10 kuriose Gesetze und Verordnungen, die es in Deutschland wirklich gibt

In Deutschland gibt es einige Gesetze und Verordnungen, bei denen man durchaus mit dem Kopf schütteln kann. (Bild: Getty Images)
In Deutschland gibt es einige Gesetze und Verordnungen, bei denen man durchaus mit dem Kopf schütteln kann. (Bild: Getty Images)

Dass in Deutschland Bürokratie großgeschrieben wird und alles unbedingt seine Richtigkeit haben muss, weiß jeder, der schon mal einen Behördengang hinter sich bringen musste oder seine Steuererklärung selbst macht. Mögen viele Vorgaben und Gesetze durchaus ihren Sinn und ihre Daseinsberechtigung haben, so gibt es hierzulande aber auch Gesetze und Verordnungen, die sind so kurios und absurd, da kommt selbst der wiehernde Amtsschimmel nicht aus dem Kopfschütteln heraus.

Wir haben hier mal zehn dieser verrückten Gesetze und Verordnungen zusammengestellt.

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In einem Abwasserkanal ist das Schwimmen verboten

Wer hat nicht schon einmal davon geträumt, bei der nächsten Hitzewelle in der nahegelegenen Jauchegrube ein paar Bahnen zu schwimmen und sich abzukühlen. Tja, so einfach ist das in Deutschland allerdings nicht, denn das Plantschen im Abwasserkanal ist hierzulande verboten. Es sei denn, man hat sich zuvor eine Erlaubnis eingeholt.

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Nur beigefarbene Sonnenschirme erlaubt

Wer in der nordhessischen Kleinstadt Bad-Sooden-Allendorf einen Sonnenschirm aufstellen möchte, sollte dabei ganz genau darauf achten, welche Farbe dieser hat. Denn ist dieser nicht beige, pastell- oder sandfarben, kann man von den örtlichen Behörden zur Kasse gebeten werden. Wer hier einen farbigen oder schwarzen Sonnenschirm aufspannt, begeht – kein Scherz – eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.

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Kopfkissen können eine Waffe sein

Wer hat sich selbst nicht schon mal in einem Einrichtungshaus bei dem Gedanken erwischt, eine mordsmäßig geile Kissenschlacht zu starten. Klingt spaßig, kann aber böse enden. Wer einfach so und nicht einvernehmlich eine Kissenschlacht anfängt, kann sich strafbar machen, denn das Kissen kann juristisch gesehen wirklich als Waffe angesehen werden. Also vor dem Erstschlag immer erst die Einwilligung holen, sonst kann man sich schnell eine Anzeige einhandeln.

Vorsicht bei der Kissenschlacht, das weiche Bettzeug könnte als Waffe bezeichnet werden. (Bild: Getty Images)
Vorsicht bei der Kissenschlacht, das weiche Bettzeug könnte als Waffe bezeichnet werden. (Bild: Getty Images)

Der Film "Das Leben des Brian" darf nicht immer ausgestrahlt werden

Das an "Stillen Feiertagen" wie z.B. Karfreitag oder Allerheiligen keine Sport- oder Tanzveranstaltungen stattfinden dürfen, hat sich bei den meisten Personen mittlerweile rumgesprochen. Kurios ist aber, dass an diesen Tagen auch eine Reihe bestimmter Filme nicht öffentlich ausgestrahlt werden dürfen. Einer davon ist die berühmte Monty-Python-Persiflage "Das Leben des Brian". Schwanzus Longus dürfte sich über dieses Verbot sicherlich nicht freuen, dennoch bekommt jeder nur ein Kreuz.

Reifen dürfen nicht in der Garage gelagert werden

Jeder mit einem eigenen Wagen kennt das Problem nach dem Reifenwechsel: Wohin mit den Dingern bis zum Herbst bzw. Frühjahr. Geht es nach dem in Deutschland geltendem Brandschutz, dann ist eines klar: In der Garage dürfen die Reifen nicht gelagert werden. Dumm nur, wenn man keinen Keller hat oder dieser schon total vollgestellt ist. Und was dieses Gesetz total absurd macht: das in der Garage geparkte Auto hat auch Reifen drauf.

Nicht im Gleichschritt über eine Brücke

Durchaus kurios, wenn auch nicht völlig unberechtigt ist das Gesetz, welches untersagt, im Gleichschritt über eine Brücke zu laufen. Grund dafür ist die sogenannte Eigenschwingung, die durch das gleiche Schreiten entstehen und so stark werden kann, dass dadurch sogar Brücken oder auch Fußballtribünen einstürzen können. So kam es im Jahr 1831 auf der Broughton Suspension Bridge in England zu einer Resonanzkatastrophe, die durch 74 Soldaten, die im Gleichschritt marschiert sind, ausgelöst wurde. Im Jahr 2021 brachten im niederländischen Arnheim hüpfende Fußballfans eine Tribüne durch die ausgelöste Eigenschwingung zum Einsturz.

Einschlafen als Arbeitsunfall

Wer im Job öfters mal damit zu kämpfen hat, vor dem Rechner nicht einzuschlafen, sollte jetzt mal ganz genau aufpassen. Wenn man im Büro, oder wo man sonst seiner Arbeit nachgeht, während der Arbeitszeit einschläft, dabei vom Stuhl fällt und sich verletzt, dann handelt es sich hierbei um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Sozialgericht in Dortmund am 23. September 1998 so entschieden. Allerdings gilt das nur, „…wenn der Verletzte infolge außerordentlicher Anstrengung übermüdet auf der Arbeitsstätte eingeschlafen ist oder wenn der Schlaf auf andere betriebliche Gründe zurückzuführen ist“ (Aktenzeichen S 36 U 294/97).

Wenn jemand am Arbeitsplätz einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei verletzt, dann kann es sich unter umständen um einen Arbeitsunfall handeln. (Bild: Getty Images)
Wenn jemand am Arbeitsplätz einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei verletzt, dann kann es sich unter umständen um einen Arbeitsunfall handeln. (Bild: Getty Images)

Hunden ist es untersagt, ein Gebiss zu klauen

Wer Hunde hat und damit seine Eltern oder Großeltern besucht, sollte darauf achten, dass sich der geliebte Vierbeiner nicht deren Dritte Zähne klaut, versteckt oder gar beschädigt. Denn in diesem Fall muss der Hundehalter mit seiner Hundehaftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen. Und hat der Hund erst einmal die Dritten in seinem Maul, passen sie danach wahrscheinlich nicht mehr in den Mund.

Landesseilbahngesetz in Mecklenburg-Vorkommen

So ein Landesseilbahngesetz klingt zunächst erst einmal sinnvoll, schließlich kann bei einer Seilbahn immer was passieren und dann ist man froh, wenn das gesetzlich geregelt ist. Hat man sich in Mecklenburg-Vorpommern sicherlich auch gedacht. Allerdings gibt es dort gar keine Seilbahn, im gesamten Bundesland nicht. Aber wer weiß, vielleicht baut man ja irgendwann mal doch noch eine Seilbahn dort, dann hat man auf alle Fälle schon mal das entsprechende Gesetz.

Blinde Autofahrer

Laut der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVo) ist es blinden Menschen erlaubt, drei Stunden lang einen Anwohnerparkplatz zu nutzen oder im eingeschränkten Halteverbot zu parken. Klingt zunächst zuvorkommen, allerdings benötigt man zum Fahren eines Autos, welches man dann auch Parken kann, einen Führerschein. Und ob eine blinde Person diese Prüfung bestehen würde, mag bezweifelt werden.