit einer Bombenattrappe.

„Das ist das erste und letzte Mal, dass ich ein Verbrechen begangen habe“, sagte Alexander B. am Montag in Saal 250 des Amtsgerichts, nachdem die Beweisaufnahme geschlossen war. Das Urteil fiel glimpflich aus, denn der Richter setzte die zweijährige Haftstrafe, die er für schuldangemessen hielt, zur Bewährung aus. Das wäre bei dem Strafmaß, das der Staatsanwalt gefordert hatte – zweieinhalb Jahre Freiheitsentzug – , nicht möglich gewesen. Die Aussicht, auf die Schnelle Geld zu verdienen, hatte Alexander B. (32), der in der Ukraine lebt, dazu gebracht, sich auf den illegalen Deal einzulassen, der ihn in Deutschland in Untersuchungshaft brachte. Unbekannte Mittäter boten ihm in seiner Heimatstadt Kiew 500 Euro für einen Drogenkurierdienst an. In Rotterdam sollte er das Rauschgift in Empfang nehmen und im Zug zunächst nach Frankfurt am Main bringen. Drogen hatten ungewöhnlich hohen Reinhaltsgrad Am 31. Januar dieses Jahres kam er in einem IC aus den Niederlanden in Köln an. Bei einer Routinekontrolle durch den Zoll geriet er in Verlegenheit, als er Angaben dazu machen sollte, was er in Frankfurt vorhabe, und die Beamten schöpften Verdacht; ein Drogenschnelltest brachte ein positives Ergebnis. Daraufhin wurde sein Koffer durchsucht. Außer Kleidung fanden die Beamten eine Packung Cornflakes, die mit Klebeband umwickelt war. Als sie sie öffneten, kam ihnen Kaffeepulver entgegen, wie es Schmuggler gerne verwenden, um Spürhunde mit dem Geruch von verstecktem Rauschgift abzulenken. In der Schachtel fand der Zoll ein Kilogramm abgepacktes Kokain. Es hatte einen ungewöhnlich hohen Reinheitsgrad: 76,4 Prozent. Angeklagter will Verlobte heiraten Das schnelle Geld lockte Alexander B. besonders deshalb, weil er vorhatte zu heiraten und die Hochzeit finanzieren musste. 500 Euro entsprächen seinem doppelten Monatsgehalt, sagt er vor Gericht. Vorsichtig versuchte der Vorsitzende, ihn zu einem weitergehenden Geständnis zu bringen: Wenn er die Namen der Hintermänner preisgeben würde, könnte er mit einem Strafrabatt rechnen. Zugleich aber gab der Richter zu bedenken, Alexander B. solle sich bewusst sein, dass er mit einer solchen Aussage „sein Leben verkürzen“ könne. Angesichts der Gefahr, die aus dem „Milieu“ drohte, beließ es die Verteidigerin bei der Erklärung, ihr Mandant kenne nur die Zwischenhändler und diese nur mit Alias-Namen. Alexander B. sagte, er wolle nun so schnell wie möglich in die Ukraine zurückkehren, wo die Familie auf seine Unterstützung angewiesen sei, und seine Verlobte heiraten....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta