Better Life: Betrug mit Briefen angeblicher Kanzleien – darauf sollte man achten

Angebliche Kanzleien verschicken derzeit Forderungsschreiben per Post, in denen Empfängern mit gerichtlichen Verfahren gedroht wird. Die Verbraucherzentralen erklären, wie man sich richtig verhält, wenn so ein Schreiben im Briefkasten landet.

Vorsicht bei Post von Kanzleien
Vorsicht bei Post von Kanzleien

Die Verbraucherzentralen erhalten derzeit massenhaft Anfragen von Menschen, die Drohschreiben von angeblichen Anwaltskanzleien erhalten. In den mit "Vorgerichtliche Mahnung" überschriebenen Mitteilungen geht es um Forderungen in Höhe von mehreren hundert Euro. Es wird behauptet, die Empfänger hätten telefonisch einen Dienstleistungsvertrag, zum Beispiel der "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49", angemeldet.

Kanzleien aus Hamburg, Köln und München

Die Absender fordern Betroffene auf, den offenen Betrag unverzüglich per Lastschrift oder Überweisung zu begleichen, andernfalls werde man einen Vollstreckungsbescheid, die Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder eine Pfändung der Bezüge einleiten.

Beigefügt sind den Schreiben Kündigungsformulare mit SEPA-Lastschriftmandat.

Versendet werden die betrügerischen Briefe von verschiedenen vermeintlichen Anwaltskanzleien mit Sitz in deutschen Großstädten. So verschickt etwa die erfundene Kanzlei Schmidt und Kollegen, die ihre Büroadresse mit Maximilianstraße, München, angibt, Forderungen für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Ähnliche Schreiben stammen von einer Kanzlei Ospelt in der Münchner Leopoldstraße oder den Hamburger Anwälten Patrick Mehl und Maik Kühne von der EU-Online AG mit der Anschrift Neuer Wall 50 in Hamburg.

Achtung, Betrug! Eine weitere aktuelle Masche, auf die man nicht hereinfallen sollte, zeigt das Video:

Das rät die Verbraucherzentrale bei Drohschreiben von angeblichen Anwaltskanzleien

Die Verbraucherzentrale Bayern rät, die unseriösen Forderungen nicht zu bezahlen und sich von den Drohungen nicht einschüchtern zu lassen: "Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich. Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält."

Zudem sei es zwar möglich, Verträge für Lotterien am Telefon abzuschließen, die aber nur gültig seien, wenn sie anschließend schriftlich bestätigt werden. Das gelte auch für viele andere Verträge, wie etwa Energielieferverträge für Strom und Gas sowie Verträge über Internet-, Telefon- und Mobilfunkanschlüsse.

Recherche im Internet bringt oft schnell Klarheit. (Symbolbild)
Recherche im Internet bringt oft schnell Klarheit. (Symbolbild)

Recherche im Internet bringt oft schnell Klarheit

Die Verbraucherschützer raten, beim Erhalt solcher Post einfach mal einen Blick ins Internet zu werfen. Oft würden sich dann schnell Ungereimtheiten finden, was etwa die Adressen der Absender angeht.

In den aktuellen Fällen habe sich herausgestellt, dass es die Kanzlei Ospelt in der Münchener Leopoldstraße nicht gibt. In Liechtenstein gebe es zwar eine Kanzlei mit diesem Namen, aber die im betrügerischen Brief genannten Anwälte Roland Müller und Thomas Ruppelt arbeiten dort nicht. Auch die angeblichen Anwälte aus Hamburg seien unter der angegebenen Adresse nicht zu finden gewesen.

Kostenlose Möglichkeiten, Inkasso-Schreiben zu prüfen

Für alle, die bei diesem Thema oder anderen erhaltenen Inkasso-Schreiben unsicher sind, bieten die örtlichen Verbraucherzentralen individuelle Beratung an. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat außerdem hier eine Schwarzliste veröffentlicht. Darauf finden sich Namen von Unternehmen und Nummern von Konten, auf die man kein Geld überweisen sollte.

Zudem ist es möglich, online zu überprüfen, ob Inkasso-Forderungen zu Recht bestehen. Dafür gibt’s hier auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale einen kostenlosen Inkasso-Check.