Angriff in Mülheim: Bewährungsstrafe für versuchten Anschlag auf Flüchtlingsheim

Der 54-Jährige muss wegen des Verstoßes eine Geldstrafe bezahlen.

Der Brandanschlag auf ein Mülheimer Flüchtlingsheim im Januar 2016 ist vor dem Amtsgericht nach rund einem halben Dutzend missglückten Anläufen am Freitag mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe für die beiden Angeklagten geahndet worden. Die beiden 23 und 27 Jahre alten Männer – beide wurden in der Haft Vater – hatten sich im Prozess mehr oder weniger überzeugend von ihrer ursprünglich rechten Gesinnung distanziert: dem Motiv für die Tat. „Flüchtlinge können sich nicht benehmen, machen nur Mist“, hatten die Angeklagten zuvor im Freundeskreis die Tat gerechtfertigt, um „ein Zeichen gegen die Aufnahme der Flüchtlinge in Deutschland zu setzen“. Beide Angeklagte sind vorbestraft – der Jüngere hat 28 Vorstrafen Offensichtlich unter Alkohol stehend, hatte das Duo bewaffnet mit Nebelkerzen, Bengalos und Teleskopstab das Flüchtlingsheim aufgesucht, zuvor den Tatort genau ausspioniert. „In dem Zimmer stand ein grüner Weihnachtsbaum aus Plastik, den wollten sie treffen“, hatte die 16-jährige Ex-Freundin des Älteren und Mutter des eine Woche alten gemeinsamen Babys im Zeugenstand ausgesagt. Sie wohnt mit ihrer Familie nur zwei Haustüren entfernt von dem Asylantenheim. In ihrem Kinderzimmer hatte das Duo die Tat wortreich vorher diskutiert. Beide Angeklagte sind vorbestraft. Der Jüngere hat 28 Vorstrafen, die meisten Verurteilungen ergingen wegen Schwarzfahrens. Der Ältere hat vier Vorstrafen, darunter wegen Vergewaltigung und dem Besitz von Kinderpornografie. Er wurde hinter Gitter Vater seines sechsten Kindes. Er ist auch derjenige, der sich nachweislich um ein Aussteigerprogramm aus der rechten Szene bemühte, wie ein Mitarbeiter des Innenministeriums für ihn aussagte. Bereits seit Sommer 2016 habe sich Dirk S. (alle Namen geändert) von der rechten Szene abgewandt und dem Beamten von Anfeindungen und Drohungen aus der Szene berichtet. Dass die Angeklagten niemanden verletzten wollten, glaubte der Richter nicht Man habe mit der Tat unter den Flüchtlingen Angst und Schrecken verbreiten, aber „niemals jemanden verletzten wollen“, beteuerte das Duo wiederholt wie aus einem Mund und konnte letztlich weder den Staatsanwalt noch das Gericht davon überzeugen. „Diese Version glaubt Ihnen kein Mensch“, sagte der Richter im Urteil dazu: „völlig weltfremd, etwas anderes anzunehmen“. Während der Ältere mit dem Teleskopschläger das Fenster einschlug, hatte sein Komplize eine Nebelkerze unter der Fensterbank platziert und die 1500 Grad heiße Bengalo-Fackel versucht ins Zimmer zu werfen – sie prallte allerdings an der Wand ab. Die beiden flüchteten daraufhin zur Ex-Freundin des Älteren, wo sie noch in der Tatnacht festgenommen wurden. Familienangehörige hatten der Polizei den Tipp gegeben. Neun Kinder befanden sich zur Tatzeit in dem Zimmer In dem Asylanten-Zimmer hatten sich zur Tatzeit insgesamt zwölf Personen aufgehalten, darunter allein neun Kinder. „Sie können bis heute aus Angst nicht mal alleine auf die Toilette gehen, müssen überall hin begleitet werden“, sagte die Großmutter im Zeugenstand über die schlimmen Nachwirkungen des Anschlags. Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlusswort von einer Straftat, „die auf der sittlich tiefsten Stufe steht“, auch die Verteidigung sprach von einem „schlimmen, schäbigen Verhalten“ und einer politischen Dimension des Geschehens. Letztlich habe das Geständnis beider Angeklagter, die scheinbar gezeigte Reue und die angeblich geänderte Einstellung der beiden Familienväter „so gerade eben noch“ den Ausschlag für die Bewährung gegeben. Allerdings genüge das „kleinste Fingerzucken mit einer anderen Straftat, dann wandern Sie hinter Gitter“, warnte der Richter zum Schluss. Damit die Angeklagten auch „zu spüren bekommen, dass sie falsch handelten“, müssen sie jeweils 200 Sozialstunden gemeinnützige Arbeit leisten....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta