10 Fakten zur Todesstrafe rund um die Welt

Die Todesstrafe gilt in einigen Ländern noch immer als höchstes Strafmaß. Der folgende Überblick liefert eine Einordnung über die wichtigsten Fakten.

Ein aktueller Bezug zeigt: Die Todesstrafe ist rund um den Globus leider noch nicht in Gänze abgeschafft.

Ein aktueller Bezug zeigt: Die Todesstrafe ist rund um den Globus leider noch nicht in Gänze abgeschafft. (Bild: Mike Simons/Getty Images)
Ein aktueller Bezug zeigt: Die Todesstrafe ist rund um den Globus leider noch nicht in Gänze abgeschafft. (Bild: Mike Simons/Getty Images)

Die Todesstrafe wird in manchen Ländern noch immer vollstreckt. Aktuell zeigt ein Beispiel aus Singapur, wie aktuell das Thema ist. Eine 45 Jahre alte Frau ist demnach für das Schmuggeln von Heroin am Freitag der letzten Woche gehängt worden.

Singapur ist jedoch nicht das einzige Land, in dem die Todesstrafe existiert. Sogar in den USA ist sie in einigen Staaten noch ein Mittel zur Sühne, in Deutschland ist sie zwar abgeschafft. Allerdings sind die letzten Überbleibsel erst kürzlich entfernt worden.

Die folgenden zehn Fakten zur Todesstrafe rund um den Globus ermöglichen es, auf einem fundierten Niveau mit zu diskutieren.

So viele Länder haben noch die Todesstrafe

Die gute Nachricht ist: Laut Amnesty International haben viele Staaten inzwischen die Todesstrafe als Bestrafungsform abgeschafft. Dennoch existieren weiterhin 55 Nationen, in denen es möglich sein kann, mit dem Leben für schwere oder teilweise auch einfache Verbrechen zu bezahlen.

Zum Vergleich: In 112 Staaten gilt diese Strafform laut Amnesty International jedoch als gänzlich abgeschafft. Weitere 23 Staaten würden zumindest in der Praxis auf sie verzichten. In 9 Nationen ist für „gewöhnliche“ Verbrechen die Todesstrafe nicht mehr in der Anwendung, lediglich Spezialbereiche wie das Kriegsrecht hätten solche Methoden vorgesehen.

Dennoch zeigt der Überblick: In rund einem Viertel der Staaten existiert die Todesstrafe weiterhin.

Todesstrafe: So viele Urteile werden vollstreckt

Laut Amnesty International sind solche Hinrichtungen, wie die der Frau in Singapur kein Einzelfall. Die Todesstrafe ist im Jahre 2022 laut Angaben der Menschenrechtsorganisation in 883 nachgewiesenen Fällen vollstreckt worden. Führend in der Liste sei der Iran mit 576 vollstreckten Urteilen.

Überblick über Hinrichtungen im Jahre 2022. Quelle: Statista mit Amnesty International.
Überblick über Hinrichtungen im Jahre 2022. Quelle: Statista mit Amnesty International.

Nicht enthalten sei in dieser Übersicht jedoch die Anzahl der vollstreckten Urteile in China. In der Volksrepublik gäbe es in jedem Jahr tausende weiterer Hinrichtungen. Sowieso sei die kolportierte Anzahl von 883 Fällen eine Mindestanzahl an nachgewiesenen Fällen, die tatsächliche Anzahl dürfte deutlich höher liegen.

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Urteile und Vollstreckungen

(GERMANY OUT) Gesetz, Gesetzgebung, Gesetzbuch, BGB, Richterhammer, Paragraph, Paragraphen, Urteil, Verurteilung, Justiz, Justizhammer, Hammer, Auktionshammer, Gericht, Gerichte, Gerichtsverhandlung, Justizurteil, verurteilen (Photo by Christian Ohde/McPhoto/ullstein bild via Getty Images)
(Symbolbild: Christian Ohde/McPhoto/ullstein bild via Getty Images)

Eine wichtige Diskrepanz bei der Todesstrafe betrifft die Vollstreckung und die Verurteilung. Die genannten 883 Vollstreckungen sind lediglich ein Teil des Gesamtwertes. Laut Amnesty International gab es im Jahr 2022 jedoch 2.016 Urteile, die gefällt worden sind.

Die hohe Diskrepanz kann in einem zeitlichen Versatz zwischen Verkündung und Vollstreckung liegen. Aber teilweise auch daran, dass zum Tode verurteilte Delinquenten in der Praxis und in einigen Regionen nicht mehr hingerichtet werden.

Todesurteile: Die Tendenz nimmt zu

Laut Amnesty International ist die Tendenz bei der Todesstrafe zunehmend. Im Jahr 2022 seien die besagten 2.016 Urteile rund um den Globus getroffen worden. Allerdings habe der Wert noch im Jahre 2020 1.477 solcher Todesurteile gegeben.

Auch die Anzahl der Hinrichtungen nehme zu, so die Menschenrechtsorganisation. Die im Jahre 2022 Hingerichteten läge mit 883 um fast 300 höher, als noch im Jahre 2020.

Todesstrafe: Auch in westlichen Ländern

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Auch in den USA existieren regelmäßig Einzelfälle in bestimmten Bundesstaaten, in denen Verurteilte hingerichtet werden (Bild: Getty Images)

Die Todesstrafe ist in Europa zwar in weiten Teilen abgeschafft. Allerdings existiert sie in Belarus noch heute, in der völkerrechtlich nicht anerkannten Republik Doneszk ist sie im Jahre 2014 und mit der Übernahme durch Russland eingeführt worden.

