Gebühren & Co.: Das sind die wichtigsten Punkte des neuen Kita-Gesetzes

Ein neues Gesetz erleichtert Berliner Eltern den Zugang zu einem Kitaplatz und schützt sie vor hohen Kosten.

Für Eltern von Kitakindern wird es im nächsten Kitajahr eine Reihe von Änderungen geben. Die Senatsverwaltung für Bildung hat am Dienstag im Senat ihre Vorlage für ein neues Kitagesetz eingebracht, das im Herbst ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll. Das sind die wichtigsten Punkte:

Rechtsanspruch: Ab Januar 2018 soll der Rechtsanspruch für einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr von vier Stunden auf sieben Stunden ausgeweitet werden. Das gilt auch für Eltern, die nicht berufstätig sind. Aber auch berufstätige Eltern profitieren, denn die Bedarfsprüfung mit den umfangreichen Anträgen entfällt und ist nur noch nötig, wenn das Kind eine Betreuung von neun Stunden oder mehr benötigt.

Kitagebühren: Ab August 2018 sind die Kitas in Berlin komplett kostenfrei. Zum kommenden August werden zunächst die Eltern aller ein- bis zweijährigen Kinder von den Gebühren befreit, bevor dann im Kitajahr darauf die letzte Stufe folgt. Nur das Mittagessen muss weiter bezahlt werden. Die Gebührenfreiheit soll nicht durch überzogene Zuzahlungen unterlaufen werden.

Zuzahlungen: Die Ankündigung der Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), die Zuzahlungen begrenzen zu wollen, hatte heftige Kritik bei den Trägern ausgelöst. Nun soll es eine Übergangsfrist bis zum 1. August 2018 geben. Bis dahin soll eine Obergrenze im zweistelligen Bereich gemeinsam mit den Kitaträgern vereinbart werden. Zudem müssen alle zusätzlichen Zahlungen, die von Eltern verlangt werden, zunächst bei der Bildungsverwaltung an...

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