Luxemburg: Durchsuchungen nur bei Verdacht auf Steuerbetrug

Mitarbeiter der Luxemburger Tochter der Commerzbank stehen nach Informationen von «Süddeutscher Zeitung» (SZ), NDR und WDR im Verdacht, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Foto: Frank Rumpenhorst

Die Luxemburger Justiz hat ihre Entscheidung verteidigt, die deutschen Steuerermittlungen gegen die Commerzbank nicht mit Hausdurchsuchungen im Großherzogtum zu unterstützen.

Ein Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung reiche nicht, um Rechtshilfe zu gewähren, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Luxemburg am Mittwoch mit. Diese sei nur möglich, wenn wegen Steuerbetrugs ermittelt werde.

Die Staatsanwaltschaften Luxemburg und Köln hätten vereinbart, dass ein neuer Antrag gestellt werden könne, sobald es Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuerbetrug gebe. Die Luxemburger Justiz hatte ein Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Köln im Dezember abgelehnt.

Mitarbeiter der Luxemburger Tochter der Commerzbank stehen nach Informationen von «Süddeutscher Zeitung» (SZ), NDR und WDR im Verdacht, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben.

Vorab-Bericht Süddeutsche Zeitung