Auch in Russland existiert die Todesstrafe, allerdings mit der Einschränkung, dass sie seit dem Jahre 1998 nicht mehr vollstreckt worden ist. Die Regionen, die Urteile noch aktiv vollstrecken, befinden sich hingegen häufig im Nahen Osten, Asien oder Lateinamerika. Aber auch in den USA existieren regelmäßig Einzelfälle in bestimmten Bundesstaaten, in denen Verurteilte hingerichtet werden.

Todesstrafe: Die rechtliche Situation in den USA

In den USA ist die Todesstrafe hingegen nicht allein auf bundesstaatlicher Ebene geregelt, sondern auch auf Ebene der einzelnen Staaten. Laut einem aktuellen Überblick der Tagesschau aus dem Jahre 2023 existiere in 27 der 50 Staaten der USA weiterhin rein rechtlich die Möglichkeit zur Verhängung und Vollstreckung. Auch im Militär und auf Bundesstaatsebene gebe es das Strafmaß.

Von diesen 27 Staaten würden aber nicht mehr alle Gebrauch von der Todesstrafe machen, die Zahlen seien außerdem rückläufig. Im Jahr 2022 habe es in den USA noch 18 Hinrichtungen gegeben. Diese fanden in den Bundesstaaten Texas, Oklahoma, Mississippi, Missouri, Arizona und Alabama statt.

Todesstrafe in Deutschland

In Deutschland ist die Todesstrafe seit vielen Jahren abgeschafft. Mit der Gründung und dem Grundgesetz ist im Artikel 102 geregelt, dass sie als abgeschafft gilt. Ein letzter Versuch der Wiedereinführung scheiterte hingegen im Jahre 1952 und somit vor mehr als 70 Jahren.

Allerdings hat es in der bewegten Vergangenheit des heutigen Deutschlands weitere Fälle von Hinrichtungen gegeben. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland ist in der DDR die Todesstrafe bis zum 17. Juli 1987 eine Form der Bestrafung gewesen. Die letzte Hinrichtung wurde in der DDR hingegen im Jahre 1981 an Werner Teske, einem Spion, vollstreckt.

Im Land Hessen hat es bis ins Jahre 2018 außerdem das Kuriosum gegeben, dass die Todesstrafe rein formal noch in der Landesverfassung existierte. Der inzwischen gelöschte Artikel ist in der Praxis durch höherrangiges Bundesrecht obsolet gewesen.

Diese Hinrichtungsmethoden existieren noch heute

Die Todesstrafe und deren Vollstreckung gehen stets mit einer Hinrichtungsmethode einher. Laut der schweizerischen Organisation von Amnesty International werden bis heute der elektrische Stuhl, Enthauptung, Erhängen, Erschießen und die Giftinjektion verwendet.

Giftspritze
Giftspritze (Symbolbild: Getty Images)

Insbesondere in den USA wird auf die „humanere“ Variante der Giftinjektion gesetzt. Die Bundesstaaten Mississippi, Utah und Oklahoma nutzen jedoch auch Erschießungskommandos, Idaho möchte derzeit ebenfalls zum Erschießen zurückkehren.

Todesstrafe: Probleme bei der Hinrichtung

Insbesondere in den USA werden inzwischen häufig Probleme mit der Hinrichtung dokumentiert. Laut einer Auswertung des Death Penalty Information Centers seien 35 Prozent der Vollstreckungen sichtbar problematisch gewesen. Allerdings ist die Datenlage mit 20 ausgewerteten Fällen vergleichsweise klein.

Dennoch zeigt sich anhand dieser Werte, dass die Todesstrafe insbesondere in der westlichen Welt an ihre Grenzen stößt. Selbst Pharma-Konzerne weigern sich teilweise, die benötigten Präparate herzustellen. Es fehle an fachkundigem Personal, das die Hinrichtung durchführen möchte. Oder auch entsprechend geschult ist. Zudem würde es in einzelnen Bundesstaaten keinen Vertrag mehr mit einzelnen Apothekern geben, die bereit sind, das Gift herzustellen.

Auch aufgrund der problematischen Vollstreckungen der Todesstrafe fordern Menschenrechtsorganisationen, auf diese Sanktionsformen in Gänze zu verzichten.

Todesstrafe: Die internationale Rechtslage

Auch im internationalen Recht ist die Todesstrafe ein immer mal wieder diskutiertes Thema. Die derzeitige Rechtslage aus dem Jahre 1966, normiert im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte gestattet die Verhängung der Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen. Außerdem nur aufgrund von Gesetzen, die zur Tatzeit in Kraft waren, und nur, wenn diese den Bestimmungen des Paktes zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord nicht widersprechen. Im zweiten sogenannten Fakultativprotokoll aus dem Jahre 1989 zu diesem Pakt steht zudem, dass die unterzeichnenden Nationen auf eine Abschaffung der Todesstrafe in ihrem Hoheitsgebiet hinwirken sollen.

In Artikel 37 der Kinderrechtskonventionen heißt es außerdem, dass für Personen unter 18 Jahren weder die Todesstrafe, noch eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen sei. Dennoch beweisen Einzelfälle, dass einzelne Nationen auch gegen diese Konvention verstoßen.