Automatik oder Handschaltung: Wer darf was fahren?
Seit Anfang 2021 gibt es eine Neuerung für Fahrschüler, die den Führerschein fürs Auto machen: Sie dürfen sowohl Automatik- als auch Handschaltungs-Autos fahren – ohne weitere Beschränkungen. Doch für andere gibt es noch immer einige Regeln zu beachten.
Wer den Führerschein vor 2021 gemacht hat und die Prüfung in einem Automatik-Auto absolviert hat, darf kein Fahrzeug mit Handschaltung fahren. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet und kann mit einem Jahr Gefängnis bestraft werden.
Blick in den Führerschein gibt Aufschluss
Um herauszufinden, ob man als Automatik-Fahrer eingeschränkt ist, kann man einen Blick in Feld 12 des Führerscheins werfen. Die Schlüsselzahl 78 bedeutet, dass man keine Autos mit Kupplungspedal oder -hebel fahren darf. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Der Prüfer kann die Beschränkung aufheben, wenn man in einer praktischen Prüfung beweist, dass man ein solches Auto sicher fahren kann. Zudem darf man halb automatische Fahrzeuge fahren, die eine manuelle Gangschaltung haben, aber kein Kupplungspedal.
Automatik auf Schaltgetriebe: So ist der Wechsel möglich
Um den normalen Führerschein der Klasse B zu erlangen, sind Extrastunden und eine Testfahrt erforderlich. Der Fahrschüler muss mindestens zehn zusätzliche Unterrichtseinheiten á 45 Minuten absolvieren, die über seine praktische Grundausbildung mit einem Schaltfahrzeug hinausgehen. Außerdem muss er seine Fahrtauglichkeit beweisen, indem er eine Eignungsfahrt von mindestens 15 Minuten absolviert. Wenn der Fahrschüler seine Fähigkeiten unter Beweis gestellt hat, ist er berechtigt, einen schaltgetriebenen Pkw zu führen und zu fahren, was im Führerschein unter der Schlüsselzahl 197 vermerkt wird.
Autowäsche im Winter: Darauf muss man achten
Falls man bereits über den Anfängerstatus hinaus ist und nur einen Führerschein für Automatik-Fahrzeuge besitzt, kann man diesen nachträglich ändern lassen. Dazu muss man eine Bescheinigung seiner Fahrschule über zusätzliche Fahrstunden und eine bestandene Testfahrt bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen. Eine erneute Führerscheinprüfung ist nicht erforderlich. Für alle anderen Führerscheinklassen muss man jedoch einen Nachweis durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug erbringen.
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Für Fahrschulen bedeutet die bisherige Beschränkung, dass sie überwiegend Autos mit Handschaltung im Fuhrpark haben. Daher gab es bisher auch wenige Elektroautos, die in der Regel mit Automatikschaltung betrieben werden. Dies soll sich nun ändern: Fahrschulen sollen künftig vermehrt Elektroautos einsetzen, um die Fahrschüler an die umweltfreundlichere Technologie heranzuführen.
Prüfung mit Handschaltung
Wer die Führerscheinprüfung in einem Auto mit Handschaltung gemacht hat, hat es einfacher. Er darf sowohl Handschaltungs- als auch Automatik-Autos fahren, ohne weitere Einschränkungen.
Generell gilt: Wer unsicher ist, welches Auto er fahren darf, sollte einen Blick in den Führerschein werfen oder sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde informieren. Denn wer sich nicht an die geltenden Regelungen hält, riskiert empfindliche Strafen und im schlimmsten Fall den Verlust der Fahrerlaubnis.
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