Zweifel an Arbeitsmoral der Jüngeren - Maßgeschneiderte Events sollen Gen Z-Erben auf Milliarden-Vermögen vorbereiten
Super-reiche Unternehmer bereiten ihre Gen Z-Kinder wegen Zweifel an deren Arbeitsmoral verstärkt auf das mitunter milliardenschwere Erbe vor. Es gibt sogar spezielle Events für den betuchten Nachwuchs.
Vermögende stehen vor der Herausforderung, ihre Gen Z-Kinder auf das bevorstehende Erbe vorzubereiten. Im Rahmen des „Great Wealth Transfer“ werden 90 Billionen Dollar (ca. 81 Milliarden Euro) von der Weltkriegsgeneration und den Babyboomern auf Millennials und Gen Z übergehen. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin „Fortune“.
Allein 2024 werden laut dem Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen EY zwischen zwei und drei Billionen Dollar weltweit vererbt. Bereits 2023 wurden mehr Privatpersonen durch Erbschaften zu Milliardären als durch Unternehmertum.
Viele Vermögende zweifeln an Arbeitsmoral ihrer Erben
Mehrheitlich planen Unternehmer laut „Fortune“, ihre Firmen innerhalb der nächsten fünf Jahre zu übergeben und bevorzugen eine Nachfolge innerhalb der Familie.
Demnach zeigt eine Umfrage der international agierenden Großbank HSBC unter fast 1000 vermögenden Unternehmern aber auch, dass ein Drittel der Befragten Zweifel an der Arbeitsmoral ihrer Kinder hat. Weitere Sorgen betreffen fehlendes Interesse und mangelnde Kenntnisse, um das Unternehmen erfolgreich zu führen.
Spezifische Veranstaltungen für vermögende Kunden
Um diese Generation fit zu machen, organisiert HSBC Privat Banking maßgeschneiderte Veranstaltungen für seine wohlhabenden Klienten. Laut „Fortune“ erhalten Familien dort die Möglichkeit, über ihre Erwartungen und Pläne zu sprechen. Russell Prior von HSBC erklärt: „Es ist großartig, diese Events zu nutzen, um die Gesprächsmöglichkeiten zu erweitern.“ Und: „Ich denke, die Dynamik, die dabei im Spiel ist, ist wirklich interessant.“
Neben dem Austausch über Erwartungen und Pläne erhalten die Erben Einblicke in Investitionen und unternehmerische sowie philanthropische Möglichkeiten. Trotz dieser Bemühungen besteht weiterhin die Unsicherheit, ob diese Maßnahmen ausreichen werden, berichtet „Fortune“.
Prior sagt dem Magazin: „Der Vermögenstransfer ist leider unvermeidlich, wenn Menschen sterben", sagt Prior. "In welchem Umfang man sich darauf vorbereitet, ist nicht unvermeidlich. Es ist eine Entscheidung.“
In Deutschland wurden zuletzt 121,5 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt
Allein in Deutschland haben im Jahr 2023 die Finanzverwaltungen Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) aus dem Juli 2024 hervor.
Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Prozent auf einen neuen Höchstwert, nachdem es 2022 um 14,0 Prozent gesunken war. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (-4,5 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro (+24,9 Prozent).
Gigantische Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften übertragen
Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhen insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 29,8 Milliarden Euro (+81,3 Prozent), so das Statistische Bundesamt. Darunter erhöhte sich das übertragene Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro (sogenannte Großerwerbe) von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 17,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 und damit auf das Dreieinhalbfache des Vorjahrs (+257,3 Prozent). Nachdem im Jahr 2022 deutlich weniger Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro als 2021 übertragen worden war, stieg dieses 2023 wieder an, erreichte aber nicht ganz das Niveau von 2021.
Des Weiteren wurden im Jahr 2023 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,3 Milliarden Euro (+19,5 Prozent) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) von 45,6 Milliarden Euro (+18,2 Prozent) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Milliarden Euro (+7,6 Prozent). Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,5 Milliarden Euro blieb im Vorjahresvergleich unverändert.
Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 124,4 Milliarden Euro ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche und so weiter) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 121,5 Milliarden Euro.